Full text: Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1911, Bd. 6, Heft 1/12)

ind Geld dies erfordert, weiß jeder, der schon mit Be—⸗ 
hauungsplänen zu tun hatte. 
Dabei dürfen jedoch selbst die kleinsten Gemeinden 
nicht glauben, für sie komme ein Ortsbauplan noch nicht 
in Fräge; es handelt sich bei Ortsbauplänen nicht nur um 
die Gegenwart, sondern ganz besonders um die Zukunft, 
und Fehler, deren Vermeidung heute mit geringen Mitteln 
möglich wäre, verlangen zu ihrer Beseitigung, wenn erst 
einmnal begangen, in der RKegel großen Aufwand. 
Prcsonders zu erwähnen ist hier die Rücksicht auf 
pätere Kanalisation, mit der sich jede Ortschaft früher 
oder später befassen muß. Die Entwässerungsmöglichkeit 
der Straßen und ganzer Ortsteile muß während des Ent— 
wurfs eines Bebauungsplans fortwährend im Huge be— 
halten werden. Eine Ge⸗ 
meinde kann auf diese Weise 
je nach ihrer Größe viele 
Tausend sparen. 
Ferner findet man leider 
gar manche Fälle, wo die 
Zahnhofsanlagen nicht in 
passender Weise mit den 
Ortschaften verbunden sind. 
zobald ein Bahnbau in 
Aussicht ist, muß unbedingt 
der Ortsbauplan in der Um⸗ 
gebung der Bahn, nament⸗ 
ich zwischen Ort und Station, 
bearbeitet werden, damit 
die passendsten Lösungen 
gefunden und im Beneh—⸗ 
men mit der Bahnverwal⸗ 
ung in die Wirklichkeit 
umgesetzt werden. Durch 
ein solches Vorgehen ließen 
sich mit Leichtigkeit häß— 
iche · und unbrauchbare 
Straßenzüge vermeiden, 
wie man sie so oft in der 
Hähe der Bahnanlagen 
findet. Ist aber einmal 
das Bahnprojekt fertig, 
oder gar die Bahn bereits 
im Bau, so ist es fast immer 
zu spät, Versäumtes nach⸗ 
zuholen. 
Es ist nun durchaus 
nicht notwendig, sofort sämt⸗ 
liche Straßen eines Orts⸗ 
hauplans genehmigen zu 
sassen, sondern dies ist nur erforderlich für die Haupt— 
traßenzüge und die für Bauten (Schulen usw.) oder zum 
schmuck des Ortes oder zur Erholung seiner Einwohner 
rechtzeitig zu reservierenden Plätze. Die übrigen Teile des 
NNans werden erst dann endgültig genehmigt, wenn sich 
das Bedürfnis einstellt, aber der allgemeine Plan gibt 
die Sicher heit, daß mit der Zeit ein einheitliches, zu— 
'ammenpassendes Straßennetz und richtige Anordnung und 
Herteilung der Plätze und der öffentlichen Bauten enisteht. 
Durch einen derartigen allgemeinen Plan, der, um ungesunde 
Grundstücksspekulationen zu verhindern, als Ganzes nicht 
deröffentlicht zu werden braucht, kKommt in die bauliche Ent⸗— 
wicklung der Gemeinden eine größere Ruhe und Stetigkeit. 
Bei der Aufstellung eines Ortsbauplans dürften die 
enden beiden Wege am besten und billigsten zum Siel 
führen. 
1. Die Gemeinde stellt bei der Beratungsstelle für das 
Zaugewerbe Antrag auf Beratung und Aufstellung eines 
Algemeinen Bebauungsplans. hiezu empfiehlt es sich, 
Katasterpläne einzureichen. welche mit möglichst zahlreichen 
Auf der Harburq 
döhenzahlen und mit höhenkurven von nicht über 21 m 
ibstand versehen sind. Die Gemeinde erhält dann die 
jewünschte Beratung und auf Katasterplänen einen all⸗ 
jemeinen Bebauungsplan in der Regel mit den höhenzahlen 
er Straßenkreuzungen von Straßengefällen und Straßen— 
reiten. Dieser Plan wird in der Gemeinde beraten, und 
zie Gemeinde kann dann eventuell mit Unterstützung der 
zeratungsstelle den Detailplan in größerem Maßstab durch 
ꝛinen ihr genehmen Techniker bearbeiten lassen. Dies ist 
zer kürzeste und billigste Weg. 
2. Die Gemeinde läßt durch einen ihr genehmen Tech—⸗ 
niker wie unter 1. beschrieben einen allgemeinen Bebauungs⸗ 
Alan anfertigen, reicht ihn bei der Beratungsstelle zur Be— 
zutachtung ein und unternimmt dann die weiteren Schritte. 
Bei diesem Verfahren 
ind allerdings eingreifende 
Inderungen am ursprüng⸗ 
ichen Projekt nicht immer 
ausgeschlossen. 
Es muß davor gewarnt 
verden, daß Gemeinden, 
die nicht über ganz speziell 
n der Aufstellung von Be⸗ 
dauungsplänen erfah— 
ene Techniker verfügen, 
zleich von vornherein uͤber 
den oben geschilderten all⸗ 
zemeinen Plan hinaus- 
zehen. Dies führt vielfach 
zu nutzlosen Geldausgaben. 
Denn bei Bebauungsplänen 
zieht eine kleine Anderung 
an einer Stelle vielfach eine 
ganze Reihe anderer ände⸗ 
ungen, vor allem in der 
höhenlage der Straßen— 
zreuzungen nach sich. Wenn 
also z. B. eine Gemeinde 
die Längenprofile zu ihrem 
allgemeinen Projekt sofort 
dat anfertigen lassen, so 
zann es vorkommen, daß 
diese nachher nur noch 
Makulaturwert haben, 
denn solange die Straßen⸗ 
linien nicht vollkommen 
festliegen, ist es unnötig 
und nutzlos, die Einzel⸗ 
heiten wie Längenprofile 
usw. zu bearbeiten. 
Die Beachtung dieser Ausführungen dürfte für die 
hemeinden nicht selten Ersparnisse an Geld und Zeit und 
Irbeit zur Folge haben 
d Auf der harburg bei Nördlingen. J 
Wenn wir nicht die tüchtige ZSimmermannsarbeit 
der beiden Dachaufbauten zur Linken als Runst an— 
prechen wollen, so ist auf dem Bilde des stillen 
Dinkels, das wir heute als Beispiel aus der guten 
ilten Zeit bringen, nicht viel von Kunst, d. h. von künst⸗ 
erisch-architektonischen Absichten, zu verspüren. Denn wie 
o mancher, so verdankt auch dieser kleine Nebenhof 
uf der Harburg bei Nördlingen seine stillen Reize nicht 
»er Kunst eines Erbauers, vielmehr mögen es viele 
dände in ganz verschiedenen Zeiten gewesen sein, die 
zier zusammengewirkt haben. Daß aber das, was 
»araus entstand, trotzdem einheitlich wirkt, das 
it ein Zeichen dafür, in wie hohem Maße jene ver— 
zangene Seit Sicherheit und Gefühl in der baulichen Ge— 
taltung aller Art besaß, zu der noch iene Ruhe kam. 
bei Nördlingen 
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