Heft 9. Mitteilungen der Vereinigung der Elektricitätswerke.
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8 25. Als normale Spannungen gelten. 125,
250, 500 Volt.
8 26. Stöpselsicherungen von 6 Amp. aufwärts
müssen in dem Sinne unverwechselbar sein, dafs eine
iahrlässige oder irrtümliche Verwendung von HEinzätzen
für zu hohe Stromstärken ausgeschlossen ist.
$ 27. Der Berührung zugängliche Metallteile
des Sockels und des Einsatzes müssen von unter
Spannung stehenden Teilen isoliert sein.
Zu b) Experimentelle Untersuchung.
8 28. Die Sicherung mufs bei eingesetztem
Stöpsel gegen die Befestigungsschrauben und gegen
die der Berührung zugänglichen Metallteile am
Sockel und Stöpsel, ferner nach herausgenommenem
Stöpsel zwischen den Kontakten eine Spannung
von 1000 Volt Wechselstrom über die Betriebs
spannung 5 Minuten lang aushalten.
8 29. Sicherungen sind hinsichtlich ihres
Funktionierens mit Gleichstrom zu prüfen. Als
Stromquelle dient entweder eine Dynamomaschine
oder eine Batterie, oder beides. Von der Stromquelle
führen zwei Leitungen zu den Anschlufspunkten
der Sicherungen. In diese Leitungen ist
einzusetzen ein Schalter und ein regulierbarer Widerstand,
der kurzgeschlossen werden kann. Die
Sicherung wird jenseits des Schalters und des
cegulierbaren Widerstandes. als .Kurzschlufs zu den
Leitungen angeordnet. Die Spannung zwischen
den Anschlufsklemmen des offenen Schalters mufs
um 10% höher sein als die normale Betriebsspannung,
für welche die Sicherung bestimmt ist.
Sicherungen sind zu prüfen sowohl bei plötzlichem
Kurzschlufs als auch bei allmählich anwachsendem
Strom.
8 30. Für die Prüfung bei Kurzschlufs gelten
folgende Vorschriften:
Die Leistungsfähigkeit der Stromquelle und
der Widerstand der Zuleitungen sind so zu bemessen,
dafs im Augenblick des Abschmelzens der
Sicherung der gesamte Spannungsabfall von Stromquelle
und Zuleitungen 1% nicht übersteigt. Diese
Bedingung gilt als erfüllt, wenn unter Ersatz der
Sicherung durch einen zweiten regulierbaren Widerstand
der durch ihn flielsende Strom das 20fache
des normalen Betriebsstromes der Sicherung, mindestens
aber 400 Amp. beträgt und gleichzeitig die
Spannung an den Anschlufsklemmen dieses Wider
standes nicht kleiner ist als die normale Betriebsspannung,
für welche die Sicherung bestimmt ist.
Sind Stromquelle und Leitungen den hier angegebenen
Bedingungen entsprechend bemessen, so
wird der Schalter geöffnet, der zweite Widerstand
entfernt und an seine Stelle die Sieherung eingesetzt.
Bei Schlufs des Schalters muß diese abschmelzen,
>hne einen dauernden Lichtbogen zu erzeugen und
>hne gefährliche Explosionserscheinungen hervorzurufen.
831. Für die Prüfung bei allmählich ansteigen-Jem
Strom gelten folgende Vorschriften: Der in 8 30
arwähnte Widerstand wird entfernt und der in 8 29
erwähnte Widerstand wird benutzt zur Regulierung
der Stromstärke.
Sicherungen bis einschliefslich 50 Amp. Normalstromstärke
müssen mindestens die 1'/,-fache Normalstromstärke
dauernd tragen können. Vom kalten
Zustande aus plötzlich mit der doppelten Normalstromstärke
belastet, müssen sie inlängstens 2 Minuten
abschmelzen.
Steckkontakte bis 6 Amp.
Zu a) Konstruktion und Material.
8 32, Die stromführenden Teile müssen auf
Interlagen montiert sein, die bei Dose und Stecker
ılcht hygroskopisch und bei Dose auch nicht brennbar
(vgl. 8 1) sind und bei einer Temperatur von
300° C. keine Formveränderung erleiden. Für den
Stecker ist Hartgummi zulässig. Das Gehäuse der
Jose und der Handgriff des Steckers muls aus
'soliermaterial bestehen. Eine Ausnahme machen
3tecker und Dosen für Anlagen mit geerdetem und
in den Installationen blank -durchgeführtem : Mitteleiter,
sofern dieser an das Gehäuse und den Stecker
netallisch angeschlossen und der letztere so einge-:ichtet
ist, dafs eine Vertauschung der Pole unnöglich
ist. Die normale Stromstärke für Dauervetrieb
und die zugehörige Spannung müssen auf
Dose und Stecker vermerkt sein.
8 33. Als normale Spannungen . gelten 125.
250 und 500 Volt.
834. Dose und Stecker müssen so konstruiert
sein, dafs der Anschlufs an die Leitungen durch
Schrauben bewirkt wird. Schrauben, welche Kon-;akte
vermitteln, müssen ihr Muttergewinde in Metall
aaben. Nach Einsetzen des Steckers dürfen keine
ınter Spannung stehenden Metallteile von aulsen
zugänglich sein.
8 35. Doppelpolige Sicherungen für 2, 4 oder
3 Amp. dürfen in den Dosen untergebracht werden.
Der Kontakt darf nicht durch weiches oder plastisches
Material vermittelt werden, sondern es müssen die
Schmelzeinsätze mit Backen aus Kupfer, Messing
oder gleichartigem Material versehen sein.
Zu b) Experimentelle Untersuchung.
8 36. Der Steckkontakt mufs bei eingesetztem
Stecker eine Wechselspannung von 1000 Volt über
die Betriebsspannung gegen die Befestigungsschrauben