Full text: Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1922, Bd. 17, Heft 1/12)

richten, daß er den Forderungen, die an einen solchen Keller 
zestellt werden müssen, entspricht. 
Anstatt der in Mitteldeutschland ausgeführten Lehm. 
nauern sind bei, dem vorliegenden Projekt 28 em starke Back⸗ 
teinhohlwände vorgesehen, deren Ausführungsweise in 
Nummer 4 des laufenden Jahrganges dieser Fachschrift ge— 
schildert ist Es wurde dort die Vermutung ausgesprochen, 
daß dieses aus Amerika stammende Hohlmauersystem in 
Deutschland unter keinem rechtsgültigen Schutz steht und des⸗ 
halb der allgemeinen Ausführung nichts entgegenstehen 
bürfte. Diese Vermutung hat sich als Gewißheit herausge⸗ 
stellt, denn wie uns ein freundlicher Zufall ermitteln ließ, 
Wiederverwendung 
g 
In einem Ort auf der Almer Alb besteht die schöne Sitte 
der Vererbung der ausgedienten Grabmale in der Familie 
und Verwandtschaft. Da steht z.B. ein schön geschmiedetes 
Kisenkreuz mit stilisierten Lilien im bunten Schnörkelwerk. 
Man sieht's ihm an, daß es aus der guten alten Zeit zu uns 
herüberkam und seinerzeit mit viel Liebe wohl von einem ein⸗ 
fachen Landschmied in stiller Winterzeit gefertigt wurde. Es 
steht auf dem Grab eines jüngst Verstorbenen. Die verschie⸗ 
denen, verwaschenen und wieder bemalten Aufschriften im 
Namenkästchen und auf dem Türchen verraten die Erbfolge 
des Grabmals vom Argroßvater zum Großvater, Vater und 
Sohn. Diese Erbfolge macht manchmal auch Seitensprünge 
aus der Verwandtschaft in die Freundschaft. Dieser Ehr— 
furcht vor dem Alten, Ererbten verdanken wir es auch, daß 
vir in dieser Gegend nicht nur einen reichen Schatz an 
schönen Eisenkreuzen finden, sondern eine ganze Reihe andrer 
Altertums- und Kunstwerte wie Schnitzereien, Figuren, 
Altörchen, Grablegungen, Oelberge und Gemälde. Wir 
freuen uns des gesunden Sinnes dieser Albbauern und halten 
diese Art des praktischen, privaten Heimatschutzes für wich⸗ 
tiger als den öffentlichen von Staat und Gemeinde, wie wir 
ihn s. Z. in, Für Bauplatz und Werkstatt“, Jahrg. 1916, Nr. 3 
unter der Bezeichnung „Zur Erhaltung alter Grabmale“ 
beschrieben haben, denn Staat und Gemeinde haben heute 
andere, dringendere und fast unübersehbare Lasten zu tragen. 
Im Hinblick darauf und der Not gehorchend, dürfte es sich 
vohl lohnen, auf diese Art privaten Heimatschutzes näher 
rinzugehen und auf das hinzuweisen, was dabei besonders 
zu beachten ist. 
In Betracht kommen Grabmale aus Stein, Holz und 
Metall. Schöne wertvolle Grabsteine bleiben bei der 
Wiederverwendung am besten soweit möglich unberührt. 
Steindenkmäler sind weder anzustreichen noch abzu— 
arbeiten, auch angestrichene sind nicht neu anzustreichen. 
Tünche und späterer Oelfarbanstrich sollen beseitigt werden, 
letzterer mit grüner Seife oder Seifensiederlauge, womöglich 
nicht mit Salzsäure. Reste ursprünglicher Bemalung und 
Vergoldung sind sorgfältig zu schonen. Bemoosung ist bei 
minder wichtigen Steinhauerarbeiten nur dann abzuscharren, 
wenn sie zu einer erdigen Kruste angewachsen ist oder sonst 
den Stein zerstört. 
Eine Ausbesserung der Schäden ist für die Denkmalpflege 
überflüssig. Wenn dennoch, aus anderweitigen Rücksichten, es 
dringend gewünscht wird, mögen die ausgebrochenen Stellen 
der durchlaufenden Hauptlinien und fehlende figürliche 
Einzelheiten ergänzt werden mit Führungen von echtem, dem 
alten in Farbe und Korn gleichen Werkstoff. Gekittet wird 
mit Schellack, angetragen mit gefärbtem Zement und Kalk— 
grus Vorsatz) oder irgend einem erprobten Steinkitt. So 
bleibt nur noch übrig, die neue Schrift an Stelle der alten 
einzuhauen, sofern nicht der Stein in der Familie und auf 
demselben Grabe bleibt und noch Raum für die neue Schrift 
unter der alten vorhanden ist. Auch in die leere Sockelfläche 
'ann neue Schrift eingehauen werden. 
