ebenfalls: nach der Leipziger Strasse zu wieder angebracht werden, etwa
als Portal: einer Vorhalle oder des eigentlichen Hauseingangs. Abgze-
sehen von der nächsten Umgebung des Portals, deren Architektur durch
eges
U.
lie bedingt wird, soll die Fassade an der Leipziger Strasse im
Keller-, Erd- und I. Obergeschoss grosse, nur durch die unbedingt
ndigen Stützen unterbrochene Schaufensterflächen bieten. Eine
fahrt ist nur vom Sandberg aus zu schaffen.
Neben der .zu den Wohnungen führenden Haupttreppe ist vom
Hofe aus eine durch sämtliche Geschosse bis zum Dachraum führende
l’reppe zur Verbindung der Geschäfts- und Arbeitsräume und in der
Nähe der letzteren ein vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchgehender
’arenaufzug von ca. 2 qm Grundfläche vorzusehen,
Das Gebäude liegt in der I. Zone und soll ausser dem' Keller-
I Erdgeschoss und 3 Obergeschosse enthalten. Nach der
Bau- Polizei- Ordnung ($$ 38 und 309) darf die Front an der Leipziger
Strasse eine Höhe von 14 m, die Front am Sandberg eine Höhe von
11 m erhalten. Ferner wird noch auf $ 42 Abs. VI und besonders
auf 8 31 Abs. VIII aufmerksam gemacht, wonach die gänzliche oder
teilweise Bebauung der Freifläche in Erdgeschosshöhe gestattet ist, wenn
gleichzeitig der Ausbau der oberen Geschosse entsprechend eingeschränkt
wird. Im vorliegenden Falle soll jedoch ein Hof von mindestens 150 qm
verbleiben.
Das Erdgeschoss soll vollständig — vom Hauseingang und
den Treppenhäusern abgesehen — zu Verkaufshallen ausgebaut werden,
welche nur durch die unbedingt notwendigen Stützen unterbrochen sein
dürfen,
Diese Verkaufshallen sind auf 2 Läden zu verteilen, von denen
kleinere mit seinem Hinterraum etwa 70 bis 90 qm einnehmen
während seine Schaufensterfläche an der Leipziger Strasse auf
eiwa 1/. dieser Front auszudehnen ist. Dieser kleinere Laden soll nach
iem Grundstück Leipziger Strasse 7 zu liegen, er kann auch durch den
Hauseingang von diesem Grundstück getrennt sein. Auf jeden Fall
muss die Möglichkeit gewahrt bleiben, ihn später zu dem grösseren
Laden zuzuziehen, so dass ein einziger einheitlicher Ladenraum entsteht,
Mit dem I. Obergeschoss soll der kleinere Laden keine Verbindung
haben, wohl aber mit dem Kellergeschoss, auch ist auf eine Verbindung
mit dem Hof Bedacht zu nehmen. ;
Für den Hauptladen ist eine stattliche, reich auszubildende Frei-
treppe nach dem I. Obergeschoss und eine einfachere nach dem Keller-
geschoss zu anzuordnen. Nach dem Sandberg zu sind neben der Ein-
fahrt eine Burschenstube und Lagerräume für Kisten vorzusehen.
Aborte müssen vorhanden sein: I zu dem kleinen Laden, zu
dem grossen Laden: ı für die Kundschaft, 2 für das weibliche, I für
das männliche Personal und ı Pissoir.
Das I. Obergeschoss soll Verkaufshallen enthalten, die nur
mit dem Hauptladen zu verbinden sind. Ausserdem ist nach dem
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