Ä B6 +
vents je auf das höchſte Geburtsfet Seiner Majestät des
Königs (6. März) verfügt. Die Ausbezahlung der Stipen-
dien erfolgt bei Halbjahrsportionen am Beginne des auf die
Einsetzung folgenden Sommersemesters, bei Jahresportionen zur
einen Hälfte auf eben diesen Zeitpunkt, zur andern Hälfte
unter Voraussetzung fortdauernder Würdigkeit ~ auf den Be-
ginn des nächsten Wintersemesters. Wiederholte Einsezungen
in den Genuß des Stipendiums sind nicht ausgeschlossen.
Der Termin zur Bewerbung um die Stipendien wird am
schwarzen Brett bekannt gemacht.
Preise.
Für entsprechende Löſung einer zum Zwecke der Preisbe-
werbung gestellten Aufgabe – Preis aufgabe — werden an
sämmtlichen Fachſchulen alljährlich Preiſe, bestehend in einer
goldenen Medaille im Werth von 200 A, und Belobungen
zuerkannt. Die mit einem Preiſe gekrönten Arbeiten sind der
Anstalt als Eigenthum zu überlaſſen. Das Nähere über die
Zutheilung der Preiſe und Belobungen iſt durch ein besonderes
Statut festgestellt.
Prüfungen.
Um den Studirenden Gelegenheit zu geben, sich nach Voll-
endung ihrer Studien über die von ihnen erworbenen Kenntnisse
auszuweisen, werden alljährlich an den Fachſchulen für Archi-
tektur, für Ingenieurwesen, für Maſchinenbau, für chemiſche Tech-
nik, sowie an der mathematisſch-naturwissenſchaftlichen und an
der allgemein bildenden Fachſchule Diplom p rü f u ngen abge-
halten, bei welchen in sämmtlichen für die betreffende spezielle
Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das
Nähere über diese Prüfungen iſt durch besondere Statute fest-
gestellt.