Volltext : Die Farbige Stadt (Jhg. 4, 1929-30)

gehellt. In Emulsionstechnik werden manche Farben
 beim Anrühren dunkler und gehen nach dem
Trocknen auf den ursprünglichen Farbton zurück
(Lasurfarben). Dies ist bei der Einstellung des
Farbtons zu berücksichtigen. Die in Emulsıonstechnik
 im Ton vorübergehend dunkleren Lasurfarben
 behalten in Öl- und Lackbindemitteln
dauernd den dunkleren Ton. Die Deckfarben dagegen
 zeıgen einen besländıgen 'lon, der in wäßrigen
 Bindemiulteln fast und in Ölbindemitteln
stets gleichbleibt.
Deckfarben sind:
Gelber Uliramarin, Ocker, Neapelgelb, Marsrot,
 Eisenoxydrot, kadmiumorange und
-rot, Chromoxydgrün.
In der Mitte stehen:
Verra di Sıena, manche Ocker, Marsgelb,
Eisenoxydgelb.
Etwas lasierend sind:
Ultramaringrün und -rot, Umbra, Guignetgrün,
 Permanentgrün,
Ausgesprochene Lasurfarben sind:
Ultramarin, Ultramarinviolett, manche Umbren,
 besonders gebrannt.
Um Enltäuschungen zu vermeiden, führe man
die Entwürfe stets in einer der Ausführungstechnik
 in optischer Hinsicht entsprechenden lechnik
aus. Für Kalk- und Wasserglastechnik (Aufhellungstechniken)
 enlwirit man am besten mit
Kreıde- oder Pastellstiften, für Emulsionstechnik
mit Wasser (Leim-, Handelstemperafarbe), für Ölund
 Lacktechniken mit Ölfarbe oder einfacher mit
Leimfarbe und nachherigem Lacküberzug. Nie mit
Farben entwerfen, die im Fassadensortiment nicht
anthalten sind (s. Farbtonkarte am Schluß!).
Reinheit. Farben, welche die oben angeführten
KEinzelbezeichnungen und zudem die Bezeichnung
„Fassadenfarben‘“ tragen, müssen technisch rein
sein. Bei reinen Marken der Reichsbundliste des
Verbandes deutscher Farbenfabriken gibt das
Zeichen „V.D.F. Buntnorm‘“ Gewähr für die
Reinheit.
Außer den oben genannten Farben werden noch
Verschnitte und Mischungen gehandelt (z. B. Fassadenblau
 — abgeschwächtes Ultramarin, Permanentgrün
 — abgeschwächtes Guignetgrün). Diese
müssen den Allgemeinforderungen an Fassadenfarben
 entsprechen, wenn sie als solche bezeichnet
sind.
Verwandte Begriffe. Alle Fassadenfarben sind
Mineral- oder Erdfarben. Teerfarbstioffe sind,
soweit sie gut licht- und kalkecht und für
Leim, Öl, Kalk tauglich genannt werden können,
als Universalfarben im Handel. Den Anforderunger
 an wirklich dauernde Haltbarkeit im
Außenanstrich genügen sie nicht. Insbesondere
verblassen sie, stark abgeschwächt, in Licht und
Kalk sehr bald. Für Dauerarbeit verwende man
sie daher nie! Dagegen tun sie gute Dienste für
Arbeiten von geringerer Lebensdauer, für Reklame,
Behandlung provisorischer Wände und Bauwerke,
Plakate etc. Hier ist insbesondere günstig, daß sich
unter ihnen sehr leuchtende Farbtöne befinden.
Man lasse sich bei Verwendung von Universalfarben
 Garantie geben. weil sich im Handel viele

ungenügend echte Teerfarben eingeschmuggelt
haben.
Unter Kalkfarben werden gut licht- und sehr
gut kalkechte Farben verstanden, die für Kalklünche
 und zum Färben von Kalkputzen gebraucht!
werden können, für andere Techniken, besonders
für Öl aber meist nicht geeignet sind. Es handelt
sich um Teerfarben. Für gute Fassadenarbeiten
sind sie nicht zu verwenden.
Verhalten der Farben in Wasserglastechnik und
Putzen. Das Mischen der Fassadenfarben mil
zementhalligen Kalk- und mit reinen Zementputzen
 ist nicht durchweg möglich. Insbesondere
durch Zement werden manche sehr gute Fassadenfarben
 zerstört. Man verlange gegebenenfalls
entweder ausgesprochen zementechte Yarben oder
verwende die als {arbige Putze bekannten Fertigpräparate.
 Noch gefährlicher ist das Selbstanrühren
 von Fassadenfarben mit Wasserglas.
Hierfür ist es zunächst nötig, sich durch die
untengenannte Wasserglasprobe von der Brauchbarkeıt
 einer Farbe in dieser Technik zu überzeugen.
 Aber auch damit besteht noch keine Garantıe
 für Haltbarkeit. Die eigentliche Verkieselungs-
 (Mineral- oder Silikat-) technik beruht
auf einer Reaktion zwischen Farbe, Bindemittel
und Untergrund. Sie bedarf daher ganz bestimmt
zusammengesetzter, auf Grund langer Erfahrung
erprobter Farben und es ist dringend zu raten,
im Bedarfsfall sich der bewährten Produkte bekannter
 Handelsfirmen zu bedienen. (Näheres
siehe Merkblatt „Anstrichverfahren‘“‘).
Prüfung der Farben auf Echtheit. Eine Lichtlschtheitsprüfung
 kommt für den Verbraucher
kaum in Betracht, da sie zu lange dauert. Dagegen
 ist eine Prüfung auf Kalkechtheit oft
zweckmäßig. Man verrührt eine Probe der Farbe
mit eingesumpftem Kalk in einem reinen Gefäß
und läßt es bedeckt über Nacht stehen. Am
anderen Tage rührt man eine frische Probe in
derselben Weise an und vergleicht, ob sich der
Farbton über Nacht verändert hat. Eine genügend
 kalkechte Fassadenfarbe muß unverändert
sein, auch das überstehende Kalkwasser darf
nicht gefärbt sein. Bei Universalfarben ist häufig
eine Färbung des Kalkwassers zu beobachten.
Sie ist dann zulässig, wenn die Färbung vom
Farbton der frisch angerührten Farbe nicht wesentlich
 abweicht.

Auf Zementechtheit wird derart geprüft, daß
man Portlandzement mit und ohne Farbe mit
Wasser anrührt und auf Glas ausbreitet. Nach
einem Tag kommen die Kuchen unter Wasser.
Nach sechs Tagen werden sie getrocknet. Die
Farbe darf nach dem Trocknen nicht verändeil
sein und keine Ausblühungen hervorrufen.

Auf Echtheit gegen Wasserglas prüft man durch
Anrühren mit käuflichem Kaliwasserglas. Hierbei
 darf die Farbe nicht stocken. Auf eine trokkene
 Putzplatte gestrichen, darf sie nach dem
Trocknen keine Ausblühungen ergeben. Man vergleicht
 nach 3 Tagen mit einem frischen Aufstrich
 auf Änderung des Farhbtons. Zweckmäßig

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