Full text: Bauplatz und Werkstatt / Monats-Zeitschrift der Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1936, Bd. 31. Heft 1/2)

7. Aufgaben des Vorprüfers. Liste A mit laufender Nummer und Kenn- 
zahl, überkleben der Kennzahlen mit laufenden Nummern, Ausscheidung bei 
Verstößen, Vorprüfung auf formelle Erfüllung des Programms und Festlegung 
'n Liste B. keine Werturteile. 
3. Allgemeine Pflichten der Preisrichter. Gedankenaustausch über 
Bewerber unzulässig, Versicherung darüber gegenüber dem Vorsigenden. Ver- 
aflichtung, daß Programm eingehalten wird. 
7. Feststellung der wettbewerbsfähigen Arbeiten. Liste B dient 
zur Festlegung, Verbot der Anwesenheit von Außenstehenden. 
10. Erläuterung der wesentlichsten Programmpunkte. Hinweis 
durch den Vorsigenden, welche Hauptpunkte für die Beurteilung in Frage kom- 
men und auf was im Programm besonderer Wert gelegt wird. Darüber hinaus- 
yehende Richtlinien dürfen nicht aufgestellt werden. 
11. Auszuschließende Arbeiten. Alle Arbeiten, die durch irgendwelche 
direkte oder indirekte Angaben den Bewerber kenntlich machen, z. B. hand- 
schriftliche Eintragungen, ferner solche, die entscheidende Programmpunkte nicht 
beachten und alle Arbeiten, deren Verfasser versucht hat, die Entscheidung des 
Preisgerichts zu beeinflussen. 
12. Prüfungsverfahren des Preisgerichts. Aussonderung in verschie- 
denen Rundgängen. Niederschrift der Entscheidung jedes einzelnen Rundgangs 
in Liste B, in der jeder Preisrichter sein zustimmendes oder ablehnendes Urteil 
zu jeder Arbeit mit + oder — Zeichen einträgt, Ein einziges + Zeichen genügt 
für Beibehaltung eines Entwurls zur zweiten Prüfung. Von der zweiten Prüfung 
an entscheidet der Vorsitende über Ausscheidung oder Verbleib. 
Die Anzahl der in engste Wahl genommenen Arbeiten muß mindestens doppelt 
so groß sein, als die Zahl der vorgesehenen Preise und Ankäufe. Die in engste 
Wahl gekommenen Arbeiten sind einzeln schriftlich zu begutachten und hierauf 
durch den Vorsibenden in der Reihenfolge zu ordnen. 
13. Feststellung der Preisträger. Nach Festlegung der Reihenfolge usw. 
und Niederlegung in der Niederschrift erfolgt durch Öffnen der Umschläge 
die Feststellung des Preisträgers und weiteren Ausgezeichneten, Zeigt sich, daß 
ein solcher nicht berechtigt war am Wettbewerb teilzunehmen, so fällt die. Aus- 
zeichnung dem nächsten in der Reihenfolge zu. Die Niederschrift ist von sämt- 
lichen Preisrichtern zu unterzeichnen und dem zuständigen Fachverband in 
doppelter Fertigung einzureichen. 
14. Benachrichtigung über die Ausstellung. Allen Teilnehmern soll 
Ergebnis, Art, Zeit und Ort der Ausstellung bekannt gegeben werden, wenn- 
möglich mit Zusendung einer Niederschrift. 
15. Gebühren für die Wettbewerbsunterlagen. Allen Bewerbern, 
die eine Lösung eingereicht haben, soll die Gebühr für die Unterlagen in voller 
Höhe, allen, die sie zu richtiger Frist unbeschädigt zurückgegeben haben, in 
halber Höhe zurückerstattet werden. 
Rücksendung der Arbeiten. Diejenigen Entwürfe, die 14 Tage nach 
Schluß der Ausstellung nicht abgeholt sind, werden den Verfassern kostenlos 
zurückgesandt.
	        
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