Volltext : Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Kirchenlehen

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Teils seiner Reichssteuer an König Konrad III. abgetreten!). Beson—
ders aber sahen sich die Kirchen gezwungen, umfangreiche Ländereien
an die Großen des Reichs zu verleihen und diese Lehen auch auf deren
Nachfahren zu vererben. Die Staufer hatten, auch ehe sie die Krone
des Reichs erlangten, schon manche Kirchenlehen gewonnen: so
mag Eßlingen ursprünglich ein Lehen des Klosters St. Denis bei
Paris gewesen sein; als König Ludwig VII. auf seiner Kreuzfahrt
1147 durch Deutschland zog, ließ er sich durch einen ihn begleitenden
Mönch von St. Denis, den Geschichtschreiber Otto von Deuil, zu der
Bitte an König Konrad III. und Herzog Friedrich von Schwaben, den
späteren Kaiser, bewegen, sie möchten Eßlingen und die Hochkönigs—
burg (im Elsaß) der Abtei zurückgeben, worauf sich die Staufer jedoch
nicht einließen“). Waiblingen ging wohl zu Lehen von dem Bischof
von Speyer, dem Heinrich IV. seinerzeit dieses alte Krongut anläßlich
des Dombaus überwiesen hatte. Nun wurde aber ein Lehen grund—
sätzlich nur aus den Händen eines Höheren empfangen, weshalb auch
die Kirchenfürsten im Heerschild als um eine Stufe über den weltlichen
Fürsten stehend galten. Die Könige selbst konnten darum Lehen geist—
licher Fürsten nicht wohl übernehmen oder, wenn sie vor ihrer Wahl
solche besessen hatten, sie nicht beibehalten. Sie suchten sich zunächst da—
mit zu helfen, daß sie ihre Söhne oder sonstige nahe Verwandte vor—⸗
schoben, auch wenn diese noch ganz kleine Kinder waren. Konrad III.
nötigte den lange widerstrebenden Bischof Günther von Speyer, sei⸗
nen Sohn mit Ilsfeld im Schozachgau zu belehnen'). Die Grafschaft
des Kochergaus, ein Lehen des Bistums Würzburg, hatte er nach sei⸗
ner Thronbesteigung aufgegeben, offenbar um sie zunächst seinem älte—
ren Sohn Heinrich übertragen zu lassen; später war sie in den Händen
seines zweiten Sohnes, des Herzogs Friedrich von Rothenburg. Dieser
erwarb auch beträchtliche Lehen von der Reichsabtei Fulda, jedenfalls
den reichen Besitz, den sie seit dem 8. Jahrhundert in ganz Ostfranken
erlangt hatte, sieben sogenannte Fürstenlehen, deren eines zu 500
Bauernlehen gerechnet wurde, natürlich zum großen Verdruß der
Fuldaer Mönche, die sich dem ausgeübten Zwang doch nicht entziehen
konnten. Ähnlich scheint der große Besitz der Abteien Lorsch, Reichenau,
St. Gallen und anderer Reichsklöster im heutigen Württemberg durch
aufgenötigte Lehensübertragung an weltliche Herren verloren gegan—
gen sein. Friedrich J. erkannte in der Gewinnung von Kirchenlehen
ein Hauptmittel, um seinen Machtkreis zu stärken und die Lücken des
Reichs- und Hausguts auszufüllen. In seiner späteren Zeit hat er es
möglich gemacht, auch als Herrscher Lehensträger zu werden. Die

Wirt. Urk. B. IvV S. 355, Nachtrag Nr. 56. — 2) M. G. h. Ss, XXVI p. 70.
Wirt. Urk. B. II S. 100 Nr. 857.
            
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