298
1198 -1239
Genossen des Königs verfielen der Acht und wurden nur gegen dop—
pelten Schadensersatz aus dieser gelöst, die Bischöfe Hermann von
Würzburg und Landolf von Worms zur Verantwortung für ihren
Ungehorsam sogar vor den Papst geladen. Hermann scheint damals
die Lehensherrlichkeit über die den Staufern übertragenen Lehen, ins—
besondere Heilbronn und den Kochergau, eingebüßt zu haben, der Bi—
schof von Worms, übrigens ein rechtschaffener Mann, verlor die
Lehenshoheit über Wimpfen und Eberbach.
Solange Friedrich II. in Deutschland weilte, verwaltete er dieses
natürlich selber; im Frühjahr 1236 wurde sein damals achtjähriger
Sohn Konrad dem Namen nach Reichsverweser, im Februar 1237
zum König gewählt und jedenfalls gleichzeitig auch zum Herzog von
Schwaben bestimmt. Als Erwählter König war er nun nur noch Be—
auftragter der kaiserlichen Gewalt: bei all seinem Handeln sollte doch
dem Vater die oberste Entscheidung zukommen. Die Verwaltung
Deutschlands wurde so geregelt, daß an dessen Spitze der Erzgbischof
Siegfried von Mainz als Reichspfleger trat und neben diesen einige
wohlbewährte Männer als Räte, der charaktervolle Gottfried von
Hohenlohe, dem der junge Konrad im besonderen übergeben wurde,
der hochgebildete und geschäftskundige Konrad von Winterstetten und
einige andere. Für Schwaben war ein besonderer Pfleger notwendig;
dazu ersah sich der Kaiser eben den Schenken Konrad, der sich ja schon
früher dafür als vorzüglich brauchbar erwiesen hatte; dieser führte die
Prokuration sechs Jahre lang und starb 1243. Planvoll mehrte man
auch ferner den Reichsbesitz. Immer wurden noch neue Städte errich—
tet, bis zum Ausbruch des furchtbaren inneren Kriegs 1246). Heinrich
von Neuffen hatte seine Burg Achalm an das Reich abtreten müssen;
bei dem unten an der Echaz liegenden Dorfe Reutlingen wurde
nun eine Stadt angelegt, ebenso in der neu erworbenen Grafschaft
Zeil das Dorf Leutkirch zu einer Stadtgemeinde gemacht; in diese
Jahre fällt ferner die Errichtung der Städte Welzheim, Göppingen,
Shringen, Buchau und Saulgau; die beiden letztgenannten lagen auf
dem Boden des Frauenstifts Buchau. Auch die kleineren Landesherren
ahmten die königliche Städtegründung nach'). Als eine der frühesten
Landstädte wird Ellwangen genannt, jedenfalls auf dem Grundbesitz
des Reichsklosters errichtet, das von der Ummauerung eingeschlossen
wurde. Von den Grafengeschlechtern legten in den folgenden Jahr—
zehnten die Grafen von Tübingen die Stadt Tübingen selbst an, fer⸗
ner Horb, Blaubeuren, Böblingen Herrenberg, die Grafen von Zol—
lern Mühlheim an der Donau und Balingen, die ihnen verwandten
Hohenberger Nagold und Rottenburg, die Veringer Isny und Ried—
) Weller, die staufische Städtegründung a. a. O. S. 237 ff. — 2) Ebenda S. WMa ff.