Heit 5. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke.
müßte für diese dasselbe gelten, daß alle, die dem nthalten. Hierzu erlaube ich mir, Ihnen noch
Verbande der Deutschen Installateure angehören, ’olgendes Material zuzustellen, dessen Veröffentgleichfalls
konzessioniert werden. ichung im Interesse aller Fachgenossen liegen
Ich glaube, bei diesem Modus werden die Elek- dürfte.
trizitätswerke allen Teilen und nicht zum min- Das Reichsgericht hat unterm 8. November 1901
desten sich selbst einen großen Dienst erweisen, Nr. IIIB 223/01 folgenden Beschluß gefaßt: „Im
ohne irgendwie Gefahr zu laufen. Falle der Voraussetzung des 84 der Gebührenardnung
für Zeugen und Sachverständige vom
30. Juni 1878 ist die Berechnung der Vergütung
nach dem Zeitaufwand, und zwar nach den Sätzen
in Nr. 25 der Gebührenordnung für Architekten und
Ingenieure vom Jahre 1901 mit 20 M. für die erste
und 5 M. für jede weitere Stunde zulässig“.
Unter Hinweis auf diese Reichsgerichts-Entscheidung
ist es uns in vielen Fällen gelungen, bei
unserer gutachtlichen Tätigkeit vor den Gerichten,
bei welchen die Voraussetzung des erwähnten 8 4
zegeben war, anstandslos die Anerkennung unserer
Sebühren in vorgenannter Höhe zu erreichen.
Knoch & Kallmever in Halle a. S.
Die Gebührenordnung der Architekten und
Ingenieure und ihre Anerkennung durch die
Gerichte.,*)
In Nr. 23 der „Deutschen Bauzeitung“ vom
20. März 1909 ist eine für alle Privat-Architekten
sehr wichtige Mitteilung über die Anerkennung der
Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure
*) In der deutschen Bauzeitung (XLIII. Nr. 36; 5. 5. 09.)
Ändet sich vorstehende Notiz, die allgemeines Interesse
verdient. D. Red.
Drucksachen = Verlag.
Die Vereinigung der Elektrizitätswerke hat die
na chverzeichneten Drucksachen herausgegeben, welche zu
den beigesetzten Preisen bezogen werden können:
a) von der Geschäftsstelle, Dresden, Strehlener Str. 72. Normalien für einfache Gleichstromkabel mit
Formularien für Elektrizitätszähler- Preis und ohne Prüfdraht bis 700 V . . ...
statistik BEE SD Vertragsbedingungen, betr. die Lieferung von
" Be. . . +
Aronscher Umschaltzähler. ....... 95 Gleichstromkabeln bis 700 V. . .
Motorzähler mit Bürsten und Dauermagnet- Vorschriften über die Anordnung von Anschlußbremsield
System Schuckert, Union, Lux- klemmen und Prüfschalteinrichtungen an
werke, Siemens-Halske \ . ) en Gleichstromzählern bis zu 2.100A . ..
Motorinduktionszähler mit Dauermagnetbrems- \nleitung zur ersten Hilfeleistung bei Unfällen
feld System Raab, Siemens -Halske, Union (in Plakatform) NN
und A. E-G 83 Normalien für die Belastung von Kabeln . .
Aronsche langpendelige Amperestundenzähler 6,1 Vormalien für konzentrische, bikonzentrische
Wattstundenzähler . 12,0 und verseilte Mehrleiterkabel mit und ohne
Zählerheit . . 2. 0.000000. 0,9 Prüfdraht v0
Inhaltsverzeichnis zu den Zählerheiten . . . 3.4 onderabdruck aus den Mitteilungen der Vereinigung:
„Bericht der Tarifkommission“ 50
Sonstige Drucksachen. Mustertafeln von Kabelkennfäden . .. . . . 200
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb elek- Angebote für Transformatoren ee SO
trischer Starkstromanlagen (in Plakatform} Angebote für Turbo-Generatoren . . . . . 50
mit Erläuterungen dazu‘... 0.0.0. \ngebote für Motor-Generatoren 50
Vertrag über Lieferung von Akkumulatoren- b) vom Vorsitzenden der Kommission für Statistik, Herrn
batterien 2 Direktor Döpke, Städt. Elektrizitätswerk Dortmund:
Instandhaltungsbedingungen fürAkkumulatoren- \llgemeine Statistik. ......... . M5,00
batterien . . . ‚10 Beschreibender Teil der Statistik. ... . „250