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Mitteilungen:
worden. Beihilfen zu weiteren Bauten darf er auch
aus etwaigen Rückflüssen nicht mehr geben. Auch
darf er keine Umlagen mehr ausschreiben. Ausführende
Behörde ist der bisherige Geschäftsführer des Wohnungsverbandes.
Ihm liegt die Vertretung des Veroandes
nach außen ob.
Zu gleicher Zeit versendet der Wohnungsverband
seinen ersten und zugleich letzten, vom Geschäftsführer
Stadtbaurat Beuster verfaßten Tätigkeitsbericht, von
seiner Gründung im November 1918 bis zur Gegenwart.
Nach einer kurzen Darstellung der Organisation des Verbandes
wird in ausführlichen Kapiteln die Wohnungsbauwirtschaft
und das Verordnungswesen des Verbandes
behandelt. Die Höhe der Verbandszuschüsse betrug durchschnittlich
im einzelnen im Jahre 1919: für Notwohnungen
je 2800 Mark, für Behelfsbauten 14700 Mark und für
Massivbauten je 28 000 Mark. Der Hauptteil der Zuschüsse
ist dem gartenreichen Flachbau zugeflossen. Der Bericht
hebt dabei ausdrücklich hervor, daß die Flachbauten sowohl
hinsichtlich der Herstellungszeiten als auch hinsichtlich
der Höhe der Zuschüsse im allgemeinen etwas günstiger
abgeschnitten haben als die Hochbauten. Die Bautätigkeit
ım Jahre 1920, für die vom Verbande weitreichende Vorbereitungen
getroffen waren, ist lahmgelegt worden,
la vom Reich ausreichende Zuschüsse nicht zur Verfügung
gestellt waren. Es konnte nur etwa der zehnte Teil
der Wohnungen des Vorjahres neu geschaffen werden.
Der Bericht schließt mit einem eindringlichen Appell an
das Reich, angesichts der sich täglich verschlimmernden
Wohnungsnot Groß-Berlins die für’ die Fortführung der
Bautätigkeit erforderlichen Reichszuschüsse ungesäumt
overeit zu stellen.
Man muß dem scheidenden Stadtbaurat Beuster das
besondere Verdienst zusprechen, daß er als Geschäftsführer
des Wohnungsverbandes Groß-Berlin eine klare und zielbewußte
Siedlungspolitik betrieben hat. Es ist ihm in geschickter
und tatkräftiger Arbeit gelungen, dem Siedlungswesen
Groß-Berlins eine Wendung zum Besseren zu geben.
Seine eingehende Kenntnis der verwickelten Kommunalverhältnisse
Groß-Berlins, die er sich bereits in: seiner
irüheren- Tätigkeit beim Zweckverband Groß-Berlin erworben
hatte, kamen ihm dabei in vorteilhaftester Weise
zustatten. Mit Bedauern sehen wir diesen rührigen Mann
aus einem Amte scheiden, das in keiner Weise bequem
genannt werden kann und dem in dem sogenannten
Sechserausschuß ein gefährlicher Hemmschuh anhing.
Beusters Sach- und Fachkenntnisse werden, falls es nicht
gelingt, seine Arbeitskraft der neuen Einheitsgemeinde
nutzbar zu machen, bei der Bearbeitung der künftigen
Siedlungsaufgaben Groß-Berlins oft noch entbehrt werden.
Zum Stadtbaurat für Hochbau ist inzwischen für die neue
Einheitsgemeinde der bisherige Berliner Stadtbaurat
Ludwig Hoffmann gewählt worden, eine Wahl, die wir
wenig glücklich finden, einmal weil die künstlerischen
Anschauungen dieses Architekten in einer geistig ganz
anders gearteten Zeit wurzeln und seine Begabung
nach unserer Auffassung wesentlich überschätzt wird,
zum andern, weil wir seinen weitreichenden und nicht
immer heilsamen Einfluß in Personalfragen, den er
durch seine autoritative Stellung genießt und in jeder
Weise auszunutzen versteht, künftig lieber ausgeschaltet
wüßten. Das Siedlungswesen soll im kommenden
Groß-Berlin vom Hochbau abgezweigt und als selbständiges
Dezernat einem hauptamtlichen Stadtrat übertragen
werden, dem als Fachmann ein „Generaldirektor
für das Siedlungswesen“ beigegeben werden
soll. Es wird nicht leicht sein, für diese schwierige und
undankbare Aufgabe eine geeignete Persönlichkeit zu
finden, denn unter den führenden Fachleuten wird
keiner gesonnen sein, eine solche Stellung, der es an
schöpferischer Selbständigkeit und eigener Verantwortung
fehlt. zu übernehmen
Ein Verband sozialer Baubetriebe ist vor kurzem als
Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hamburg bezründet
worden. Als Zweck des Verbandes bezeichnet der
Gesellschaftsvertrag die Gründung und Förderung gemeinwirtschaftlicher,
genossenschaftlicher und sonstiger nicht
auf privatkapitalistischer Grundlage tätigen Baubetriebe
zowie ihre Vertretung gegenüber den gesetzgebenden
Körperschaften: Reich, Staat und Gemeinden. Die Gejellschaft
soll zur Vornahme aller mit dem vorgedachten
Zweck unmittelbar oder mittelbar‘ in Verbindung steıenden
Hilts- und Nebengeschäften befugt sein. Die
3Zaubetriebe müssen von dem Grundsatz geleitet sein,
nöglichst billige und’ gute Bauten für die Allgemeinheit
ıerzustellen. Ihr Hauptzweck soll die Herstellung von
<leinwohnungen und Siedlungen sein. Die Gesellschafter
ıder Genossen der Baubetriebe dürfen keinen höheren
jewinnanteil als 5 vH. beziehen. Das Stammkapital
ler Gesellschaft wurde auf 5 Millionen Mark, die
reringste Stammbeteiligung auf 1000 Mark festgesetzt.
