Volltext : Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1902, Jg. 1)

Heft 14. Mitteilungen. der Vereinigung der Elektrieitätswerke. 231
Statistik.
Die Statistik der Vereinigung erscheint jetzt
in einer Form, die fast nichts zu wünschen übrig
äfst. Das reichhaltige Material ist übersichtlich
ınd bequem gruppiert; die Statistik wird uns allen
von grofsem Nutzen sein. Jedoch gibt es meiner
Ansicht nach einen Punkt, worüber die Statistik
ılcht den wünschenswerten Aufschlufs gibt, und
lies ist, ob die aufgeführten Elektricitätswerke unter
7ereinter Administration Bahnen selbst betreiben.
In der Tabelle I sind aufgeführt der Anschlufs
‘ür Bahnbetrieb und der Tarif für Bahnstrom.
Wo die Rubrik I, 9 (Anschlufs für Bahnbetrieb)
iusgefüllt ist und die Rubrik I, 13 (Tarif für Bahn)
nicht, kann man wohl als Regel annehmen, dafs
las betreffende Werk selbst den Bahnbetrieb führt
ınd nicht nur Strom für denselben liefert. Ist die
Zubrik I, 13 irrtümlicherweise oder aus irgend einem
irunde nicht ausgefüllt, hält indessen diese Vernutung
 nicht mehr Stich.
Ob die Werke aber gleichzeitig Strom für fremde
vie für eigene Linien liefern, kann man aus der
Statistik nicht finden, und dies kann in verschielenen
 Fällen von Interesse sein, speciell mit Rück
ücht auf die Beurteilung der Höhe des Postens V,
3, 21: »Gehälter und Löhne« (Administration). —
ch gestatte mir die Aufmerksamkeit der Komnission
 für Statistik auf diese Sache zu lenken. —
Vielleicht empfiehlt es sich, die Rubrik I, 9 in zwei
zu zerlegen und zwar: a) auf eigenen Linien, b) auf
lremden Linien,
Hochachtungsvoll
Alb, Norstrand,
Direktor des Elektricitätswerkes Bergen.

Verwaltungen erblicken einen Schutz in vorgeschalteten
 automatisch wirkenden Ausschaltern.

Ebenso halten weitaus die meisten Betriebe
es nicht für zulässig, Sicherungen in Anwendung
 zu bringen.
Zu Frage 5.
Fast sämtliche Antworten (18 gegen 3) bringen
zum Ausdruck, dafs pro 500 m Arbeitsleitung
ein Blitzableiter für ausreichend zu erachten
ist. Gegenüber der Anschauung von zwei Verwaltungen,
 erblicken die übrigen in einer Vermehrung
 keine Erhöhung der Gefährdung. |
Zu Frage 6.
11 Betriebe haben gegen die Verwendung
von Induktionsspulen keine Erinnerung.
9 Betriebe besitzen Erfahrungen nicht.
| Betrieb will schlechte Erfahrungen gemacht
aaben.
Schlufswort.
Das Resultat dürfte in folgenden Grundsätzen
usammengefafst werden:
L. Von den zur Zeit bekannten Blitzableiterkonstruktionen
 verdienen für elektrische Bahnbetriebe
 die Hörner - Blitzableiter wegen ihrer
Einfachheit, sicheren Wirkungsweise, guter
[solation und steter Bereitschaft nach dem
Funktionieren den Vorzug. Dieselben sind sowohl
 für die Arbeitsleitungen, die Schaltwände,
als auch für die Motorwagen verwendbar.
Die Arbeitsleitungen müssen zwischen zwei
Streckenisolierungen mindestens eine Blitzschutzvorrichtung
 besitzen. Als Norm dürften
etwa 500 m in Betracht kommen.
Die Blitzableiter sollen möglichst nahe bei dem
Stromabnehmer, d. i. bei Oberleitungsbetrieb
auf dem Wagendache, angebracht werden.
Die Einfügung einer Sicherung in die Zuleitung
zum Blitzableiter ist zu verwerfen. Wohl erscheint
 ein induktionsloser Widerstand (etwa 25
dis 30 2) geeignet, eventuell auftretende Kurz
schlüsse zu vermeiden oder doch abzuschwächen.

Der Einbau von Blitzableitern in Abständen
von 500 m dürfte genügen. Bei Aufsenlinien
arscheint eine Vermehrung unter Umständen
gerechtfertigt. Eine Erhöhung der Gefahr dürfte
hierin nicht gegeben sein.
Die Verwendung von Induktionsspulen an den
Motorwagen ist zu empfehlen
Bei Speisekabel genügt deren Verwendung
nsoweit Freileitungen in Betracht kommen.
Scholtes,
Vorsitzender der Kommission für Traktionswesen.

Verschiedene Mitteilungen.

jedingungen für die Lieferung von elektrichem
 Strom aus dem städtischen Elektricitätswerk
 zu Halberstadt.
(Auszug.)
87. Elektricitätsmesser.
Die zur Messung des Stromes dienenden Elekricitätsmesser
 werden ausschliefslich von dem Elekricitätswerk
 beschafft, aufgestellt bezw. wieder beveitigt
 und den Abnehmern gegen nachfolgenden
nonatlichen Mietzins überlassen. Die Kosten für
lie Bedienung und Unterhaltung trägt das Elek-'ricitätswerk,
 sofern nicht durch Schuld der Abnehmer
)jesondere Unkosten erwachsen; letztere trägt der
Abnehmer.
Der monatliche Mietzins beträgt für einen Elektrieitätsmesser
 bis zu
            
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