Volltext : Vertrauliche Mitteilungen der Vereiningung der Elektrizitätswerke (1912, Jg. 11)

Nr. 132. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 383
gestellt. Zu diesen Leitsätzen wurden von der Kom- daß die Leitsätze eine neue Form erhielten, welche
mission für Stellungnahme gegenüber behördlichen der nächsten Ausschußsitzung zur Beratung und
Zrlassen einige Anträge gestellt. Die Anträge Beschlußtassung vorgelegt werden.
wurden zum Teil damit begründet, daß die behörd- In der Hauptversammlung in Kiel wurde nochlichen
 Erlasse selbst zumeist ähnliche Bestimmungen mals auf die Bedingungen für die Herstellung elekbereits
 enthalten, und daß ein möglichster Anschluß rischer Anlagen, welche an das Leitungsnetz anan
 diese Bestimmungen zweckmäßig sei. Man be- zeschlossen sind, hingewiesen (vergl. Mitteilungen
riet über diesen Antrag des längeren und konnte Nr. 131, Seite 291). Die Kommission hat diese
aber dem Antrag, der sich gerade auf die oben er- >inheitlichen Anschlußbedingungen anläßlich eines
wähnte Erwägung stützte, nämlich die Schaffung Neudruckes in ihrer letzten Sitzung einer Neueines
 Schiedsgerichtes bei Streitigkeiten zwischen redigierung unterworfen. Die neue Fassung wurde
Installateuren und Elektrizitätswerken, zunächst iler Hauptversammlung vorgelegt und ihre Anaicht
 beipflichten. Größere Erörterungen brachte wendung angelegentlichst empfohlen. Nun sah sich
auch die Erwägung, ob man von Installateuren von die Kommission auf Grund einer Zuschrift, die sie
vornherein eine gewisse technische und wirtschaft- ‚on Professor Kübler erhielt, und der darin geliche
 Leistungsfähigkeit verlangen müsse. Während mnachten Abänderungsvorschläge, sowie auf Grund
nan hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit ler bei dem Ausschuß veranlaßten Rundfrage und
eine solche Forderung für berechtigt hielt, glaubte ien sich hieraus ergebenen Vorschlägen veranlaßt,
man zunächst bezüglich der wirtschaftlichen Leistungs- 2ine nochmalige Prüfung der Anschlußbedingungen
ähigkeit keinen festen Standpunkt einnehmen zu vorzunehmen. Die Prüfung ergab wesentliche
nüssen. Änderungen in den einheitlichen Anschlußbedin-Auch
 über die Frage der Kaution trat man in zungen, insbesondere eine Streichung aller der Vorlängere
 Beratungen ein, ohne daß aber hier eine schriften, die lediglich eine Wiederholung der Veraßbare
 Ansicht festgelegt worden wäre. Dandsvorschriften bedeuten. Die neue Form wird
Die Beschlüsse, welche hinsichtlich der Zu- ebenfalls dem Ausschuß in seiner nächsten Sitzung
assungsbedingungen für Installateure gefaßt worden zur weiteren Beratung und Genehmigung vorgelegt
sind, wurden in die, bereits in der letzten Sitzung werden. E.
‚estgelegten Leitsätze für. Zulassung übertragen, sc

Wirtschaftliche Erfahrungen.

Neue Tarife.
Das städtische Elektrizitätswerk Stuttgart hat
am 30. März 1912 seine bisherigen Stromlieterungs-Bedingungen
 geändert. Bisher betrug der Strompreis
 für Licht pro Kilowattstunde im Sommerhalbjahr
 40 P£E, im Winterhalbjahr 60 Pf. von 4 Uhr
nachmittags bis abends 8 Uhr, in der übrigen Zeit
40 Pi. Der Kraftstrom betrug im Sommerhalbjahr
20 Pf, im Winterhalbjahr von nachmittags 5 Uhr
bis abends 7 Uhr 40 Pt, in der übrigen Zeit 20 Pf.
Der neue Tarif I rechnet für Beleuchtungszwecke
in der Zeit vom 1. Oktober bis letzten Februar von
3 bis 8 Uhr abends 50 Pf, in der übrigen Zeit
durchaus 30 Pf.; zu Kraftzwecken ohne Beschränkung
auf eine gewisse Zeit 20 Pf. Beim Vorhandensein
aines Motors oder mehrerer Motoren von mindestens
einer Pferdestärke ist die Einschaltung einer Kohleniadenlampe
 bis zu 10 Kerzen oder einer Tantallampe
 bis zu 16 Kerzen oder einer Metallfadenıaampe
 bis zu 25 Kerzen in die Motorenleitung gestattet.

 Die Verwendung von Glühlampen mit
1ıöherer Leuchtkraft ist verboten. Die zugelassenen
Lampen sind vom Elektrizitätswerk zu beziehen.
Für Stromabnehmer mit größerem Verbrauch
zommt der Tarif II in Anwendung: Für Jedes installierte
 Kilowatt Gleichstrom oder niedergespannten
Drehstrom sind 108 M als Grundtaxe zu entrichten,
Bruchteile eines Kilowatt werden auf 0,25, 0,50, 0,75
voll aufgerundet. Ferner ist eine Jährliche Grundtaxe
 von 36 M als Anteil an Verwaltungskosten zu
jezahlen. Die Grundtaxe ist unabhängig von der
Größe des Anschlußwertes. Neben diesen Grund-‘axen
 ist für die Kilowattstunde zu bezahlen:
Für die ersten 10000 kWSt 8,5 Pf.
„ folgenden 10 000 8,0
20 000 7,5
40 000 7,0
80 000 65
140 000 6,0 ,
300 000 5,5
A00 000 5.0
            
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