man als Grundlage der Farbe im Stadtbild voraussetzen.
In ihr spiegeln sich auch die sozialen Verhältnisse.
Es gibt süddeutsche Kleinstädte, in ‚denen sich
zwei oder drei Besitzer in ein Haus teilen, die jeder
ihren eigenen Maler, meist einen Vetter, beschäftigen
wollen. In den Neubaugebieten der Großstadt dagegen,
wo ganze Baublocks einem Bauherrn gehören, offenbart
sich im großzügig-einheitlichen Anstrich der soziale
Kollektivismus.
Maßgebend für die Art der farbigen Baugestaltung
ist selten das Panorama, meist sind es Grundriß
und räumlicher Aufbau der Stadt. Der Farbenplan
muß daher grundrißmäßig angelegt werden. Ofi
besitzt eine Stadt als städtebaulichen Wert nur ‚den unversehrten
Grundriß. Durch ihn wird der räumliche
Aufbau entscheidend beeinflußt. Beide können von einzelnen
in der Praxis kaum übersehen werden. Sie verlangen
daher den Farbenplan als Mittel, großzügige
Gestaltungsregeln festzulegen. Der Zeit bleibt es überlassen,
ob sie ‚diese Regeln ungeschmälert anerkennen
will. Stets wird das räumliche Prinzip mit dem malerischen
kämpfen. Völlig wird man perspektivische
Blickpunkte niemals außer acht lassen.
Der Grundriß der Stadt ist dort besonders bedeutsam
für die farbige Gestaltung, wo verschiedenartige Systeme
— Altstadt, Alte Neustadt, Viertel des
19. Jahrhunderts und Neue Siedlungsgebiete
— nebeneinander liegen. Die winkligen
Gassen, die engen, unregelmäßigen Platzgebilde der
Altstadt, die schematische Anlage aus dem vergangenen
Jahrhundert mit schlecht geschlossenen Platzräumen und
die planmäßigen, neuzeitlichen Siedlungen beanspruchen
aus dem Grundriß heraus verschiedenartige Farbgebung.
Schon aus dem Grundriß läßt sich erkennen, wie weit
der Einfluß des Farbenplanes gehen darf. Am weitesten,
wenn es sich um eine planmäßige Anlage des 17. und
18. Jahrhunderts oder der Neuzeit handelt. Am wenigsten
weit in der malerischen Altstadt.
In zweiter Linie bestimmen die architektonischen
Werte des Stadtbildes die Art der farbigen
Gestaltung. In der mittelalterlichen Altstadt gewinnen
sie sogar größere Bedeutung als der Grundriß, während
sie sich in den anderen Stadtanlagen räumlichen Werten
mehr oder minder unterordnen müssen.
Der architektonische Wert eines Stadtbildes kann
nun in ganzen Häuserreihen undimeinzelnen
Bauwerk liegen. Da ergeben sich unvermeidliche
Kompromisse. Soll man das Haus zum Agens
der Farbgestaltunzg machen oder soll man nur die
Straßenwand als sölche gelten lassen? Das richtet sich
zunächst danach, ob der bauliche Zustand unversehrt
oder beeinträchtigt ist. Stehen wenige gute Schauseiten
zwischen vielen schlechten, dann darf das einzelne Haus
keine sichtbare Rolle spielen. Sind die häßlichen Bauten
in der Minderheit, dann genügt es, wenn man diese
farbig unauffällig zusammenfaßt. Wie weit daneben
das Wertvolle im einzelnen betont werden darf, hängı
von dem Charakter der Architektur ab. Ganz ist der
Farmale Eigenwille des Hauses auch dann nicht
durch die Farbe zu brechen, wenn es für die Gesamtwirkung
nützlich wäre. Die Farbe vermag nur zu vermitteln.
Stärkste Individualität trägt in der Grundform das
Giebelhaus zur Schau. Bescheidener fügt sich die
Trauffront in die Reihe der benachbarten Trauffronten
ein. Wechseln Trauf- und Giebelhäuser miteinınder,
so wird sich der Giebel meist stärker hervor-Jrängen
als jene. Das ist bei der Farbgebung zu berück-:ichtigen.
