Volltext : Bauplatz und Werkstatt / Monats-Zeitschrift der Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1936, Bd. 31. Heft 1/2)

WAS KANN
ZUR VERMEIDUNG
VON PILZSCHÄDEN
VORBEUGEND GETAN WERDEN?

Nenn die Vorbeugungsmaßnahmen stets beıchtet
 würden, und nicht immer wieder von diesem
Gesichtspunkt aus fahrlässig konstruiert würde,
xönntendie pflanzlichen Schädlinge vom Haus nahezu
 ferngehalten werden. Da die Vorbedingungen
zur Pilzbildung Feuchtigkeit und stehende Luft sind,
ist zu beachten, daß möglichst Winterholz verwendet
 wird und vor dem Ausbau der Rohbau in allen
Teilen trocken ist. Nicht vollständig trockenem Holz
soll durch andere Baumaterialien der Zutritt von Luft
nicht entzogen werden, Deckenfüllmaterial soll so
trocken sein, daß an das hykroskopische Holz keine
Feuchtigkeit abgegeben werden kann. Bauschutt als
Auffüllmaterial darf nur verwendet werden, wenn
er vollständig ausgetrocknet ist und von pilzfreien
Häusern stammt. Humushaltiger Boden darf keinesfalls
 eingebracht werden. Das Aufsteigen der Feuchtigkeit
 im Mauerwerk ist durch Isolierungsmaßnahmen
 zu verhindern. Die Umgebung des Hauses
soll einwandfrei entwässert sein. Ferner ist für peinliche
 Abhaltung menschlicher und tierischer Abfallstoffe
 zu sorgen. Das Mauerwerk darf durch den Inhalt
 von Abortgruben nicht durchseöt werden.
Regen- und Tagwasserabfallrohre müssen instandgehalten
 werden. Linoleum und sonst undurchlässige
 Belage sowie Anstriche dürfen erst eingebracht
und ausgeführt werden, wenn jede Baufeuchtigkeit
verschwunden ist, Bei Holzböden im Untergeschoß
und über Kellern muß zwischen den Unterlagshölzern
 ausreichende Lüftung angeordnet sein. Das
Ausheizen in Neubauten nach Verlegen der Holzböden
 ist gefährlich.
Wird man durch Modergeruch auf Pilzbildungen
aufmerksam, so ist, um weitere Ausbreitungen zu
verhindern, eine Bekämpfung sofort in Angriff zu
nehmen. Das pilzbefallene Holz ist zu entfernen und
zu verbrennen, damit Infektionen verhindert bleiben.
 Die Ursache der Feuchtigkeit ist festzustellen
und zu beseitigen. Ist von einem Sachverständigen
der Hausschwamm festgestellt, so muß die neue
Konstruktion möglichst ohne Verwendung von Holz
durchgeführt werden. Wo neues Holzwerk notwendig
 wird, ist es mit Schuganstrich zu versehen. Das
alte Auffüllmaterial darf nicht mehr benütßt werden.
Beianstehendem Mauerwerk sind die Fugen sauber
auszukragen und mit der Lötlampe auszubrennen,
da einzelne Mycelstränge zwischen dem Mauerwerk
weiterwachsen können. Die Bekämpfung ist mit
größter Sorgfalt durchzuführen. Es ist ratsam, bei der
Erneuerung gründlicher vorzugehen, als im Augenblick
 notwendig erscheint, denn es kommt häufig
vor, daß bei oberflächlicher Bekämpfung nach wenigen
 Jahren wieder Pilzbildungen auftreten. Eine
zweimalige Reparatur wird dann kostspieliger sein
als eine gründlichere einmalige. Wichtig ist vor der
Bekämpfung die Feststellung, welche Art von Pilz
vorliegt, da der „Echte Hausschwamm“” weitgehendere
 Vorkehrungen erfordert, als z.B. Trockenfäule.
            
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