Aus dem Ausschreiben.
Der Kirchbauplatz bildet ein rechtwinkeliges Dreieck, das begrenzt
wird von der verlängerten Josefinenstrasse mit dem neuerbauten Lukas-
pfarrhaus, der Blankenauerstrasse (beide Verkehrsstrassen) und der ver-
längerten Richardstrasse. Auf diesem Dreiecke hat die Kirchgemeinde
einen Bauplatz von 3000 qm erworben, der nach Belieben gewählt
werden kann, während die übrigbleibende Platzfläche nach Beendigung
des Kirchbaues mit geeigneten gärtnerischen Anlagen versehen werden soll.
Die Orientierung der Kirche ist vollständig freigestellt. Der Haupt-
zugang zur Kirche wird durch die Josefinenstrasse erfolgen.
Das Kirchgebäude soll ohne den Altarplatz, den Sängerchor und
die Nebenräume rund 1000 Sitzplätze enthalten, von denen bis zu
1/3 auf der Empore untergebracht sein dürfen. Sämtliche Sitzplätze
sollen freien Blick auf Kanzel und. Altar gestatten; namentlich dürfen
grosse Pfeiler nicht störend wirken.
Die Form und Grösse des Kirchgebäudes ist derart zu bemessen,
dass die äussersten Sitzplätze nicht über 25 m von der Kanzel ent-
fernt sind.
Die Anordnung der Plätze (nicht unter 0,50 breit und 0,85 tief)
sowie der Gänge muss deutlich aus dem Plane. zu ersehen sein. Auf
einen Mittelgang (1,60 breit) kann verzichtet werden, sobald ohne den-
selben ein würdiger Zugang zum Altar füt die Hochzeitsgäste an-
geordnet wird.
Auf Anordnung des Gestühls ist die grösste Sorgfalt zu verwenden,
so dass dasselbe nicht nachträglich untergebracht erscheint, sondern sich
über ihm das Kirchgebäude erhebt.
Der Altarplatz soll eine freie Fläche für Aufstellung von hundert
Stühlen bieten, doch ist für denselben jedenfalls eine grössere Breiten-
als Tiefenausdehnung vorzusehen, um den Altar der Gemeinde möglichst
nahe zu bringen.
Sakristei und Taufkapelle, wenn möglich bequem unter sich
und mit dem Innern der Kirche zu verbinden, sind etwa je 30 qm
8r0ss und möglichst so anzuordnen, dass in beiden zusammen nötigen-
falls noch ungefähr hundert Sitzplätze beschafft werden können.
Der Raum unmittelbar vor der Orgel soll für hundert Personen
(Sänger und Musiker) Platz bieten und muss von den Sitzplätzen, die
auf der Orgelempore für die Gemeinde vorgesehen werden möchten,
abgeschlossen werden können.
In der Nähe des Haupteinganges ist ein Versammlungsraum
für die Teilnehmer an Hochzeiten mit einem Flächeninhalt von
50—60 qm vorzusehen. Deiser Raum soll so gelegen sein, dass sich von
ihm aus der Hochzeitszug bequem ordnen lässt. Derselbe kann auch
als Vorhalle zum Kirchengebäude dienen und muss bei Bedarf mit zum
Kirchenraum hinzugenommen werden können,