Volltext: Bildersaal deutscher Geschichte

I. Eintheilung' des Schuljahrs. 
Das Schuljahr beginnt am 1. October 1873 und schliesst am 
30. September 1874. Es besteht aus einem Wintersemester und 
einem Sommersemester. Letzteres beginnt am 7. April. 
Ferien finden statt: 
zu Weihnachten . . 
am Schlüsse des Win 
tersemesters . . 
zu Pfingsten . . . 
und am Schlüsse des 
Schuljahrs . . . 
vom 24. Dec. bis 2. Januar 
23. März 
23. Mai 
6. April 
30. Mai 
» 1. Aug. » 30. Sept. 
Der Unterricht beginnt im Wintersemester am 6. October, 
im Sommersemester am 7. April. An den vorhergehenden Tagen 
haben die Anmeldungen stattzufinden. 
II. Fachgliederung* der Schule. 
Nach der Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und 
Schulwesens vom 18. Juli 1870 besteht die Anstalt: 
A. aus einer mathematischen Abtheilung mit 2 Klassen, 
B. aus einer technischen Abtheilung, welche in die sechs 
Fachschulen zerfällt: 
1) für Architektur, 
2) für Ingenieurwesen,
	            		
6 7 3) für Maschinenbau, 4) für chemische Technik mit den Unterarten: a) chemische Fabrikation, b) Hüttenwesen, c) Pharmazie, 5) für Mathematik und Naturwissenschaften, 6) für allgemein bildende Fächer. III. Aufnahme. Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich zunächst an den Amtmann Sippel, Canzlei im Schulgebäude Zimmer Nr. 2, zu wenden, worauf die Anmeldung von Candidaten zur mathematischen Abtheilung bei dem Rektor der letzteren, von Candidaten zur technischen Abtheilung bei dem Direktor der Schule zu geschehen hat. Die Bedingungen der Aufnahme sind: 1) ein bestimmtes Alter, nämlich zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Regel das zurückgelegte 16. Lebensjahr, zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Re gel das zurückgelegte 18. Lebensjahr; 2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung; 3) bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt; 4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse. Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird erbracht A. an der mathematischen Abtheilung, und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler ein treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen Aufnahmsprüfung. Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse: a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads ein schliesslich; Uebung im Gebrauch der Logarithmen. b) Geometrie. c) Stereometrie. d) Übung im geometrischen (Linear-) Zeichnen. e) Übung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über ein gegebenes Thema. f) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache, richtige Übersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem Deutschen ins Französische. g) Kenntniss der Formenlehre der englischen Sprache, richtige Übersetzung eines leichteren Themas aus dem Deutschen ins Englische. h) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt begebenheiten der Geschichte. i) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und politischen Geographie. k) Übung im Freihandzeichnen. Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 2. Octbr., Morgens 8 Uhr, im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldungen für dieselbe werden am 30. September und 1. October entgegenge nommen. Von Erstehung der Aufnahmeprüfung sind jedoch — unter der Voraussetzung genügender Noten in den oben unter lit. a.—e. angeführten 5 Fächern (im Durchschnitt der Note 4 = ziemlich gut) — diejenigen Aufnahmebewerber dispensirt, welche die an den württembergischen Oberrealschulen eingeführte Abgangs- bez. Reife- Prüfung, die letztere unter der erforderlichen Ergänzung, mit Er folg bestanden haben und hierüber bei ihrer Anmeldung zum Eintrittin die polytechnische Schule durch Vorlegung des Prü fungszeugnisses sich ausweisen; die Anmeldungen dieser Aufnahme- candidaten werden am 2.—4. October entgegengenommen. Für den Eintritt in die Zweite Klasse ist der Besitz der nöthigen Vorkenntnisse durch Erstehung einer die hauptsäch-
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