220 Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Nr. 178. Juli 1916
Deutscher Elektrotechniker, der Verein zur Wahrung
zemeinsamer Wirtschaftsinteressen der deutschen
Elektrotechnik, der Bund der privaten Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmungen
Deutschlands, die Geschäftsstelle
für Elektrizitätsverwertung, der deutsche
Handwerks- und Gewerbekammertag, die Handwerkskammer
Wiesbaden usw. Hierauf erstattete
der Verbandssyndikus Dr. Niefind, Frankfurt a. M.,
den Jahresbericht. Aus demselben geht hervor, daß
der Verband, der sich bisher um das von ihm veriIretene
Gewerbe bereits große Verdienste erworben
ı1at, sich auch während des Krieges sehr erfolgreich
jetätigte. Die Mitgliederzahl wuchs auf 1159, die in
12 Bezirksvereinen und 42 Ortsgruppen lokal oryanisiert
sind. Aus den ausführlichen Darlegungen
des Berichterstatters seien ferner hervorgehoben die
umfangreichen Arbeiten, welche durch die Kriegswirtschaft
bedingt und veranlaßt wurden. Dem Verande
wurde seitens des preußischen Kriegsministeriums
auch eine Metallberatungs- und -Verteilungsstelle
angegliedert, die im Interesse der Mitglieder
schr erfolgreich gearbeitet hat. Andere
wichtige Arbeiten der Hauptstelle des Verbandes
bezogen sich auf die Beschaffung von Ersatzmaterialien
in der Elektrotechnik, auf die Ausbildung
des gewerblichen Nachwuchses, auf die Gründung
von Lieferungsgenossenschaften zwecks Beteiligung
Dei größeren Staatsaufträgen, auf die Arbeitsbeschaflung
für Kriegsteilnehmer, die Auslegung der Metallbeschlagnahmebestimmungen,
die Ausbildung von
Kriegsgefangenen, die Errichtung einer Hauptkautions-Hinterlegungsstelle
für alle Verbandsmitglieder,
die Auslegung der Lieferungsverträge usw. USW.
Nacle den mit großem Beifall aufgenommenen Auslührungen
des Verbandssyndikus erfolgte eine Aussprache
über verschiedene Punkte des Berichts unter
reger Beteiligung der Anwesenden. Die weiteren
Punkte der Tagesordnung betrafen Beschlußfassung
über eingegangene Anträge sowie die üblichen
Kassen- und Vermögensberichte und Wahlen. Den
Abschluß der Verhandlungen bildete ein Vortrag
des Dr.-Ing. Halbertsma von der Firma Dr.-Ing.
Schneider & Co. in Frankfurt a. M. über „Praküsche
Lichttechnik für den Installateur“, der mit
zroßem Beifall aufgenommen wurde. Hierauf verainigten
sich die Teilnehmer an der Versammlung
zu einem gemeinsamen Mittagessen im Verhandlungslokal.
Ausnahmebestimmungen
während des Krieges.*)
(Schluß.)
C. Draht- und Kabelkommission.
1. Allgemeines,
Bei isolierten Leitungen kann vielfach als Er-;atz
für Kupfer Aluminium, Zink und Eisen, und
als Ersatz für Kautschuk gut imprägniertes Papier
iıngewendet werden. Bei Verwendung der geı1annten
Metalle an Stelle von Kupfer ist es notvendig,
entsprechend größere Querschnitte zu
vählen, soweit nicht bisher aus mechanischen Rück-;ichten
schon größere Querschnitte verlegt werden
nußten, als der Spannungsabfall bedingte.
Auch bei Kabeln kann es zweckmäßig sein, den
<upferleiter durch Aluminium, Zink oder Eisen zu
ırsetzen. Die Draht- und Kabelkommission hat
3zich dahin ausgesprochen, daß dies den Normalien
iber Bleikabel nicht widerspricht. Als zulässige
3Zelastung kann bei Eisen der 2,8te Teil der für
<upfer in den Normalien gegebenen Tabellen anzenommen
werden, Für Aluminum- und Zinkkabel
nd unter XIH besondere Belastungs-Tabellen gezeben.
Die Verwendung von Aluminium oder Zink
ı1at den Vorteil, daß die bei Eisen unter Umständen
ıuftretenden ungünstigen magnetischen Einflüsse
veglfallen.
Auf Grund von Beschlüssen der in Frage komnenden
Kommissionen erhalten die „Normalien für
solierte Leitungen (in Starkstromanlagen)“ die nachtehend
wiedergegebenen Zusätze über „Beschaften-‚eit
der Leiter“, „Manteldrähte mit Papierisolierung“,
Manteldrähte mit bleiumpreßter Papierisolierung“,
Gummilisolierte Zinkleitungen“, „Gummiisolierte
\luminiumleitungen“, „Leitungen zum Anschluß
‚rtsveränderlicher Stromverbraucher mit Aluminiumıder
Zinkleitern“, „Panzeradern mit Zinkleitern“,
Panzeradern mit Aluminiumleitern“, „Leitungen für
zeleuchtungskörper“, ferner „Tabellen über Bleinantelwandstärken
bei Kabeln“ und „Belastungsabellen
für Drähte und Kabel“. Ebenso sind noch
Bestimmungen über die Verwendung von auf Lager
jefindlichen gummiisolierten Drähten, welche den
VNormalien für isolierte Leitungen (in Starkstromanlagen)
nicht genau entsprechen“, aufgestellt
worden, welche für die Dauer des Krieges Geltung
1aben sollen. Diese sind nachstehend ebenfalls
wiedergegeben. Außerdem wurden für die richtige
*) Diese Bestimmungen sollen auch noch eine an-Jzemessene
Zeit nach dem Krieg in Kraft bleiben. Ueber die
Dauer werden jedoch erst später Beschlüsse vefaßt werden