Strenge Einheitlichkeit verlangt die Mo de1l->auweise
des 17. und 18. Jahrhunderts. In den
Stadtteilen des 19. Jahrhunderts darf das einzelne Haus
ınter keinen Umständen anspruchsvoll in die Erscheinung
treten. In der Farbe muß zum Ausdruck
sommen, daß die einzelne Schauseite nur künstlerische
Daseinsberechtigung beansprucht als Bestandteil des
Ganzen. Da aber in diesen Vierteln gerade ein auf -
iringlicher, hohler Pathos der Form
jerrscht, muß die Farbe versöhnend wirken. Wenn
auch eine strenge Einheitlichkeit nicht durchführbar erscheint,
können wir doch durch großflächige
Farbgebung, leichte Abhebung der verschielenartigen
Fassadenflächen und Zusammenfassung
ler gleichartigen einen freundlichen Gesamtaindruck
erzielen. Auch in den Neubaugebieten stellt
ler Baublock die Einheit dar. Doch es fehlt der formale
Widerspruch des Hauses gegen diese Zusammenfassung.
Bin farbiger Ausgleich ist somit nicht erforderlich. Die
Farbe folgt nur dem Rhythmus der Form, um
zroßzügig zu wirken. Oft wird man gar durch farbige
Einschnitte einen allzu eintönigen Eindruck der Bau-'orm
verhindern.
Maßgebend für die Planung ist auch die Bauweise,
sei es durch Konstruktion oder Verk-;toff.
Der offene Fachwerkbau gibt dem
Stadtbild ein malerisches, bewegtes Gepräge. Der verputzte
Fachwerkbau wirkt eigentümlich durch
lie kurzen Horizontalen der sichtbaren Geschoßbalken.
Der massive Putzbau erscheint warm und hell
m Werkstoff, ruhiger als das Fachwerk. Der Back-‘tein-
und Sandsteinbau wirkt ernst und
nonumental. Das verschieferte Haus erscheint
:rotz der tiefdunklen Farbe durch die Struktur der Verkleidung
äußerst lebendig. Ferner ist festzustellen, ob
zewisse typische Bauformen Beachtung verdienen.
Soweit es die räumlichen Verhältnisse erlauben,
soll die Farbe Bauten gleichen Typs zusammenfassen und
von den Bauten eines anderen Typs unterscheiden. Das
nuß aber taktvoll geschehen und gelegentlich mit Rück-;üicht
auf die Gesamtwirkung unterbleiben. Im allgeneinen
verdient das für die Stadt Eigentümliche
Betonung.
Nach diesen allgemeinen Richtlinien sind die einzelnen
Gebiete der Stadt im Baufarbenplan farbig zu
sezeichnen. Welche Mittel stehen uns hierfür zur Ver-Yigung?
Aufgabe des Planes ist es nicht, künstlerische
Entwürfe zu liefern. Es gibt Fälle, in denen man auf
planmäßige Feststellungen überhaupt verzichtet. Es
aleibt dann der Bauberatung überlassen, für harmonische
Einfügung der Farbe zu sorgen. Doch schon wenn man
kalte oder warme Farbtöne vorschreibt, geht
man planmäßig vor. Eingreifender noch, wenn man
einzelne Farben empfichlt oder ausschließt. Und
am strengsten, wenn Helligkeitsgrad, Farbstärke
und Farbwechsel festgelegt werden,
In jedem Falle muß für Bindung und räum-.iche
Zusammenfassung der einzelnen Farblächen
gesorgt werden. Sind bereits stark verbindende
Zichtfarben vorhanden — gleiche Bedachung, gleiche
Werksteingliederung —, so können die Farben des
Yutzes freizügiger aneinander gereiht werden. Anderenfalls
erfolgt die Bindung nach dem Gesetz von Hernann
Phleps am besten durch gleichmäßigen Anstrich
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