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Die praktische Arbeit der Maßkommission, die Abfassung von Ver—
gleichstabellen, fand ihren Niederschlag in zwei stattlichen handschrift⸗
lichen Foliobänden (B. 35 und 36), deren erster in den vahren 1806 bis
1810 entstand; der zweite, als Nachtrag bezeichnete und zwischen 1810
und 1812 abgefaßte, wurde nötig, als durch Staatsvertrag mit der
Krone Bayern am 10. Mai 1810 neue Besitzungen an Württemberg
kamen.
In dem Vorwort zu B. 35, datiert unterm 18. September 1810,
— mannigfaltig
widersprechenden Angaben, die hinreichend zeigten, wie sehr dieser
wichtige Gegenstand ehemals in manchen vorhin fremden Herrschaften
vernachlässigt worden seye, die Wahrheit oder wenigstens die größte
Wahrscheinlichkeit über den Zustand der vormaligen Maße heraus⸗
zufinden, und wirklich sahe sich die Kommission bey einigen Orten
außer Stand, es dahin zu bringen, und mußte sich mithin begnügen,
in denselben nur für die Zukunft den Gebrauch der württembergi—
schen Maße anzuordnen.“ Weiter heißt es, oft seien unter dem glei⸗
chen Namen ganz verschiedene Maße eingekommen.
Noch seien angeführt einige Sätze aus den Vorbemerkungen zu
dem Nachtrag (B. 36), geschrieben am 12. Juni 1812: „An einigen
Orten waren auch die ehemaligen Maße schon während des bairischen
Besitzes umgeändert worden, und der wahre Bestand der früher ge—
brauchten Maße, von denen keine sichere Muster mehr existierten, nicht
mehr unmittelbar zu eruieren. Dann hielt sich die Kommission an
die von der Kgl. bairischen Regierung entworfene Vergleichung der⸗
selben mit den bairischen Maßen und reducierte sie vermittelst des
bekannten Verhältnisses der Württembergischen und Bairischen Maße
auf die erstere.“
Im folgenden sind die Städte und Orte Neuwürttembergs (von
denen heute ein Teil zu Baden gehört) in alphabetischer Folge unter
Angabe ihrer Getreide⸗ und Flüssigkeitsmaße, die noch in Liter um—⸗
gerechnet wurden, aufgeführt.
Bei einer Reihe von Orten sind Vergleiche ihrer Maße mit den
Angaben von 18557 möglich, nämlich bei Ehingen, Eßlingen, Geis⸗
lingen, Giengen a. Br., Gmünd, Gundelsheim (Wimpfener Meß),
Heilbronn, Heiligkreuztal (Veringer Meß), Horb, Kochendorf (Weins—
berger und Neuenstadter Meß), Langenau, Oberndorf, Ohringen, Ried⸗
lingen, Rottenburg, Rottweil, Schwaigern (Speyerer Meß), Singen
(Steiner Meß), Stockach, Ulm, Weil der Stadt, Widdern und Zwie⸗
falten. Von größeren Unterschieden seien folgende erwähnt: um