Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Heit 6.
auch so schon zu veröffentlichen. Es ist uns
noch gelungen, die Mitteilung in die eben im Druck
befindliche Nummer der ET Z hereinzubringen, so
daß sie noch vor der Jahresversammlung erscheinen
kann. Ein Beschluß wird aber erst in der in Köln
am 2, Juni stattfindenden Sitzung der Draht- und
Kabel - Kommission erfolgen können. Es ist abeı
nicht zu. zweifeln, daß der vorgeschlagene Wortlau:
ohne Änderung akzeptiert werden wird, da ja schor:
früher mehrfach über die Frage beraten worden ist.
Die Kommission wird außer den in Heit 19
der ETZ 1909 bereits veröffentlichten, zur Ergänzung
der „Normalien für Leitungen“ noch den
untenstehend abgedruckten Vorschlag betreffend
die Zusammensetzung der Gummimischung {für
Leitungsdrähte der Jahresversammlung in Köln
machen.
Die Bestimmung soll vom 1. Januar 1910 ab
in Kraft treten, wobei eine Übergangszeit bis
31. März 1910 für am Lager befindliche Materialien
vorgesehen ist. Erläuterungen sowie Angaben bezüglich
der Methoden für Analysen usw. werden
später noch veröffentlicht.
Vorschlag der Draht- und Kabelkommission
des Verbandes über Zusammensetzung der
Gummimischung für Leitungsdrähte.
Die Zusammensetzung der Gummimischung
Kür Normalleitungen ist wie folgt festgesetzt:
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„33,3 Prozent Kautschuk, welcher nicht mehr als
4 Prozent Harz enthalten soll,
66,7 Prozent Zusatzstoffe einschließlich Schweiel.
Von organischen Füllstoffen ist nur der Zusatz von
Ceresin (Paraffinkohlenwasserstoffen) bis zu einer
Höchstmenge von 3 Prozent gestattet. Das spezifische
Gewicht des Adergummis soll mindestens
1,5 betragen.“
Wir bringen unseren Mitgliedern nachstehenden
vom Verband Deutscher Elektrotechniker uns freundlichst
mitgeteilten Ministerialerlaß betreffend Allgemeine
polizeiliche Anforderungen an neue
elektrische Starkstromanlagen*) — Aaus-*)
Für die in diesen Bestimmungen vorkommenden
elektrotechnischen Begriffe: Starkstrom, Hochspannung,
Niederspannung usw. sind die vom Verbande deutscher
Elektrotechniker herausgegebenen Vorschriften für die Errichtung
elektrischer Starkstromanlagen usw. vom 1. Januar
1908 maßgebend.
schließlich elektrischer Bahnen — zum
Schutze vorhandener Reichs=-Telegraphen»
und Fernsprechleitungen zur Kenntnis.
Die Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Meng.
Der Minister
ler öffentlichen Arbeiten.
Berlin W., den 15. Mai 1909
An den
Verband Deutscher Elektrotechniker
Berlin.
Durch. meine Schreiben vom 16. April und
I. August v. J. — Nr. VI. D. 160 und 14135 — habe
ıch zu dem Inhalte der vom Verbande im vorigen
ahre aufgestellten „Allgemeinen Vorschriften für die
\usführung elektrischer Starkstromanlagen bei Kreuzungen
usw. von Bahnanlagen und bei Kreuzungen
ısw. von Telegraphen- und Fernsprechleitungen“ vom
Standpunkte der Staatseisenbahnverwaltung meine
Zustimmung ausgesprochen.
Nachdem die Reichstelegraphenverwaltung in
Anregung gebracht hat, es möchte den Unternehnern.
von Starkstromanlagen die Beachtung der auf
die Telegraphen- usw. Leitungen bezüglichen Vorschriften
von Polizeiwegen zur Pflicht gemacht werden,
hat geprüft werden müssen, inwieweit diese
Vorschriften Gegenstand polizeilicher Verfügung sein
können. Hierbei haben diejenigen Bestimmungen
der Vorschriften außer Betracht bleiben müssen, die
sogenannten „Betriebsstörungen“ und „störenden
Zeeinflussungen“ im Sinne des 8 12 des Telegraphenzesetzes
vom 6. April 1892 und des 8 6 des Telezraphenwegegesetzes
vom 18. Dezember 1899 voreugen
wollen, weil Streitigkeiten aus den genann-;en
reichsgesetzlichen Bestimmungen vor die ordentichen
Gerichte gehören.
Im Hinblick auf die bezüglichen Bestimmungen
ınter den Ziffern 1 und 14 bis 17 haben die „Allzemeinen
Vorschriften“ daher nicht in der dortseits
beschlossenen Form den Polizeibehörden zur Nachachtung
zugefertigt werden können. Sie sind aber
'm übrigen für die in Gemeinschaft mit dem Herrn
Minister des Innern von mir herausgegebenen, mit
Begleiterlaß in einem Abdruck beigefügten anderweiten:
Allgemeinen polizeilichen Anforderungen an
neue elektrische Starkstromanlagen — ausschließlich
elektrischer Bahnen — zum Schutze
vorhandener Reichstelegraphen- und Fernsprechanlagen
verwertet worden.