Volltext : Die Farbige Stadt (Jhg. 4, 1929-30)

Dr. Koppetsch.
Im Anschluß daran Besichtigung von Prüfungsanstrichen
 und -verputzen.
11.30 Uhr vormittags:
Führungen durch die Stadt. "Treffpunkt auf
dem Markt beim Roland.
3 Uhr nachmillags:
Besichtigung des Zerbster Schlosses, seines
Parkes, seiner Sammlungen und einer Auswahl
 der berühmtesten Handschriflen des
Staats- und Städtischen Archivs. Treffpunkt
im Schloßhof.
115 Uhr nachmittags:
Mitgliederversammlung des Bundes im kleinen
 Saale des Schützenhauses an der Proınenade,

7 Uhr abends:
Öffenlliche Vorträge in der Aula des Gymnasiums
 (Francisceum) in der Brüderstraße
(an der Stadtmauer).
Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Hans Wagner, Leiler des
Forschungsinstituls für VWFarbentechnik au
ler Würltembergischen Staatlichen Kunstzewerbeschule,
 Stultgarl:
Thema:
Wissenschaft und Praxis der Technik farbiger
 Fassadebehandlung nach dem heutigen
 Stande (auf Grund des Ergebnisses
ziner an die Regierungen und Staatlichen
Baubehörden gerichteten Umfrage des
Bundes, im Vergleich mit den Ergebnissen
wissenschaftlicher Forschung und den vom
Bunde gesammelten Erfahrungen der
Stadtbauämter).

Dr. phil. Edmund Meier-Oberist, Hamburg-Wandsbek:

Thema:
Bauliche und städtebauliche Aufgaben der
Farbe / Praktische Durchbildung von Baufarbenplänen
 / Sinn und Wert örtlich oder
sachlich begrenzter Richtlinien (erläutert
durch eine große Zahl farbiger Lichtbilder
— Farbenphotographien nach dem Lumiere-Verfahren
 — aus allen Teilen
Deutschlands).
Sonntag, den 6. Oktober:
Ausflug nach den berühmten Schloß-, Parkund
 Wasseranlagen von Wörlitz. Kahnfahrt
auf den Parkseen,
Anmeldung erforderlich. Nähere Milteilung
über diesen Ausflug erhält jeder Tagungsteilnehmer
 rechtzeitig.
Anmeldungen auf beigefügter Karte frühzeitig
an die Geschäftsstelle des Bundes, Hamburg 1,
Spitalerstr, 11, erbeten. Teilnahme an der Tagung
steht jedermann, also auch Nichtmitgliedern, frei.
Jeder Teilnehmer erhält Anmeldekarten für
Unterkunft und Ausflüge, die an den Magistrat
Zerbst gesandt werden müssen. Jeder Teilnehmer
 erhält vor Beginn der Tagung gegen
Überweisung von 3 RM auf das Postscheckkonlo
des Bundes (Hamburg 71625 unter Dr. Hellweg)
zeine Teilnehmerkarte zugestellt.
Empfangsbüro bis zum 4. Oktober, mittags, im
Bahnhof, Wartesaal II. Klasse, alsdann in der
Buchhandlung von Fr. Gast, Markt 34.
Unterkunftsbesorgung ausschließlich durch
den Magistrat Zerbst.

Eine Erklärung zum Fassaden-Merkblatt

In den beiden im Verlag von Curt R. Vincentz
erscheinenden Zeitschriften „Bauamt und Gemeindebau‘“
 und „Farbe und Lack“ ist ein anonymer
 Artikel erschienen, der sich mit der „notwendigen
 fachlichen Richtigstellung“ unseres Merkblattes
 befaßt. So begrüßenswert eine wirklich sachliche
 und nützliche Kritik unseres Merkbhlattes isl,
so nachdrücklich müssen wir Form und Inhalt
der erwähnten Krilik des unbekannten Verfassers
ablehnen. Denn nicht nur wird darin der Boden
der Sachlichkeit verlassen, nicht nur werden Einwände
 förmlich herbeigezerrt, so daß Herabwürdigung
 das vornehmste Ziel des Verfassers
zu sein Scheint. Was noch viel wichtiger ist,
man kann sich des Eindruckes nicht erwehren,
daß ihm diejenigen Fachkenntnisse fehlen, die
für eine sachliche und fördernde Kritik unentbehrlich
 sind. Dafür wirft der Kritiker den Bearbeitern
 des Merkblattes ungenügende Vertrautheit
 mit der Praxis und der Farbenindustrie vor.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß
das Merkblatt vor Veröffentlichung von einem
Gremium erster Fachleute der bedeutendsten Verbände
 der Farbenindustrie durchgesprochen und

cilweise auch abgeändert wurde. Alle verwenlungstechnischen
 Angaben gründen Sich also
ıicht, wie der voreilige Kritiker vermutet, aul
Theorie und Laboratoriumsversuche, sondern
lurchweg auf praktische Erfahrungen, die im
Laufe der Jahre von den verschiedensten Seiten
zesammelt worden waren. Und schließlich wurde
las Merkblatt vor seiner Drucklegung noch von
>»inem der bekanntesten Praktiker Deutschlands
geprüft.
Wenn jener Kritiker trotzdem Mangel über
Mangel am Merkblatt entdeckt, so ist man schon
von vornherein berechtigt, die Richtigkeit seiner
Einwände, der „notwendigen fachlichen Richtigstellungen“,
 auf das ernsthafteste zu bezweifeln.
Jnd tatsächlich muß sich der wirkliche Fachnann,
 der die Kritik aufmerksam durchliest, über
lie Fülle von Unrichtigkeiten und die Unkenntnis
wundern, auf die er stößt. An sich ist der Artikel
30 bedeutungslos, daß er am besten ganz überzangen
 würde. Es besteht aber die Gefahr, daß
lie der Materie Fernerstehenden, die doch ein
Interesse an ihr haben, durch diese Kritik aul
falsche Fährte gelockt werden und jenen zweifel-90


            
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