Heit 12. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 255
Die Sitzung erklärt sich hiermit einverstanden.
Direktor Meng schlägt vor, die A. E. G. darauf
aufmerksam zu machen, daß nicht die 250 Volt-Sicherung
als Normalsicherung angenommen worden
ist, sondern die 500 Volt- Sicherung. In ihrem
Prospekt empfiehlt sie aber auch die 250 Volt-Sicherung
als von der Vereinigung angenommen, was
nicht richtig ist.
Dr. Passavant: Ich habe dasselbe, was Herr
Meng jetzt anführt, bereits bei der A. E.G. und den
S.S.W. vorgebracht, nämlich, daß sich die von der
Vereinigung angenommenen Systeme ausschließlich
auf Patronen für 500 Volt beziehen. Es wurde mir entgegengehalten,
daß die 250 Volt-Patronen oft verlangt
werden, und es hat sich hierüber eine Korrespondenz
entwickelt, die aber noch nicht genügend
geklärt ist.
Vorsitzender Wilkens ist der Ansicht, daß die
Firmen nicht in der Lage sind, Aufträge auf die
billigeren 250 Volt-Sicherungen abzulehnen. Man
müsse auf die Elektrizitätswerke einwirken, daß diese
nur das angenommene Normal - Sicherungssystem
verwenden.
Direktor Ely glaubt, daß die 250 Volt-Stöpsel
nicht auszurotten seien, andererseits ist er der Ansicht,
daß, wenn nur Patronen von 500 Volt fabriziert
würden, solche sich dann wesentlich billiger
stellen.
Herr Ely wird in die Unterkommission für
Stöpselsicherungen gewählt.
Dr. Klein ist der Meinung, daß die 500 Volt-Patronen
allseitig verwendet werden müßten, wenn
die Sicherheitsvorschriiten dies vorschreiben.
Direktor Erhard meint ebenfalls, daß die
6 Ampere -Stöpsel im Preis billiger werden, wenn
sie einheitlich für 500 Volt hergestellt werden.
Betriebs - Inspektor Birrenbach regt an, die
Normalien für Installationsmaterialien entsprechend
zu fassen.
Dr. Klein führt aus, daß der Antrag des Herrn
Birrenbach wohl anders gefaßt werden müsse, nämlich
in der Weise, daß Normalien hierfür aufgestellt
würden. Er schlägt auch vor, daß in den polizeilichen
Vorschriften ein entsprechender Passus aufgenommen
wird.
Vorsitzender Wilkens: Ich bitte erst die Untersuchung
abzuwarten und erst dann die Normalien
aufzustellen. Es ist anzunehmen, daß die polizeilichen
Vorschriften dies mit berücksichtigen werden.
Jedenfalls wollen wir nicht beantragen, neue Polizeivorschriiten
aufzustellen.
Punkt 2: Aufstellung einheitlicher Vorschriften
über das Verhalten der Feuerwehr
bei Ausbruch eines Brandes in elektrischen
Anlagen.
Vorsitzender Wilkens: Die Amtshauptmannschaft
Chemnitz beabsichtigt, solche Vorschriften für
hren Bezirk herauszugeben. .
Damit die Vorschriften unseren Wünschen entprechend
abgefaßt werden, hat sich die Vereinigung
ıngeboten, Vorschläge zu unterbreiten. Wir sind
labei von dem Grundsatz ausgegangen, die „Em-»tehlenswerten
Maßnahmen bei Bränden“ des Veryandes
Deutscher Elektrotechniker in keiner Weise
zu ändern, sondern lediglich zu ergänzen.
Direktor Erhard: Ich möchte die Herren darauf
ıufmerksam machen, daß wir in Württemberg bereits
solche Vorschritten haben. Dieselben sind ziemlich
ang. Wenn irgend einer der Herren von denselben
<enntnis nehmen will, lege ich sie aus. Für
Nürttemberg hat es keine Bedeutung, noch weitere
Torschriften aufzustellen. Es ist sehr viel Rücksicht
larauf genommen, daß bei Bränden die Elektriziätswerksleiter
benachrichtigt werden.
Vorsitzender Wilkens: Ich bitte zunächst, sich
iber die vorliegende Erweiterung der „Empfehlensverten
Maßnahmen bei Bränden auf Freileitungen“
zu äußern.
Dieselben haben folgenden Wortlaut:
Empfehlenswerte Maßnahmen bei Bränden
in der Nähe von Freileitungen.
Die in der Nähe des Brandobjektes befindlichen
Starkstromfreileitungen dürfen wegen der damit
verbundenen Lebensgefahr nicht berührt werden.
Da auch Leitern, Stangen, Helme etc. den elektrischen
Strom zu übertragen vermögen, so dürfen
die Mannschaften auch solche Geräte nicht mit
den Freileitungen in Berührung bringen.
Beim Spritzen ist darauf zu achten, sich mit
dem Strahlrohr mindestens 2 bis 3 m von den
Freileitungen entfernt zu halten.
'st eine Stromlosmachung der Freileitung unjedingt
erforderlich, so soll dieses mit Hilfe der
Freileitungsschalter an den Abschaltstellen mög-'ichst
durch Personal des Elektrizitätswerkes beyirkt
werden. Nur bei vorliegender Lebensgefahr
ist eine Stromlosmachung durch Kurzschließung
und Erdung vorzunehmen. Dieses Gewaltmittel
darf nur von eingehend geschulten Mannschaften
ausgeführt werden. Ein Zerschneiden stromührender
Leitungen ist gefährlich und soll nicht
stattfinden.
Damit auf der Brandstelle sachverständiges Personal
des Elektrizitätswerkes für alle erforderlichen
Maßnahmen an den Freileitungen zur Verfügung
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