Heft 4
Mitteilungen der Vereinigung der Elektricitätswerke.
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geschrieben, dafs ihm der Betrag für die Batterie
ausbezahlt wird.
Stadtbaurat Uppenborn: Ich bin mit der
Darstellung nicht einverstanden; in 87 ist gesagt:
»Der in 8 2 festgesetzte Lieferungsbetrag wird fällig
mit der erfolgten Abnahme; es steht dem Unternehmer
indessen die Berechtigung zu, schon vorher
nach Mafsgabe der angelieferten Materialien und
ausgeführten Arbeiten, Abschlagszahlungen bis zur
Höhe von neun Zehntel des Lieferungsbetrages zu
verlangen und sind ihm diese seitens des Auftraggebers
zu gewähren«. Wenn die Batterie nicht
geliefert ist, kann doch nichts abgezogen werden.
Man wird doch den Betrag nicht eher auszahlen
und wird eine Konventionalstrafe abziehen.
Direktor Döpke: Sie widersprechen sich. In
8 2 heifst es: »in Bar ohne Abzug«.
Stadtbaurat Uppenborn: Das ist nicht zutreffend.
In 8 2 wird lediglich die Höhe des
Betrages fixiert und steht daselbst nichts wann
bezahlt wird. In $7 steht, dafs erst bezahlt wird
mit der erfolgten Abnahme der Batterie. Man
kann aber doch nichts abnehmen, was nicht vor
handen ist. Wenn die Batterie nicht aufgestellt
ist, kann sie nicht abgenommen werden. Es wird
bei der späteren Zahlung, die nach 8 7 zu leisten
ist, die in 8 5 festgelegte Konventionalstrafe abgezogen.‘
Es ist ziemlich gleich, ob. man sagt, das
Schuldige zahlen oder abziehen zu lassen. Rechtlich
ist dies vollständig richtig.
Direktor Döpke: Ich fasse die Bestimmung
30 auf, dafs wenn die Batterie abgenommen ist,
der Betrag nach 8 7 ohne Abzug zu zahlen ist.
Stadtbaurat Uppenborn: Das ist eine Verwechslung.
»Ohne Abzug« bezieht sich auf Skonto.
Ich bitte dann zu beantragen ohne Abzug oder
Skonto. Es kommt auf eins heraus, bezahlt muls
werden.
Direktor Döpke: »Ohne Abzug« wäre wegzulassen.
Stadtbaurat Uppenborn: Sie wissen, es muls
auch die kaufmännische Usance hier berücksichtigt
werden, denn es kommt häufig vor, insbesondere
vei grofsen Werken, dafs sie bei Barzahlung etwas
abziehen. Es soll der Kostenpreis hier als Nettopreis
fixiert werden. Ich würde daher beantragen
zu sagen: »Ohne Abzug (Skonto)«, das ist verständlich,
dafs sich dieser Abzug nicht auf die Konventionalstrafe
bezieht.
Direktor Tellmann: Wünscht jemand noch
das Wort? Es ist vorgeschlagen, hinter die
Worte »ohne Abzug« zu setzen »(Skonto)«.
Sind die Herren damit einverstanden? Ich stelle
{est., dafs der Zusatz genehmigt ist.
Direktor Döpke: Dann zu 85. »Für jeden
Tag Überschreitung des in 8 4 festgesetzten Fertigstellungstermines
hat der Unternehmer eine Konzentionalstrafe
von 1A pro Mille des Lieferungsareises
zu zahlen«. Es empfiehlt sich, diesen
>aragraphen redaktionell dahin abzuändern, dafs
ler Auftraggeber berechtigt sein soll, die Kon-‚entionalstrafe
vom Guthaben zurückzubehalten. Es
ziebt dann keine Differenzen.
Direktor Tellmann: Ich glaube wohl, dafs
lie Versammlung einverstanden ist, dafs wir es der
Kommission überlassen können, in diesem Sinne
die Fassung des Paragraphen zu ändern,
Ich kann feststellen, dafs die Versammlung
lJamit einverstanden ist.
Direktor Döpke: Zu 8 11 Abs. 5. »Die
Garantie hat die Voraussetzung, dafs die diesem
Vertrage beigehefteten Bedienungsvorschritten für
lie Behandlung der Batterie gewissenhaft befolgt
werden. Jedoch darf die KEntladestromstärke im
Jotfalle, z. B. bei Maschinenstörungen, bis zum
lIreifachen Betrage gesteigert werden, ohne dafs der
Unternehmer Entbindung von der Garantie beınspruchen
kann. «
Meine Herren! Das ist eine Bestimmung, woran
sich der Betriebsleiter nicht halten kann. Wer kann
ibersehen, ob das nicht über das Dreifache hinweg
yzeht. Wenn wir keine Zahlen hinein haben wollen,
zo bitte ich auch diese Zahl herauszulassen, bis
wir mit diesen Verträgen Erfahrungen gewonnen
ı1aben. Es kann vorkommen, dafs sich die Entlade-;tromstärke
für einen Moment bis zum 4—5 fachen
Betrag steigert.
Oberingenieur Wilkens: Meine Herren! Der
Ireifache Betrag der Normalstromstärke ist relativ
derartig hoch, dafs man damit zufrieden sein kann,
Versagt z. B. plötzlich eine Maschine und mufs
lie Batterie den Konsum übernehmen, bis die zweite
Maschine angelaufen ist, dann ist es wohl nie er-'orderlich,
wenigstens ‘bei richtigen Gröfsenver-‚ältnissen,
dafs die Entladestromstärke über den
lreifachen Betrag steigt. Zur Fortführung dieses
\tromes mufs aber auch die Leitungsanlage befähigt
jein. Werden die vorhandenen Leitungen jedoch
nit dem dreifachen Betrage beansprucht, so werden
lie meisten wahrscheinlich glühend heifs werden.
Die Stromstärke mufs sowohl in dieser Richtung
ain begrenzt werden als auch deshalb, weil in den
Zellen selbst bei steigender Stromstärke eine rapide
Temperaturzunahme eintritt und wir von einem
"ieferanten nicht verlangen können, dafs derselbe
'ür den aus einer unzulässigen Beanspruchung
resultierenden Schaden aufkommt. Meiner Ansicht
nach Legt schon ein grofses Entgegenkommen in