12. Eigentum und Urheberrecht. Die preisgekrönten Arbeiten gehen in
den Besitg des Auslobers über. Dem Verfasser bleibt das Urheberrecht einschließ-
lich Veröffentlichunasrecht vollständig vorbehalten.
13. Ausstellung der Arbeiten. Alle beurteilten Arbeiten und Schriftstücke
samt Niederschrift des Preisgerichts. Namen aller Verfasser werden angegeben.
14. Ausnahmen von den Grundsätzen. Nur mit Einverständnis der
Reichskammer der bildenden Künste.
15. Ausführungsbestimmungen in besonderem Erlaß s. unten. (II An-
ordnung)
16. Vermerk. Diejenigen Wettbewerbe, die den Grundsägen entsprechen, er-
halten einen entsprechenden Vermerk der Reichskammer der bildenden Künste.
17. Strafbestimmungen. 1. Für Nichtmitglieder, die sich trogdem beteiligen.
2. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung der Reichskammer der bilden-
den Künste.
Il. Anordnung
i. Allgemeines. Ausschreiben erst nach Klärung aller Vorfragen, eindeutige
Festlegung aller Programmpunkte, Leistungen auf das Notwendigste beschrän-
ken, nur einen bestimmten Bauplatz anaeben.
2. Teilnahmeberechtigung. Bei Reichswettbewerben Angabe, ob Deutsche
Reichsangehörige oder auch Deutschstämmige in den abgetrennten Gebieten
oder im Ausland, ob nur in Deutschland ansässige oder geborene Deutsche, bei
Ortswettbewerben, ob Bewerber z. Zt. der Auslobung schon 6 Monate Wohnsit
am Ort oder dort geboren sein müssen.
3. Wettbewerbsprogramm. Aufgabe, Art, Teilnahmeberechtigung, Höhe
und Zahl der Preise, Namen der Preisrichter, Vorprüfer, Einreichung unter Kenn-
zahl, Anschrift in verschlossenem Umschlag, Zeit, Ort und Art der Ablieferung,
bei Sonn- und Feiertag gilt der nächste Werktag, wenn keine Zeit angegeben
gilt 24 Uhr, Rückfragen nur bis zu 's des Abgabetermins (Tag angeben), An-
gabe über Rückerstattung der gezahlten Unterlagegehühr hei unbeschädigter
Rückgabe.
4. Technische Angaben. Lage des Bauplages durch erschöpfenden Lage-
plan, Unterlage in gleichem Maßstab wie er von den Bewerbern gefordert wird,
Beschaffenheit der Baustelle, Grund- und Hochwasser, Verkehrsverhältnisse,
Bebaubarkeit, Baupolizeiliche Bestimmungen, Anzahl der geforderten Räume,
ihre Größe, besondere Wünsche über Lage derselben zueinander und zur Him-
melsrichtung, Lichtbildaufnahme des Bauplates und seiner Umgebung.
5. Angabe des Leistungsumfangs. Zeichenart, ob Schaubild, wie groß,
von welchem Standpunkt, Zahl und Größe der Zeichnungen (möglichst nicht
größer als 1 : 200), verlangte Erläuterungen und Berechnungen, Bestimmung, ob
Modell zugelassen.
6. Programm und Bausumme. Klare Heraushebung, auf was entscheiden-
der Wert gelegt wird. Angaben über vorgeschriebene Baukosten. Nichtein-
haltung führt zum Ausschluß durch den Auslober.