Die Wiederverwendung alter Holzgrabmale ist seltener 
möglich., weil sie meist verwittert und verfault sind Woenn 
st dieses Hohlmauerwerk schon im deutschen Handbuch der 
Architektur vom Jahre 1886 geschildert. Es kann deshalb jeder 
nann dieses in wärmetechnischer und finanzieller Beziehung 
ervorragende Backsteinhohlmauerwerk ausführen, ohne be— 
ürchten zu müssen, daß ihm eines schönen Tags ein Ge— 
»rauchsmuster· oder Patentinhaber Schwierigkeiten machen 
ann. Es scheint hier der Fall vorzuliegen, daß das fragliche 
dohlmauersystem in Deutschland ersonnen, nach Amerika 
zinüberwanderte, um auf dem Umwege über See nunmehr 
»ei uns wieder bekannt zu werden. 
Ben⸗Akiba hat wieder einmal Recht. — Es ist alles schon 
dagewesen. 
uter alter Grabmale. 
ie jedoch gut und noch einigermaßen erhalten sind, sollte man 
ich die Mühe nehmen und sie wiederherstellen, besonders die 
ius Hartholz. Sie sind gegen Eindringen von Feuchtigkeit 
im Hirnholz durch Blechbeschlag und in den Fugen durch 
Ausspänen oder Zusammentreiben zu schützen. Der in die 
kerde gesteckte Teil ist mit Karbolineum zu tränken. Ist das 
dolz zerrissen, so wird es vorsichtig zusammengetrieben und 
nit Klammern und Riegeln zusammengehalten. Große 
Schwindrisse und Fugen werden mit Stücken gleichen Ma— 
erials und Farbe ausgespänt. Vermoderte Teile werden 
rötigenfalls abgeschnitten. Die Schnittlinien sind unauf-⸗ 
ällig zu führen und notwendige neue Ersatzstücke in Farbe und 
Material dem alten Holz anzupassen, sofern kein deckender 
Anstrich vorhanden ist. Derselbe wird jedoch bei Wiederver— 
vendung mindestens für den Schriftgrund nicht entbehrt 
verden können und so kann die neue Beschriftung an Stelle 
er alten geschrieben werden. Besondere Namentafeln aus 
dolz oder Metall können aufgeschraubt oder lose aufgehängt 
verden. Das Anbringen einer neuen Namentafel bei Er— 
zaltung der alten hat mit Geschmack und Feingefühl zu 
zeschehen. 
Schmiedeiserne Grabkreuze und Gitter sind für 
ie Wiederverwendung am geeignetsten. Die verbogenen 
Teile werden vorsichtig zurechtgerichtet. Stark gerostete und 
»eschädigte oder entfernte Teile sind in Anpassung an den 
Heist des alten zu erneuern, doch darf man wohl zeigen, was 
ieu ist. Bei drohendem Auseinanderfallen ist ein Zusammen⸗ 
»au mit Draht, Nietung und Bund notwendig. Eisen und 
Stahl sind von Rost zu befreien mit Petroleum, Leinöl und 
dergl. Im Freien aufzustellende Eisenarbeiten müssen, wenn 
ie nicht mit Schutzrost, Schmelz, Zinn oder anderem Metall 
iberzogen sind, mit Eisenlack oder Oelfarbe gestrichen werden. 
Alte zeigen oft noch Spuren lebhafter Bemalung, die 
iatürlich zu beachten sind. 
Eisenblech-und gußeiserne Kreuze und Platten 
verden ähnlich behandelt wie schmiedeiserne. 
Bei Kupfer-und Bronze-Grabmalen oder Teilen 
derselben ist folgendes zu beachten. Die Patina, der Edel⸗ 
rost des Kupfers, schützt das Metall und muß unbedingt 
zeschont werden sowohl bei Messing, als bei Bronze. Grün⸗ 
pan ist mit Oel zu entfernen. Bronze kann mit Petroleum 
ohne Bürste) vorsichtig gereinigt werden, doch ja nicht zu oft. 
So behandelt können alte Steine und Kreuze vermöge 
hrer Inschriften, Wappen und Bildwerke lebendige Zeugen 
ür den Kunstsinn früherer Geschlechter sein und zugleich 
hrem eigentlichen Zweck wieder dienstbar gemacht werden. 
Sie werden so der Vergessenheit entrissen und werden in 
ins den Wunsch wachrufen, in gleicher Handwerksgesinnung 
Neues zu schaffen. Wertvolle Stücke können später trotzdem 
n öffentliche Obhut oder Sammlungen aufgenommen werden. 
Die Wiederherstellung und Verwendung ist meist billiger 
als die Neubeschaffung von Grabmalen. — Die Umarbeitung 
alter unschöner Grabmale werden wir später behandeln. — 
Die Beratungsstelle für das Baugewerbe ist bereit, im 
Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege hierin 
Handwerkern und Gemeinden Nat und Auskunft zu erteilen
	        
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