17.
Hat die Koramation zu ter Beilegumg der Streitigkeiten
geführt, so hat jeder weitere Verkehr durch Mittelpersonen
(Kartellträger), die mindestens im dritten Semester
stehen, zu erfolgen.
18.
Die Kartellträger haben die Pflicht, den Versuch zu
machen, eine Einigung auf gütlichem Wege herbeizuführen.
Haben diese Bemühungen keinen Erfolg, so
ist der Fall vor ein Ehrengericht zu bringen, das die
weitere Behandlung übernimmt und spätestens innerhalb
sechsmal 24 Stunden nach erfolgter Beleidigung zu-Ssammenzutreten
hat. 5.19
Die gütliche Genugtuung kann erfolgen:
a) durch einfache Zurücknahme,.
b) durch Zurücknahme mit Bedauern,
c) durch Zurücknahme mit Abbitte.
Durch gütliche Genugtuung geschieht der Ehre vollkommen
Genüge, kein Student braucht sich zu scheuen,
sie zu fordern, zu leisten und anzunehmen.
B. Das Ehrengericht,
BR) Zusammensetzung.
$ 20.
Zur Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens ist
ein schriftliches Gesuch an den geschäftsführenden Obmann
in Ehrengerichtssachen zu richten, dieser ist für
die rasche Erledigung der Sache besorgt. Er steht den
Parteien bei der Wahl und Zusammensetzung des Ehrengerichts
beratend zur Seite, Ferner stellt er sofort den
Genugtuungsstandpunkt fest und kann, mit Einverständnis
beider Parteien, die an der Angelegenheit gegebenenfalls
interessierten Korporationen hinzuziehen.
8 21.
1. Das Ehrengericht wird von Fall zu Fall aus der
Zahl. der 26 Ehrenrichter. zusammengesetzt,