Stadtbild, Dr. Meier-Oberist, und die Maler-Innung
haben in enger Gemeinschaft diese vorbereitende Arbeit
durchgeführt. Es entstand die Frage, wie groß man
dieses Gebiet nehmen sollte, wobei wir uns von der
Erwägung leiten ließen, es nicht zu groß zu bestimmen,
um nicht die Durchführung überhaupt illusorisch zu
machen. Die Möglichkeit der Erweiterung bleibt bestehen.
Die einheitliche Festlegung eines Stadtfarbenplanes
nach städtebaulichen Grundsätzen verbot sich bei dem
vielartigen Stadtbild von selbst. Es ließen sich aber
doch bestimmte Zonen festlegen. Das ist nun so geschehen,
daß alle die Stadtteile, Straßen und Plätze geschützt
wurden, die städtebaulich wichtig sind, die von
einem Blickpunkt aus ein größeres Gesamtbild ergeben
oder durch gute Bauten besonders geeignet sind für die
farbige Behandlung. Es galt dabei manche Gesichts:
punkte zu beachten, wie den Fremdenverkehr, die Aus:
fallstraßen und die Überleitung in das ungeschützte Gebiet.
Man nahm dabei bestimmt an, daß nur sehr
langsam eine farbige Gesamtstimmung zu erreichen ist.
Das erschien nicht einmal unerwünscht im Interesse des
Endzieles,
Nachdem nun das geschützte Gebiet festgelegt war,
war es notwendig, Richtlinien für die Ausführung der
Anstriche auszuarbeiten. Auch hierbei hat Dr. Meier-Oberist
tatkräftig mitgeholfen, um zu einem Ergebnis
zu kommen, welches erschöpfend alles das besagt, was
überhaupt grundlegend ist. Ausgehend von dem Chatakter
des Stadtbildes und der einzelnen Bauten werden
Anweisungen gegeben, die für jeden Maler oder Hausbesitzer
verständlich sind. Die Bindung bestimmter
Straßen, Plätze und Stileinheiten an einzelne Farbgruppen
ist notwendig und geschieht durch einfache
Grundtöne, an die sich der Maler zu halten hat.
Hier setzt die für den wirklichen Maler empfindsamste
Knebelung seiner häufig und nicht mit Unrecht
umkämpften künstlerischen Freiheit durch das Gesetz ein.
Ohne sich der Notwendigkeit derartiger Beschränkung
zu verschließen, hoffen wir Maler aber doch, die künstlerische
Bewegungsfreiheit auch mit vorgeschriebenen
Farbreihen gewahrt zu sehen. Farbreihen, wie wir sie
in Hamburg festlegten, sollen keine Rezepte für den
Hausgebrauch ‚des Anstriches bedeuten, sondern nur das
notwendige Hilfsmittel sein. um zu gewisser Einheit zu
zelangen.
Es soll dem Maler nicht vorgeschrieben werden, wie
er alle Bauteile in Farbe setzen soll. Nur die Einhaltung
der Hauptfarbe ist jeweils Bedingung für die Geachmigung.
Zusammenfassend sei es mir gestattet, den genauen
Vorgang zu schildern. wie er sich aus dem Gesagten
ergibt.
Der Hausbesitzer, welcher die Absicht hat, sein Haus
anstreichen zu lassen, wendet sich an den Maler. Beide
haben, falls der Anstrich genehmigungspflichtig ist (sei es
im ungeschützten oder geschützten Gebiet), das von der
Beratungsstelle zu beschaffende Formular gemeinsam zu
unterschreiben und haften somit für die Erfüllung der
darin vorgeschriebenen Bedingungen. Zur Erleichterung
für den Maler, die Beratungsstelle und das Baupflegeamt
ist alles Erforderliche in dem Vordruck enthalten,
so weitgehend, daß einfachere Anstrichvorhaben ohne
weitere Unterlagen daraus erkenntlich sind. Der Maler
braucht z. B. nur aus den von der Beratungsstelle herausgegebenen
Farbtafeln die betreffende Nummer oder
die Farbprobe einzufügen. Im übrigen ist die Be-‚atungsstelle
dazu da, für die Beschaffung aller erforderlichen
Unterlagen Rat zu erteilen, und erst, wenn
alles vorhanden und für gut befunden ist, Jeitet die Be-‘atungsstelle
das Gesuch an die Behörde weiter. Dieses
Verfahren erscheint zuerst etwas umständlich, braucht
2s aber in Wirklichkeit nicht zu sein, wenn pünktlich
ınd einsichtsvoll gehandelt wird. Erst wenn .das Gesuch,
befürwortet oder nicht, dem Baupflegeamt weiterzereicht
ist, kann dort dank der Vorarbeit darüber sehr
;chnell entschieden werden.
