die wir einschlagen müssen, entweder schon bestehende, aber
talt und gleichgültig auf uns wirkende Friedhöfe besser zu
gestalten, oder aber neue gut anzulegen. Es ist in erster Linie
Sache der Verwaltung, sei es auf dem Dorf oder in der
Stadt, sich hierin von maßgebenden Persönlichkeiten beraten
zu lassen, um die Bewegungsfreiheit des Einzelnen so zu be—
grenzen, daß der Gesamteindruck nicht Not leidet, den Einzelnen
aber so zu beeinflussen, daß er selbst das Bedürfnis hat, das
Brab seines Angehörigen geschmack- und liebevoll zu schmücken.
Ein Blick in unsere Friedhöfe zeigt an vielen Orten eine
xoße Verwahrlosung, daß von würdigen Grabstätten unserer
Toten nicht mehr gesprochen werden kann. Dorngestrüpp und
Unkraut überwuchert die Grabhügel, Holzkreuze liegen morsch
am Boden, hier aufgeschossene Disteln statt Rosen, dort ein
umgestürzter Grabstein. Aber nicht allein die Gräberversorger
oersäumen ihre Pflichten, sondern auch die Gemeindever—⸗
waltungen lassen es mancherorts an der notwendigen Sorg⸗
falt fehlen. Die umschließende Hecke des Friedhofes ver—
vildert und ist zum Teil abgestorben. In Kapellen und
Totenhäuschen dringt das Regenwasser durch das Dach,
Decke, Wände und Boden im Innern zerstörend. Die Türen—
und Fensterbeschläge sind verrostet, die Wetterschenkel ver⸗
fault und der Scheibenkitt herausgefallen. Dieses Bild
des Zerfalls kann bei einem alten, verlassenen Friedhof eine
schöne Stimmung auswirken und mag die Pietät gegen das
Alte die Ursache davon sein. Für einen neuen Friedhof be—
weist es aber das Gegenteil, den Mangel an Pietät. Ein
—
Mit Gegenwärtigem möchten wir nun auf die Pflege und
Unterhaltung der Friedhöfe hinweisen und besonders die
berufenen Friedhofpfleger dazu anregen, ihre Friedhöfe
daraufhin zu prüfen. Es kann auch nichts schaden, wenn
man einmal im Gemeinderat da oder dort im Land sich über
die Pflege des Heimatfriedhofs unterhält und dafür Sorge
trägt, daß Mittel und Wege zur Besserung gefunden werden.
Die Friedhofpflege erfordert alerdings weises Maßhalten,
a ein Uebermaß von Pflege mehr Schönheit verderben kann
ls solche schafft. Oft gilt auch hier das geflügelte Wort:
Weniger wäre mehr gewesen“. Nicht schablonenhaft, sondern
rts- und sachgemäß muß also bei der Friedhof und Grab⸗
flege vorgegangen werden. Anders auf dem Land wie in
er Stadt. Eine architektonische Hecke bedarf anderer Pflege
ss ein Hag und der Rasen eines Landfriedhofs ist anspruchs⸗
oser als der eines Stadtfriedhofs, der nur an besonderen
Ztellen zum Schmuck dient. Es ist keineswegs nötig, Hecken⸗
osen und Brombeerranken aus einem Hag herauszuschnei—
en, oder aus dem Rasen eines Landfriedhofs jede Wiesen⸗
lume auszujäten; Rosen und Stauden können unmittelbar
arin eingesetzt werden. Eine Grabeinfassung kann unter—
leiben. Die Grabsteine können auch etwas schief stehen, nur
ollten sie nicht den Durchgang zwischen den Gräbern be—⸗
indern oder umfallen. Ein Kreuz kann auch einmal die
lrme hängen lassen. Wer kein Geld für Blumenschmuck hat,
berpflanze das ganze Grab mit Epheu oder Immergrün,
as bei dichter Bewachsung ein würdiger Grabschmuck ist.
Die Einzelgräber sind durch hinterbliebene Angehörige
a unterhalten und einem guten Beispiel hierin werden die
Zäumigen schon folgen. Bei einem Versagen kann aber die
ürdige Pflege einzelner Grabstätten durch die Gemeinde—
ehörden erfolgen, sofern eine entsprechende Friedhofordnung
ingeführt ist. Wo dies noch nicht geschehen ist, sollte es
hne Säumen nachgeholt werden. Die Friedhofordnung soll
inlage, Pflege und Betrieb des ganzen Friedhofs sowohl
hie der einzelnen Grabstätten, deren Bau, Anpflanzung und
interhaltung regeln. Vorschriften, die allgemeine Gültigkeit
aben, lassen sich nicht aufstellen, sondern nur Nichtlinien.
ks ist aber in jedem einzelnen Falle möglich, mit Rücksicht
iuf Brauch und die örtlichen Verhältnisse durch die Ein—
olung eines künstlerischen und fachgemäßen Rates eine alle
Teile befriedigende Loösung zu finden
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