Juli 1916 Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Nr. 178. 223
und bei Mehrfachleitungen mindestens 1 mm. Für
den äußeren Durchmesser gilt die folgende Tabelle:
Außendurchmesser (über Falz gemessen)
in mm
nicht unter nicht über
D,4 72
5 5
8
a2
n2
9
5
9
5
5
;
5
)
‚0
13,5
45
15,5
12,0
13,0
14.0
4
3
KO
6,0
0,0
„6,0
25,0
35,0
50,0
70,0
95,0 )
20,0 47
150,0 37 2,0
Die Leitungen müssen derart beschaffen sein,
daß 5 m lange Stichproben fach 24-stündigem
Liegen unter Wasser eine halbe Stunde lang eine
Spannung von 2000 V Wechselstrom aushalten können.
Über die Belastung der KGZ-Drähte siehe später
unter XIH.
f
Z,9
Die MPB-Drähte müssen nach 12 stündigem
Liegen unter Wasser der halbstündigen Einwirkung
eines Wechselstromes von 1200 Volt Spannung
zwischen den Leitern und zwischen Leitern und
Metallmantel widerstehen können.
Für die Belastung der MPB-Drähte gilt die
gleiche Tabelle wie für die MP-Drähte (s. später
unter XII.
VI. Normalien für gummiisolierte Aluminiumleitungen
zur festen Verlegung in Niederspannungsanlagen.
Bezeichnung: KGA.
Die Bauart und Prüfung der gummiisolierten
Aluminiumleitungen ist die gleiche wie die der
zummiisolierten Zinkleitungen (KG Z), jedoch ist als
Mindestquerschnitt 1,0 mm” zulässig. Für diesen
Querschnitt beträgt die Mindestzahl der Drähte bei
mehrdrähtigen Leitern 7, die Mindeststärke der
Gummischicht 1,0 mm. Für die Belastung der
KGA-Drähte gilt die Tabelle unter V.
V. Normalien für gummiisolierte Zinkleitungen 7) %)
zur festen Verlegung in Niederspannungsanlagen
Bezeichnung KGZ.
Gummiisolierte Zinkleitungen sind mit massiven
Leitern in Querschnitten von 1,5 bis 6 mm?®, mit
mehrdrähtigen Leitern von 1,5 bis 150 mm? zulässig
Der Zinkleiter ist umgeben von einer Gummihülle,
die ausreichende Festigkeit und Dehnbarkeit
besitzen soll. Über der Gummihülle befindet sict
eine Umklöpplung aus Baumwolle, Hanf oder gleichwertigem
Materiaf, welche in geeigneter. Weise imprägniert
ist. Eine Bedeckung aus gummiertem
Band oder aus Papier zwischen Gummihülle und
Beklöpplung ist zulässig. Bei Mehrfachleitungen
kann die Umklöpplung gemeinsam sein.
Die Verwendung von regeneriertem Kautschuk
ist zulässig.
Für die Bauart der Leitungen gilt folgende
Tabelle:
VIL. Normalien für Leitungen zum Anschluß ortsveränderlicher
Stromverbraucher mit Aluminium- oder Zinkleitern,
a) Gummiaderschnüre (Zimmerschnüre)
Für geringe mechanische Beanspruchung in trockenen
Wohnräumen in Niederspannungsanlagen.
Bezeichnung: ASA bei Aluminiumleitern,
ZSA bei Zinkleitern.
Der Leiter besteht aus Aluminium- oder Zinkdrähten
von höchstens 0,3 mm Durchmesser. die
zweckentsprechend verseilt sind.
Der kleinste zulässige Querschnitt ist in Aluminium
1 mm?®%, in Zink 1,5 mm*. Der höchste zulässige
Querschnitt ist in Aluminium 2,5 mm* in
Zink 4 mm”. Der Leiter ist mit einer wasserdichten
vulkanisierten Gummihülle umgeben. Die Stärke
der Gummischicht beträgt mindestens 1,0 mım. Die
Verwendung von regeneriertem Kautschuk ist zulässig.
Jede Ader muß über der Gummihülle einen
Schutz aus Faserstoff erhalten. Bei Einleiterschnüren
oder verseilten Mehrfachschnüren muß dieser Schutz
in einer Umklöpplung bestehen.
Runde oder ovale Mehrfachschnüre müssen
außerdem eine gemeinsame Umklöpplung erhalten.
Die Schnüre müssen derart beschaffen sein,
4aß 5 m lange Stichnroben nach 24-stündiyem
7) Die Verwendung der gummiisolierten Zinkleitungen
wird während der Kriegszeit bis auf Widerruf zum Ersatz
für normale Gummiaderleitungen zur festen Verlegung in
Niederspannungsanlagen zugelassen. Es empfiehlt sich
jedoch nicht, von diesen Leitungen große Bestände auf
Lager zu nehmen, da später die Frist für die Rückkehr zu
den normalen Gummiaderleitungen möglichst kurz hemessen
werden muß.
3) Ueber Zink als Leitungsmaterial wurde ein Merkblatt
aufgestellt, das unter G abgedruckt ist und von den Herstellern
der Drähte vertrieben wird. Solche Merkblätter können auch
7zon der Geschäftsstelle des VDF hezaven werden