262 Mitteilungen der Vereinigung der KElektrizitätswerke. Heft 12.
Anfragen zur Generalversammlung in Breslau.
Die Generalversammlung in Straßburg hat beschlossen,
daß Anfragen zu den Generalversammlungen
tunlichst zwei Monate vor den Versammlungen
gestellt werden sollen, damit dieselben entweder in
den Mitteilungen beantwortet oder, falls erforderlich,
Jurch den Vorsitzenden einer Kommission zur
Aufstellung eines Berichterstatters zugewiesen werden,
Es wird deshalb ersucht, allenfallsige Anfragen
baldigst stellen zu wollen.
Der Vorsitzende.
für welche eine‘ unbedingte Notwendigkeit der
Prüfung vorliegt; denn es ist viel leichter, späterhir
eine Ausdehnung auf weitere Anlagen herbeizu
führen, als bestehende Vorschriften einzuschränken
Nach dem jetzigen Wortlaut unterliegt jedes
Elektrizitätswerk sowohl bei der Errichtung als auch
während des Betriebes der Revisionspflicht. Das
selbe Schicksal erleidet jede erhebliche Erweiterung
desselben, möge sich diese auf den maschineller
Teil der Anlage oder auf das Kabelnetz erstrecken
Daß für diese Anlagen eine amtliche Revision nicht
erforderlich ist, dürfte von jedermann, der mit der.
einschlägigen Verhältnissen vertraut ist, ohne weiteres
anerkannt werden; denn wir dürfen ohne Über
hebung behaupten, daß unsere deutschen Elektrizitäts
werke allen anderen der ganzen Welt in bezug au
sorgfältige Ausführung überlegen sind und in der
meisten Fällen geradezu als mustergültig anzusehen
sind; hier wird also eine amtliche Revision sich
nur auf kleinliche Maßnahmen beschränken können.
die als Schikane bitter empfunden werden.
Erschwerend tritt noch hinzu, daß die als amtliche
Revisoren in Aussicht genommenen Organe,
welche die Revisionen im Nebenamt versehen sollen,
durchaus nicht überall solche Sachkenntnis besitzen
werden, um schwere Schädigungen der Anlagen
durch falsch angebrachte Anordnungen zu vermeiden.
Es darf doch nicht außer acht gelassen
werden, daß zur sachgemäßen Revision einer Stromerzeugeranlage
vor deren Inbetriebsetzung eine
Prüfung auf Zweckmäßigkeit in sicherheitstech:
nischer Beziehung vorausgehen muß, was praktisch
eine Machtbefugnis des revidierenden Beamten einschließt,
die verhängnisvoll werden kann und unbedingt
von großem Nachteil auf die freie Entwickelung
des Zentralstationsbaues sein wird.
Den einzigen Vorteil von einer derartig weitgehenden
Vorschrift haben lediglich die Privatgutachter;
denn während dieselben gegenwärtig
eine gewisse Rührigkeit an den Tag legen müssen,
um Aufträge zu erlangen, fallen ihnen dieselhen
später mühelos in den Schoß.
Mein Antrag geht dahin, entweder den ganzen
Teil 3d zu streichen oder aber eine Beschränkung
]urch folgende Fassung vorzunehmen:
d) »alle Starkstromerzeugeranlagen, sofern dieselben
nicht unter dauernder, anerkannt sachver:
ständiger Leitung stehen.«
Berlin. den 21. November 1904.
Protokoll
über die Sitzungen der statistischen Kommission vom
1. November 1904 in Berlin.
Anwesend die Herren: Döpke, Vorsitzender,
Kuchenmeister, Meng, Melzer, Prücker.
Beschluß:
il. Es sind an Stelle der bisher teilweise noch
angewendeten Worte »Beleuchtung« und »gewerbliche
Zwecke« die Worte »Licht« und
»Kraft« zu setzen.
2. Zu I ist vor Spalte 6 eine Spalte einzufügen,
in welcher das Datum der Betriebseröffnung
anzugeben ist.
3. Zu III, Spalte 5, 6, 8 und 9 ist darauf hinzuweisen,
daß diese in demselben Sinne wie
die Spalten IVB 11 und 12 zu trennen sind.
Die Formeln und Fußnoten des Frageheftes
sind zur Erläuterung der Angaben in der
Statistik für sich zusammengezogen mitaufzunehmen.
Auf dem Rücken des Statistikheftes ist der
Kopf des Titelblattes zu wiederholen.
Der für diesen Jahrgang vorgesehene beschreibende
Teil ist:
a) in einem besonderen Heft zusammenzustellen.
b) auf den Stand des Werkes am 1. Jan. 1905
zu beziehen,
in einer noch näher zu prüfenden Abfassung
erscheinen zu lassen. (Da die bisherige
Abfassung des schriftlichen Teiles eine
Reihe Wiederholungen aus der tabellarischen
Zusammenstellung aufweist, will
Herr Direktor Prücker der Kommission
zunächst einen abgeänderten Entwurf vorlegen.)
Dem von Herrn Stadtbaurat Uppenborn gestellten
Antrag, eine Lohnzusanmenstellung
der bei den Elektrizitätswerken beschäftigten
1
5
X. Wilkens.
7