Das wäre in großen Zügen ‚das, was ich über die Zuiammenarbeit
der Behörde mit dem Handwerk auf dem
Gebiete der farbigen Architektur zu berichten habe.
Wenn ich nun abschließend über die Nutzanwendung
des Verfahrens einiges sage, so nehme ich hierzu für das
Malergewerbe Stellung.
Oberbaurat Dr. Hellweg hat betont, worin die Vorteile
für das Gewerbe liegen. Die Nachteile sollen sich
erst noch herausstellen. Wir sind in Hamburg noch nicht
in der Lage, ein Urteil über das Erreichte abzugeben,
Nur einen Wunsch habe ich.
Es wurde schon gesagt, daß der Maler immer eine
zesetzgeberische Beschränkung als Beeinträchtigung seiner
zünstlerischen Freiheit empfindet, denn jeder Maler
'ühlt sich bis zu einem gewissen Grade als Künstler. Aus
arzieherischen Gründen begrüßen wir den Zwang. Wir
ind uns aber darüber klar, daß sehr viele Maler und
Anstreicher immer nur den Zwang und nicht die Voreile
empfinden. Diese Empfindung kann sich zum
offenen Widerstand steigern, wenn uns bei jeder Geegenheit
die Fähigkeit abgesprochen wird, überhaupt
zünstlerisch befriedigende Lösungen zu finden. Sei es
ıaun in Form von schön aufgemachten Farbtafeln, die
mehr bedeuten als nur einen Anhalt zur farbigen Gestaltung,
oder sei es durch die bevormundende Tätigkeit
»ines freischaffenden Künstlers. Beides entspricht nicht
lem Geltungsbedürfnis des Malergewerbes. Gerade der
zweite Fall, daß häufig der ausführende Maler künsterisch
beim Hausanstrich nichts mitzureden hat, ist
sußerordentlich demütigend. Ich will die teilweise Besechtigung
dieses Vorgehens nicht verkennen, behaupte
ıber, daß es genug tüchtige und kunsthandwerklich be-‘ähigte
Malermeister gibt, die auf Grund ihrer Er-’ahrung
besser in der Lage sind, das Problem der fardigen
Architektur zu lösen, als mancher, von Behörden
und Architekten herangezogene freie Künstler. Jeder
behauptet, daß er es besser könne als der andere. Aber
das Malerhandwerk hat Beweise erbracht, daß es wohl
imstande ist, Architektur und Stadtbild künstlerisch
einwandfrei zu behandeln.
Ein weiterer Wunsch, der sich zugleich mit dem Zweck
dieses Referats verbindet, ist der, daß ein Austausch prak-:ischer
Erfahrungen zwischen ‚den Stellen stattfinden
nöge, die schon eine Genehmigungspflicht für den far-»
gen Hausanstrich haben. Zum Schluß kann ich betätigen,
was mein Herr Vorredner vermutet, daß das
Malergewerbe das größte Interesse an einer gemeinsam
mit den Behörden betriebenen Förderung der farbigen
Architektur hat. Ich wünsche, und das ist mein dritter
und letzter Wunsch, daß sich in recht vielen Gemeinden.
Städten und Behörden die Anregungen aus diesen Berichten
über die Zusammenarbeit der Behörde mit dem
zuständigen Gewerbe nutzbringend verwerten lassen
zum Wohle des Ganzen: der Förderung der Farbe im
Stadtbild.