Volltext : Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1921, Bd. 16, Heft 1/12)

Wie das nun im einzelnen gemacht werden soll, ist nicht
'o ohne weiteres in wenigen Worten zu sagen. An Bei⸗
'pielen und Plänen läßt sich das am besten erläutern. Unter
der Voraussetzung, daß wir für die Anlage gute Grabstein⸗
formen bekommen können, was sich durch eine strenge Fried⸗
hofordnung bis zu einem gewissen Grad erreichen läßt, hat
ber die Anlage entwerfende, künstlerisch befähigte Architekt
zu versuchen, der Natur, d. h. Bäumen, Buschwerk, Pflanzen
usw. viel Gelegenheit zur Entfaltung zu geben. Außerdem
vird er bemüht fein, mit diesen Mitteln Raumwirkungen
ind Grünflächen zu schaffen, die die erwünschte Stimmung
zeben. Ohne einen gewissen Zwang und manche Einschrän—
sungen für die verschiedenartigsten Privatwünsche wird es

m Interesse der Einheitlichkeit der Anlage nicht gehen. Da
»er Friedhof aber für die Allgemeinheit da ist, muß jeder
dingene das bischen guten Willen mitbringen, das erforder⸗
ich ist.
Es ist daher den Gemeinden dringend die alsbaldige Auf—
tellung einer Friedhofordnung an Hand eines guten Planes
zu empfehlen. Der Zustand des Friedhofs ist der Ausdruck
»es Geistes und der Gesinnung, die in der Gemeinde leben.
Die Friedhofordnung wird Anlage und Betrieb desselben
owie Richtlinien über die Gestaltung der einzelnen Grab—
tätten, über Anpflanzung, Unterhaltung usw. regeln. Die
Beratungsstelle für das Baugewerbe hat schon längst eine
olche Musterfriedhofordnung aufgestellt, die jeder Gemeinde

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Friedhoferweiterung Unterhausen
Entwurf der Beratungsstelle für das Baugewerbe
            
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