246 Allgemeine Verhältnisse der ersten Stauferzeit
Welschland; er konnte zu den Kriegslasten außer dem Reichs- und
Hausgut besonders auch die Bistümer und Reichsabteien heranziehen,
von deren Leitern er ja Treueid und Mannschaft verlangte. Ein mit
dem Lombardischen Städtebund getroffenes Abkommen zerschlug sich
wieder. Gegen Ende Mai 1176 wurde der Kaiser bei Legnano nord—
westlich von Mailand von den Bürgern dieser Stadt besiegt. Er
knüpfte nun mit Alexander III. an, der einem Frieden nicht abgeneigt
war, weil die Kirche ja unter dem beinah zwei Jahrzehnte dauernden
Streit zumal in Italien schwer zerrüttet wurde. Alexander erkannte
die während dieser Zeit vollzogenen Weihen an. Der endgültige Friede
wurde 1177 in Venedig geschlossen und hier auch ein Waffenstillstand
mit den Lombarden auf sechs Jahre vereinbart, welcher dann 1183
zum Frieden von Konstanz geführt hat. Zur Lateransynode von 1179
berief Alexander III. auch die deutschen Prälaten; es kamen unter an—⸗
deren Erzbischof Christian von Mainz und Bischof Berthold von Kon—
stanz. Abt Konrad von Zwiefalten mußte sich trotz seiner Bejahrtheit
zur Reise nach Rom entschließen und dazu 12 Mark Silbers ent—⸗
lehnen, wofür er jährlich ein Fuder Wein vom Klostergut zu (Unter⸗
Ober-)Türkheim als Zins zu geben versprach; nach seiner Rückkehr
löste ein Klosterbruder, der die Geschäfte des Kämmerers besorgte, die
Schuld ein, unter der Bedingung, daß der fällige Wein jährlich den
Mönchen gereicht werde')). Konrad von Wittelsbach, der sich 1165 nach
Italien entfernt hatte, kehrte nun nach dem Tode des Erzbischofs Chri—
stian im November 1183 auf den Mainzer Erzstuhl zurück. In Friedrichs
Verhalten bei den deutschen Bischofswahlen trat kein Wandel ein.
Als Barbarossas Neffe Herzog Friedrich 1167 der Seuche erlag,
übergab der Kaiser das Herzogtum Schwaben seinem noch unmündi—
gen Sohne Friedrich. Er dehnte das Reichsgut durch Kauf und Heim—
fall von Lehen nach Möglichkeit aus; von Herzog Welf VI., der im
Jahre 1167 auf einer Kreuzfahrt im Heiligen Land gewesen war, er⸗
warb er 1179 den schwäbischen Besitz des Welfengeschlechts, darunter
die Vogtei über das Kloster Weingarten. Von den Kirchen ließ er sich
wichtige Lehen übertragen, um das Reichs- und Hausgut abzurun—
den“ꝰ). Im Streite mit dem deutschen Königtum hatte die Kurie zwar
zunächst vermocht, die Bischöfe und Reichsäbte von jenem zu trennen,
aber sie konnte den Kirchen doch nicht den nötigen Schutz gegen die
mächtigen Herren gewähren; vor allem erwies es sich den geistlichen
Fürsten kaum möglich, ihren entfernteren Besitz zu schirmen. Sie
waren geneigt, diesen abzustoßen: so hatte die Abtei Lorsch 1147 neben
andern Höfen auch den zu Gingen an der Fils gegen Erlaß eines
1) A.G.h. 88. X Pp. 123. — 2) Siehe Karl Weller: Württ. Vjsh. f. Losg. XXXVI, 1930,
S. 154 ff. Hier auch die Belege für das Folgende. Alexander Boß, Die Kirchenlehen der
staufischen Kaiser (Münch. Diff), 1886.