Full text: Für Bauplatz und Werkstatt / Monats-Schrift der staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe (1937 / Sonderdruck)

SCHUTZBEHANDLUNG 
NE PUNKTIRUNG BEDEUTET 
ZINFACH GESTRICHEN, DIE 
SCHRAFFUR WIEDERHOLT 
GESTR., EV m. LOCHIMPFUNG 
Abb. 34. Schnitt 
mehr als die harten, für eine Ansteckung empfind- 
lich sind, und diese an jeder Stelle des Verarbei- 
tungsweges vom Fällen bis zum Versegen im Bau 
stattfinden kann, so ist jeder: der Züchter, der Händ- 
ler, der Unternehmer und zulegt noch der baulei- 
tende Architekt für seinen Teil am gesamten Ver- 
arbeitungswege verantwortlich. 
Die Schutgbehandlung soll entweder schon beim 
Rundholze bald nach dem Einschlage oder hierauf 
im Sägewerk nach dem Schneiden vorgenommen 
werden. Alle Hirnschnittflächen sind von Anfang 
an zu imprägnieren, Das hat bei jeder weiteren Be- 
arbeitung, die frische Flächen freilegt, jeweils wie- 
derum zu erfolgen. 
Der Zimmermeister hat alle während seiner Arbeit 
neu entstehenden Oberflächen durch Schuganstrich 
erneut zu sichern, Das gilt nicht nur für das Gebälk, 
es gilt für alle ihm anfallenden Holzkonstruktions- 
teile wie Fenster- und Türrahmen. Schalbretter, 
Dübel usw. 
Bei ungeschütt angeliefertem Holze hat der Zimmer- 
meister das Versäumtenachzuholen.Dervergebende 
Architekt und Bauleiter soll sich seinerseits in dem 
Beschrieb der Lieferungsbedingungen gesundes, 
ausgetrocknetes und schwammgqgesichertes Holz aus- 
bedingen. 
Auswahl des Bauholzes. 
Wichtig ist, daß auf dem Zimmerplabe nur gesun- 
des und genügend ausgetrocknetes Bauholz ver- 
arbeitet wird. Es soll weder innen noch außen Ver- 
färbungen oder sonstige verdächtige Änderungen 
zeigen. Verblauung in beschränktem Umfang ist 
kein Grund zur Beanstandung. Ausgesprochene 
Rot- oder Braunstreifigkeit, die durch den ganzen 
Splint hindurchreicht, ist dagegen zu beanstanden. 
Holz, das von Lager- oder Trockenfäule schon sicht- 
Jar angegangen ist, muß durchweg ausgeschieden 
werden, weil vorerkranktes Holz eher von den ge- 
‘ährlichen Holzschädlingen befallen wird. Bei etwai- 
gem Grauwerden durch langes Lagern sind zur ge- 
nauen Beurteilung des Gesundheitszustandes frische 
Hirnschnitte und durch Anhobeln frische Ober- 
flächen zu schaffen. Verpilzungen gehen mit Vor- 
üäebe von Rinde- oder Bast-bedeckten Oberflächen 
aus. Deshalb ist scharfgeschnittenes Holz dem voll- 
gantigen und dem baumkantigen vorzuziehen. 
Rinde und Bast sind — auch mit Rücksicht auf die 
tierischen Holzschädlinge — auf alle Fälle sauber zu 
antiernen. 
Was versteht man bei Holz unter „lufttrocken”? 
Die Festlegung des Begriffs lufttrocken macht ge- 
wisse Schwierigkeiten, da der Feuchtigkeitsgehalt 
je nach Witterung wechselt und zwar bei sogenann- 
tem lufttrockenem Holz von ca. 14° bis ca. 22% 
Wassergehalt; als Durchschnitt kann 18% Feuchtig- 
keit gelten. 
Der DIN-Ausschuß ist daran, dies in einer Norm 
testzulegen. Voraussichtlich wird der Beariff Bau-
	        
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