März 1918 Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Nr. 212.
solange nicht Aushilfsleistungen zur Verfügung stehen,
mit deren Hilfe man den verbleibenden Rest der bei
Stillegung eines großen thermischen Kraftwerks ausfallenden
Leistung deckt. Ein solcher Kraftüberfluß
könnte wirtschaftlich aber nur geschaffen werden
durch Wasserkraitstrombezug etwa aus den später
auszubauenden Oberrheinkräiten. Für ein Dampf
kraftwerk, das man für so große Reserveleistungen
einrichtet, käme man auf einen Benützungsfaktor
der Zentrale, der von vornherein gegen solche Einrichtungen
spricht. Bis zur Klärung eines möglichen
Strombezugs aus den etwa mit Reichsmitteln
auszubauenden Oberrheinwasserkräiten in Baden
wird es sein Bewenden haben müssen mit der seitherigen
bewährten Zusatz- und gegenseitigen Stromlieferung
für Fälle der Not und zur sonstigen Aushilfe.
Neueinrichtungen, wie die empfohlene Landes-Sammelschiene
in Verbindung mit großen Transjormatorenwerken
zwecks Verbesserung der Elektrizitätsverteilung
eignen sich aus vorstehenden
Erwägungen nicht. Die bestehenden Verbindungsleitungen
zwischen den Elektrizitätswerken (s. Bild 6,
S. 100) sind in der seitherigen Weise zu ergänzen,
wo notwendig umzubauen. Nur im Einzelfalle ist
der Neubau von Verbindungsleitungen zu erwägen.
2. Betriebspläne: Da der Hauptverbrauch an
elektrischer Arbeit jetzt und in Zukunit in der Umgebung
von Stuttgart angenommen wird und mit
einer Spannung von 100000 Volt ganz Württemberg
und Hohenzollern von einer Stelle aus versorgt
werden könnte, so soll nichts näher liegen als der Gedanke,
in oder bei Stuttgart ein einziges Großkraftwerk
von 120000 kW Leistung zu bauen.. Dieses
eine Werk würde an Stelle der 273 im Jahre 1912
vorhanden gewesenen Werke treten und eine Menge
Bedienungspersonal überflüssig machen. Eine solche
Art der Stromerzeugung wird als unbedingt
am wirtschaftlichsten gehalten. !?) .
Ohne Rücksicht auf die Art des Landes mit
seinen zerstreuten vielen Wasserkräften, welche in
dem einen Falle ganz zur Elektrizitätserzeugung,
im anderen Falle in der Hauptsache für Fabrikanlagen,
Kundenmühlen, Sägewerke, also nur nebenher zur
Elektrizitätsversorgung iür reine Ortsnetzanlagen
Strom abgeben, wird in diesem Zusammenhang von
einer starken Verschwendung wirtschaftlicher Kräfte
gesprochen, von einer Vergeudung an Bedienungspersonal
usw.
An dieser Stelle ist vorweg auf die Tatsache
hinzuweisen, daß die hier zusammengefaßten 273 Elektrizitätswerke
in ihrer überwiegenden Mehrheit solche
sind. welche den Flektrizitätsverbrauch ganz oder
(}1}
zum erheblichen Teil mit Wasserkraftbetrieb in Drehstrom-
und Gleichstromanlagen decken.
Obwohl der Ausbau der bestehenden Elektrizitätsversorgungsanlagen
im Sinne der seit 1916
zum Schlagwort gewordenen „Großwirtschaft“ nicht
‚planmäßig“ erfolgte, manches vielleicht besser genacht,
die Gesamtanlagen mehr vereinheitlicht
würden, wenn noch einmal von vorne angefangen
werden könnte, die Ausnützung der jetzt der Elekrizitätsversorgung
dienenden Wasserkräite — von
wenigen Ausnahmen abgesehen — würde man nicht
aufgeben. Bei der Eigenart der Landesverhältnisse
nüssen auch in Zukunft diese Wasserkraft - Elekrizitätswerke
— über 200 an der Zahl — zwecks
Ausnützung unserer „weißen Kohle“ weiterschaffen,
ım schwarze Kohle, auf deren Einfuhr Württemerg
ausschließlich angewiesen ist, zu sparen. Das
ist des Pudels Kern! Nach Einführung der Großwirtschaft
wäre somit die Anzahl der Elektrizitätswerke
nicht kleiner, welche jetzt mit die Veranlassung
zibt, von einer unwirtschaftlichen Zersplitterung der
Zlektrizitätsversorgung zum Nachteil der Allgemein-1eit
zu sprechen. Die Anzahl der stromerzeugenlen
Werke wird sogar nach Einbezug der noch
‚erfügbaren ausbauwürdigen Wasserkräfte erheblich
yrößer. Die Erfahrungen des Krieges lehren, daß
as letzten Endes doch den vorhandenen, wenn auch
‚ielen kleinen, nur wenigen größeren und großen
Nasserkräften in ihrer Gesamtheit zu danken ist,
daß infolge der Kohlenknappheit nicht noch größere
Schwierigkeiten entstanden.
Auch davon ist abzusehen, die bestehenden
großen leistungsfähigen thermischen Kraftwerke stillzulegen,
solange diese nicht durch Einrichtungen
zu ersetzen sind, die Einsparungen gewährleisten,
welche den Verlust durch Stillegung dieser Werke
ausgleichen. Bestehendes, in dem erhebliche
Teile des Volksvermögens festgelegt wurlen,
kann nicht kurzerhand von dem Besitzwert
gestrichen werden, sollen erhebliche
Verluste an seither werbendem Kapital
vermieden bleiben.
Bequem sollen die verschiedenen bestehenden
Werke an die 15000-Volt-Sammelschiene der Trans-‘ormatorenwerke
angeschlossen werden können. Auch
die kleinen Wasserwerke mit weniger als etwa 200
bis 300 kW Wasserkralftleistung wären mit der Verpflichtung,
die Generatoren ununterbrochen
mit Uebererregung zu betreiben, parallel
mit den Transformatorenwerken der Großwirtschaft
zu schalten. Irgendwelche Betriebsschwierigkeiten
sehen die „Großwirtschaftler“ durch ein solches
Zusammenarbeiten mehr als hundert Werke nicht, da
Aörungen in den Kleinanlagen niemals in bedenk-12)
H. Büggeln: „Elektrische Großwirtschaft unter staatlicher
Mitwirkung in Württemberg.“ (S.19 Abs 1\