Yon einem etwaigen Geschüftsgewinn der Gesellschaft
ind mindestens 10 vH. in eine Rücklage so lange ein--ustellen,
bis diese die Höhe von 20 vH. des Stammzapitals
erreicht hat. Die Rücklage dient zur Deckung
ines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes. Von
lem verbleibenden Rest wird auf das Gesellschafiskapital
ine Höchstyerzinsung von 5 vH. verteilt. Für den Fall,
laß in früheren Jahren diese Verzinsung nicht erreicht
vurde, kann auf Beschluß der Gesellschafterversammlung
ler Fehlbetrag nachgezahlt werden. Von dem alsdann
‚erbleibenden Rest werden bis 10 vH. nach Beschluß
les Aufsichtsrats zum Wohle der Angestellten verwendet.
Der schließlich verbleibende Rest fließt in eine außer-»rdentliche
Rücklage zur Verstärkung der Betriebsmittel.
m Falle der Auflösung des Verbandes haben die Gesellıchafter
nur den Nennwert des eingezahlten Kapitals
urückzufordern. Der etwaige Überschuß muß zu
semeinnützigen Wohnungsfürsorgezwecken verwendet
verden und fällt mit dieser Bestimmung der dafür zutändigen
Reichsstelle zu,
Die Organe des Verbandes sozialer Baubetriebe sind:
ı) die Geschäftsführer, b) der Aufsichtsrat, c) der Beirat,
1) die Gesellschafterversammlung. Als erster Geschäftsührer
wurde Dr.-Ing. Martin Wagner, Berlin, bestimmt,
ler inzwischen aus seiner bisherigen Stellung als Stadtjaurat
von Berlin-Schöneberg ausgeschieden ist; als
weiter Geschäftsführer — der jedoch vorläufig seine
"ätigkeit im Verband sozialer Baubetriebe nur ehrenmtlich
ausübt — der Geschäftsführer der „Bauhütte“,
*ritz Thielicke, Berlin. Damit auch die Gewerkschaften
n der Geschäftsführung vertreten sind, wurde als
Iritter, ebenfalls ehrenamtlicher Geschäftsführer, August
zZllinger, Hamburg, bestimmt, der die Verbindung
wischen der Geschäftsführung des Verbandes sozialer
3aubetriebe und dem Vorstand des Deutschen Bauarbeiterverbandes
herstellen soll.
Einen Lehmbau-Sonderlehrgang für Baubeamte
veranstaltet die Lehr- und Versuchsstelle für Naturbauveisen
Sorau N.-L.'in der Zeit vom 8. bis 13. November.
Tür die Teilnahme wird keine besondere Entschädigung
rhoben. Die Unterbringung und Verpflegung geschieht
‚urch die Wirtschaftsabteilung der Lehrstelle gegen 15 Mark
äglich. Der Lehrgang wird einen umfassenden Überblick
.ber das gesamte Gebiet des Lehmbaues geben, insbesonlere
wird das Lehmschindeldach ausführlich behandelt.
\nmeldungen zur Teilnahme müssen bis zum ı. November
‚rfolgt sein. Die Feuersicherheit des Lehmschindeldaches,
iber das an dieser Stelle mehrfach berichtet wurde, ist
ıunmehr durch Brandversuche in Sorau in Gegenwart
‚on Vertretern der Ministerien, Behörden, Feuerversicheungsgesellschaften
usw. erprobt worden. Ein ausführicher,
mit Abbildungen versehener Bericht ist von der
5eschäftstelle der Lehr- und Versuchsstelle zu beziehen.
ei Verlag von Wilb. Ernat & Sohn, Berlin, — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr.-Ing. W. C. Behrendt, Berlin.
Buchdrtuckarei Gahrüder Emnat. Berlin.