I. Eintheilung' des Schuljahrs.
Das Schuljahr beginnt am 1. October 1873 und schliesst am
30. September 1874. Es besteht aus einem Wintersemester und
einem Sommersemester. Letzteres beginnt am 7. April.
Ferien finden statt:
zu Weihnachten . .
am Schlüsse des Win
tersemesters . .
zu Pfingsten . . .
und am Schlüsse des
Schuljahrs . . .
vom 24. Dec. bis 2. Januar
23. März
23. Mai
6. April
30. Mai
» 1. Aug. » 30. Sept.
Der Unterricht beginnt im Wintersemester am 6. October,
im Sommersemester am 7. April. An den vorhergehenden Tagen
haben die Anmeldungen stattzufinden.
II. Fachgliederung* der Schule.
Nach der Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und
Schulwesens vom 18. Juli 1870 besteht die Anstalt:
A. aus einer mathematischen Abtheilung mit 2 Klassen,
B. aus einer technischen Abtheilung, welche in die sechs
Fachschulen zerfällt:
1) für Architektur,
2) für Ingenieurwesen,
6
7
3) für Maschinenbau,
4) für chemische Technik mit den Unterarten:
a) chemische Fabrikation,
b) Hüttenwesen,
c) Pharmazie,
5) für Mathematik und Naturwissenschaften,
6) für allgemein bildende Fächer.
III. Aufnahme.
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich
zunächst an den Amtmann Sippel, Canzlei im Schulgebäude
Zimmer Nr. 2, zu wenden, worauf die Anmeldung von Candidaten
zur mathematischen Abtheilung bei dem Rektor der letzteren,
von Candidaten zur technischen Abtheilung bei dem Direktor der
Schule zu geschehen hat.
Die Bedingungen der Aufnahme sind:
1) ein bestimmtes Alter, nämlich
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der
Regel das zurückgelegte 16. Lebensjahr,
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Re
gel das zurückgelegte 18. Lebensjahr;
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung;
3) bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt;
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse.
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu
liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird erbracht
A. an der mathematischen Abtheilung,
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler ein
treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen
Aufnahmsprüfung.
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse:
a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads ein
schliesslich; Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie.
c) Stereometrie.
d) Übung im geometrischen (Linear-) Zeichnen.
e) Übung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz
über ein gegebenes Thema.
f) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache,
richtige Übersetzung eines nicht zu schweren Themas aus
dem Deutschen ins Französische.
g) Kenntniss der Formenlehre der englischen Sprache, richtige
Übersetzung eines leichteren Themas aus dem Deutschen
ins Englische.
h) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt
begebenheiten der Geschichte.
i) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen
und politischen Geographie.
k) Übung im Freihandzeichnen.
Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 2. Octbr., Morgens 8 Uhr,
im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldungen für
dieselbe werden am 30. September und 1. October entgegenge
nommen.
Von Erstehung der Aufnahmeprüfung sind jedoch — unter der
Voraussetzung genügender Noten in den oben unter lit. a.—e.
angeführten 5 Fächern (im Durchschnitt der Note 4 = ziemlich
gut) — diejenigen Aufnahmebewerber dispensirt, welche die an den
württembergischen Oberrealschulen eingeführte Abgangs- bez. Reife-
Prüfung, die letztere unter der erforderlichen Ergänzung, mit Er
folg bestanden haben und hierüber bei ihrer Anmeldung zum
Eintrittin die polytechnische Schule durch Vorlegung des Prü
fungszeugnisses sich ausweisen; die Anmeldungen dieser Aufnahme-
candidaten werden am 2.—4. October entgegengenommen.
Für den Eintritt in die Zweite Klasse ist der Besitz der
nöthigen Vorkenntnisse durch Erstehung einer die hauptsäch-