Volltext: Statuten für die Studirenden des k. Polytechikums zu Stuttgart (1880)

    
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vents je auf das höchſte Geburtsfet Seiner Majestät des 
Königs (6. März) verfügt. Die Ausbezahlung der Stipen- 
dien erfolgt bei Halbjahrsportionen am Beginne des auf die 
Einsetzung folgenden Sommersemesters, bei Jahresportionen zur 
einen Hälfte auf eben diesen Zeitpunkt, zur andern Hälfte 
unter Voraussetzung fortdauernder Würdigkeit ~ auf den Be- 
ginn des nächsten Wintersemesters. Wiederholte Einsezungen 
in den Genuß des Stipendiums sind nicht ausgeschlossen. 
Der Termin zur Bewerbung um die Stipendien wird am 
schwarzen Brett bekannt gemacht. 
Preise. 
Für entsprechende Löſung einer zum Zwecke der Preisbe- 
werbung gestellten Aufgabe – Preis aufgabe — werden an 
sämmtlichen Fachſchulen alljährlich Preiſe, bestehend in einer 
goldenen Medaille im Werth von 200 A, und Belobungen 
zuerkannt. Die mit einem Preiſe gekrönten Arbeiten sind der 
Anstalt als Eigenthum zu überlaſſen. Das Nähere über die 
Zutheilung der Preiſe und Belobungen iſt durch ein besonderes 
Statut festgestellt. 
Prüfungen. 
Um den Studirenden Gelegenheit zu geben, sich nach Voll- 
endung ihrer Studien über die von ihnen erworbenen Kenntnisse 
auszuweisen, werden alljährlich an den Fachſchulen für Archi- 
tektur, für Ingenieurwesen, für Maſchinenbau, für chemiſche Tech- 
nik, sowie an der mathematisſch-naturwissenſchaftlichen und an 
der allgemein bildenden Fachſchule Diplom p rü f u ngen abge- 
halten, bei welchen in sämmtlichen für die betreffende spezielle 
Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das 
Nähere über diese Prüfungen iſt durch besondere Statute fest- 
gestellt. 
  
  
 
	        
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