Volltext : Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen (Jhg. 2, 1920)

WAGNER, Das Sorauer Siedlungswerk.

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Erwerber sind. Dieses erfreuliche Ergebnis
können Städte, die Siedlungen ohne diese Bindung
 ausgegeben haben, nicht berichten.
Zu prüfen ist noch die Frage: Wird durch
eine derartige gesellschaftliche Bautätigkeit das
Bauhandwerk geschädigt? Dies ist keineswegs
der Fall. Der Bau selbst muß zu diesem Zwecke
unter weitgehendster Hinzuziehung des bodenständigen
 Handwerks geschehen. Die Genossenschaft
 als Hauptunternehmer würde die einzelnen
Arbeiten in kleinen und kleinsten Losen unter
tätiger Mitwirkung der Innungen vergeben, und
zwar tunlichst an Handwerker, die Genossen
sind. Durch Benutzung von Normen kann dies
sehr erleichtert werden. Durch den Beitritt der
Handwerker zur Genossenschaft wiederum werden
die Barmittel und der Personalkredit der Genossenschaft
 erhöht, wodurch die zum Besitz
eines Miethauses notwendige Anzahl vom Geschäftsanteilen
 herabgedrückt wird, so daß also
der Interessentenkreis im ureigensten Interesse
des Handwerks wiederum erweitert wird. Durch
engstes Zusammenarbeiten mit den Handwerkern
können gleichzeitig wieder gesunde Verhältnisse
auf dem Baumarkt erreicht werden, denn die
fortschreitende Geldentwertung hatte zu Beginn
des Jahres (die nachstehenden Angaben beziehen
sich auf die damaligen Verhältnisse), wie überall
im Handel, auch auf dem Baumarkt eigenartige
Verhältnisse gezeitigt. Niemand wollte ein festes
Preisangebot abgeben. Berechnet wurde immer
der Preis am Tage der Lieferung. Der Zeitpunkt
 für die Lieferung war wiederum ganz unbestimmt,
 so daß im voraus niemand wissen
konnte, welchen Preis er in irgend einer Kalkulation
 der Ware zugrunde legen sollte. Im Bauhandwerk
 werden zumeist sämtliche Arbeiten
mit der Bedingung der Rohstofflieferung ausyeschrieben.
 Verlangt werden muß, da die Mittel

des Siedlungslustigen zumeist beschränkt sind,
die Abgabe eines wenigstens in bezug auf die
Materiallieferung festen Preises. Nachzahlungen
sollen im allgemeinen nur auf Lohnerhöhungen
gewährt werden, die während der Bauausführung
 eintreten. Damit der Bauunternehmer
und Handwerker auf einen derartigen Vertrag
»ingehen kann, ist die Voraussetzung, daß er die
zu verarbeitenden Rohstoffe bereits im Besitz
hat. Die Voraussetzung für das Vorrätighalten
ler benötigten Baustoffe ist das Vorhandensein
aines großen Kapitals, denn im Baugewerbe muß
sich der Unternehmer und Handwerker für das
zanze Jahr mit Material eindecken, da er während
ler Bauzeit das Material, wenn überhaupt, so
nur mit hohen Preisaufschlägen beziehen kann.
Das hierzu notwendige große Kapital besitzen
wohl einige besonders leistungsfähige Baufirmen.
Der kleine Handwerker jedoch hat es nicht. Er
schätzt sich glücklich, wenn er das notwendige
3etriebskapital zur Auszahlung seiner Löhne
nat, da sich dieses ebenfalls infolge der steizenden
 Löhne ständig vergrößert. Die Folge
nlervon ist, daß Bauaufträge gegenwärtig an
zleine Handwerker überhaupt nicht vergeben
werden können.
Hier ist die Genossenschaft die gegebene
Stelle, um gerade den um seine Existenz schwer
ringenden kleinen Handwerker zu unterstützen.
Zu diesem Zwecke muß sich die Genossenschaft,
30 wie es die Sorauer Genossenschaft mit großem
Erfolg getan, reichlich mit Baustoffen aller Art
aindecken. Sie vergibt dann lediglich die Verarbeitung
 der Rohstoffe.‘ Der kleine Handwerker,
der zumeist ein schlechter Geschäftsmann ist,
ist herzlich froh, wenn ihm die Sorge der Materialbeschaffung
 abgenommen wird und wenn
er sich seiner ureigensten Tätigkeit wieder
allein zuwenden kann. (Weitere Aufsätze folgen.)

Kleinhäuser bei Wladislawow-Litauen.
Von Architekt Kniestedt, Schirwindt.
I Mai 1918 brannte im Dorfe Meisty (bei Die Militärverwaltung Litauen nahm sich
Wladislawow-Litauen) ein ganzer Straßenzug daher des Wiederaufbaues an, verhandelte mit
vollkommen nieder. Es handelte sich um kleine den Eigentümern, erklärte sich bereit, Bau-Holzgebäude
 auf Grundstücken von 2 bis 5 Mor- Material (in der Hauptsache Holz) zum Selbstgen.
 Die Eigentümer bewohnten einen, höchstens kostenpreise zur Verfügung zu stellen und mögzwei
 Räume, die übrigen waren an Arbeiter- icherweise finanzielle Beihilfe zu gewähren.
familien vermietet, und zwei, sogar drei Familien Als Bedingung wurde gestellt, daß sämtliche
waren oft in einem Raume untergebracht. Etwa Eigentümer weitestgehende eigene Hilfe beim
60 Familien wurden durch den Brand obdachlos. Bau und die gesamte Anfuhr zu leisten haben,
Die Gebäude selbst waren nicht versichert, und ınd außerdem, daß der Aufbau sämtlicher
auf eine Entschädigung durch den litauischen Häuser, da es sich um gleiche Bedürfnisse und
Staat war nicht zu rechnen. Lebensgewohnheiten der Einzelnen handelte,

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