Volltext : Für Bauplatz und Werkstatt / Monatszeitschrift der Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1932, Bd. 27, Heft 1/12)

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Abb. 2. LEICHENHAUS mit Geräteraum für kleinere Gemeinden, richtig neben den Eingang
 gestellt und mit der Mauer verbunden. Links eingereichter Entwurf, rechts Überarbeitung
 durch die Staatl. Beratungsstelle für das Baugewerbe. Klarere Bauform und
Einteilung im Innern, besserer Vorplak.

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Abb, 3. GROSSERER LANDFRIEDHOF mit richtiger Aufteilung. Beispiel wie ein Leichenhäuschen
 auch außerhalb der Mauer als Abschluß eines Vorplabes angeordnet werden
kann. Abschluß des Hauptwegs durch Hochkreuz. Gleichmäßige Orientierung aller Reihenaräber.
 Überarbeitung durch die Staatl. Beratunasstelle für das Baunewerbe.

3. Gärtnerische Gestaltung und Bepflanzung: a) Der Baum schafft den
Raum, b) Baumreihen, Baumgänge, c) Feldbepflanzung, d) Nadelhölzer,
e) Verhältnis zur Landschaft, f) Zwischenhecken, g) Vogelschut.
4. Friedhofgebäude und deren Inneneinrichtung: a) Kapelle,
b) Leichenhaus, Leichenzellen und Sezierraum, c) Waschraum und Aborte,
d) Gestaltung von Brunnen und Sitgbänken.
5. Die Elemente des Friedhofs nach Größenverhältnissen, Gestaltung und
Anordnung, Ruhezeit: a) Größe und Tiefe der Gräber, b) Das Reihengrab,
c) Das Kaufgrab, d) Das Urnengrab, e) Das Kindergrab, f) Erbbegräbnis,
Gruft. Ehrenarab, a) Wege und Pläke, h) Raum für Pflanzungen.

5. Die Grabausstattung des Einzelgrabes,
besonders im Verhältnis zum Grabfeld.
a) Das Hügelgrab und das Flachgrab, b) Eingefaßtes
 Grab, Randsteine, Plattenbelag, Zäune;
verbotene Einfassungen, c) Die Bepflanzung des
Reihen- und Kaufgrabes, d) Konfessionelle Besonderheiten
 und Gebräuche, e) Grabbezeichnung.

7. Das Grabmal:
a) Größenverhältnis zum Grab, Rücksicht auf
die Umgebung, b) Das Steinmal, ausländischer
Stein, Kunststein, Art der Bearbeitung, unbearbeitete
 Steine, Findlinge, c) Das Grabzeichen
aus Metall, d) Das Grabzeichen aus Holz,
e) Grabzeichen aus Kunststein, Porzellan und
Terrakotta, Glas, Marmor; Perlkränze, künstliche
 Blumen, f) Grabmäler aus mehreren Werkstoffen
 oder verschiedenartiger Bearbeitung;
aufgesebte Metallbuchstaben, eingelassene
Platten, Aufsäbe; Zutaten: Emailplatten, Fotografien,
 g) Grabmalindustrie und Handwerk,
maschinelle Bearbeitung, Massenerzeugnisse,
Normierungsbestrebungen; die Qualitätsmarke,
h) Die Schrift des Grabmals, Vereinheitlichungsbestrebungen,
 Inhalt der Aufschrift, Sinnbilder.
i) Einheitlichkeit der Grabmäler in ganzen Reihen
 und Feldern, k) Grabmäler auf dem Hintergrund
 von Mauern und Hecken.
8. Erweiterung bestehender Friedhöfe, Verhältnis
 alter und neuer Teile.
9. Friedhofunterhaltung und Pflege, aufgegebene
 Friedhöfe: a) Allgemeines, b) Neueinteilung,
 Friedhofumlegung, Umgestaltung bei
Neubelegung, c) Schließung von Begräbnispläßen,
 d) Erhaltung alter Friedhöfe. Eignung
für Kriegerdenkmal. Überführung in öffentliche
Anlagen, e) Erhaltung alter Denkmale, Verwitterungserscheinungen,
 Familiengeschichtliches.
Il, Teil,
1. Gesetzliche Vorschriften über das Bestattungswesen.
 ;
2. Volkswirtschaftliches: a) Das Einzelgrab kann
verbilligt werden, b): Der Friedhof ist kein Geschäft
 der Gemeinde.
3. Der Reichsausschuß für Friedhofund Denkmal.
4. Die Pflanzen des Friedhofes (vgl. auch Spätbuch
 1730-1930). a) Auswahl des Bodenständigen,
 b) Funktion der Pflanzungen im Rahmen
des Ganzen, c) Heckenpflanzungen, d) Baumoflanzungen,
 e) Die Grabbepflanzung, f) Bepflanzung
 bereits belegter Flächen, g) Liste der
Holzpflanzen des ländlichen Friedhofs.
5. Grabmäler und Inschriften. a) Vorbilder für
gute Grabzeichen, b) Schriftbeispiele und Symbole.

6. Entwurf zu einer Friedhofordnung. (S. vorne)
7. Schrifttum,
8. Leitsäke.

Die neuerschienene Druckschrift soll ein Ratgeber
 für bürgerliche undkirchliche Gemeinden,
für das Handwerk und den Einzelnen sein. Sie
ist gemeinsam herausgegeben vom Landesamt
für Denkmalpflege und der Staatl. Beratungsstelle
 für das Baugewerbe und enthält 75 Bilder
und 175 Textseiten. Zu beziehen durch die Be--atungsstelle
 für das Baugewerbe in Stuttgart,
Kanzleistraße 28. In Leinwand gebunden zum
Selbstkostenpreis von 2 RM. (ohne Porto).
            
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