Volltext : Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1903, Jg. 2)

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Mitteilungen der Vereinigung der Elektricitätswerke. Heft 12.

der Tagesordnung: »Über auffällige Korrosionen
an einigen Dampfkesseln« das Wort.
Oberingenieur Meng: Ich werde diesen Gegenstand
 jetzt nicht zum Vortrag bringen, sondern
denselben zur Veröffentlichung in den Mitteilungen
aufsparen, da hierbei eine Reihe chemischer Formeln
vorzutragen ist, welche, nur einmal gehört, dem
Gedächtnis sofort wieder entschwinden. Dieses Vorgehen
 wird genehmigt.
II. Vorsitzender Direktor Blüthgen: Ist vielleicht
 jemand von den Herren in der Lage, Herrn
Direktor Prücker Auskunft auf seine Anfrage in
Punkt IV, Ziff. 5: »Es werden neuerdings Glüh-'ampen
 für 2,2 Watt Fabrikat der vereinigten
Fabriken Pintsch—Dr. Fremery angeboten; welche
Erfahrungen hat man mit diesen Lampen gesammelt?«
 zu erteilen?
Major a. D. Ribbentrop: Wir haben Dauerversuche
 mit diesen neuen Glühlampen: gemacht
und. haben sich dieselben vorzüglich bewährt.
[Vorsitzender Blüthgen: Mit Glühlampen für
2,2 Watt?) Nein mit andern. :
Direktor Scheerer: Wir haben uns an‘:die
Firma Pintsch, Besitzerin des Patents Dr. Fremerys
zewendet und über die Garantie und Lebensdauer
der Lampe angefragt. Die Firma hat uns geantwortet,
 wir sollten die Versuche nur selbst voraehmen,
 da die Daten darüber bei ihr auch noch
aicht zur Genüge festgestellt zu sein schienen.
Etwas Weiteres kann ich über die Versuche noch
nicht mitteilen.
II. Vorsitzender Direktor Blüthgen: Im Gebrauche
 sind also diese Glühlampen den Herren
nicht bekannt; da wird Herrn Direktor Prücker
wohl nichts anderes übrig bleiben, als seine Eriahrungen
 selbst zu sammeln. (Heiterkeit.)
Major a. D. Ribbentrop: Bezüglich meiner
Anfrage in Punkt IV, Ziff. 6 der Tagesordnung hat
mir der Herr Vorsitzende nahegelegt, mich an den
Verband zu wenden. Meine Anfrage lautet: Wird
sich der Verband Deutscher Elektrotechniker bereit
finden lassen, Ausführungsvorschriften festzusetzen,
nach welchen Installationsanlagen, welche vor dem
L. Januar 1903 angelegt sind, umgeändert werden
müssen? Der Einzelne kann in solchen generellen
Fragen nichts machen und ich bitte mir zu helfen.
Die Installationsvorschriften vom Jahre 1902 entaalten
 den Passus: »Diese Bestimmungen treten mit
dem 1. Januar 1903 in Kraft« und die älteren Verbandsvorschriften
 enthalten im gleichen Paragraphen
den Passus: »Diese Verbandsvorschriften haben
keine rückwirkende Kraft.« Nun bin ich nicht
imstande; Vorschriften vom Magistrate Braunschweig
zu. erwirken. und es wäre daher notwendige, eine

Ybergangsbestimmung zu schaffen, in welcher ge-‚sagt
 wird: Nachdem die neuen Vorschriften am
. Januar 1903 in Kraft getreten sind, müssen beitehende,
 nicht entsprechende Installationen innerıalb
 angemessener Frist den neuen Vorschriften
\ngepafst werden, oder sie müssen überhaupt verchwinden.
 Diese Anlagen, welche schon vor acht
der zehn Jahren entstanden sind, sind oft sehr
euergefährlich. Trotzdem ich mich mit dieser
jehauptung an die Feuerpolizeibehörde gewendet
ı1abe, erklärt dieselbe, nicht einschreiten zu können,
ı1achdem die Anlagen zu Recht bestehen. (Zuruf:
)a hat die Feuerpolizeibehörde ganz recht.) Ja,
ıber es müfste doch ein Übergang geschaffen werden
Zuruf: Es ist doch bestimmt, dafs die neuen
Vorschriften keine rückwirkende Kraft haben).
\ber es wäre wünschenswert, dafs eine Zusatz-‚estimmung
 geschaffen würde. (Zuruf: Eine solche
väre nicht wünschenswert.) Doch! Im übrigen
itte ich mir die Frage zu beantworten, auf welche
Veise dann alte feuergefährliche Anlagen beseitigt
verden können.
Stadtbaurat Blessinger: In solchen Fällen
asse ich den Leuten sagen, euere Anlagen sind
auergefährlich und ihr müfst die feuerpolizeilichen
bestimmungen einhalten, andernfalls erhaltet ihr
N Brandfalle nichts. Mit diesem Vorgehen beeitigen
 wir wenigstens die schlimmsten Zustände.
m übrigen kann doch auch eine Anlage, welche
'chon vielleicht zehn Jahre bestanden hat, auch
‚och einige Jahre in Betrieb bleiben. Wir können
loch unmöglich alle alten Anlagen auf einmal be-‚eitigen,
 das würde die Werke ganz ungeheuer
chädigen; es mufs nach und nach vorgegangen
verden. Wir beschränken uns deshalb darauf,
liese alten Anlagen auf ihre Feuergefährlichkeit
zu prüfen, und suchen nur einen solchen Zustand
ıerbeizuführen, der die Feuersgefahr ausschliefst.
1. Vorsitzender Direktor Blüthgen: Ich möchte
n dieser Beziehung an die Zuschrift aus Iglau eranern,
 welche in den Verbandsberatungen zu Jena
ur Sprache kam. In dieser Zuschrift wurde an
len Verband die Anfrage gestellt, ob man nicht die
uten alten Holzleisten beibehalten wolle, da man
.icht wüßte, wie man sonst in Mühlenbetrieben
‚ne feuersichere Installation anbringen könnte, und
3h kann Ihnen versichern, dafs sich bei Besprechung
ieser Frage eine Anzahl alter, verdienter Elektro-3chniker
 für die Holzleisten ausgesprochen hat.
‘chliefslich wurde von der Verbandsversammlung
‚er Beschlufs gefafst, Herrn Dr. May diese Anfrage
‚ur Beantwortung zu übergeben, damit dieser vieleicht
 eine Motivierung fände, weshalb man auf
Le Holzleisten nicht wieder zurückoreifen könne.
            
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