Ausserdem ist ein Uebungszimmer für den Kirchenchor
50—60 qm gross, wenn im Turm, dann nicht zu hoch gelegen, vorzusehen.
Im Erdgeschoss sind in Verbindung mit der Sakristei und den
nräumen Klosetts an geeigneter Stelle anzuordnen.
Ausserdem ist ein feuer- und diebessicherer Geräteraum zur Auf-
bewahrung der vasa sacra und der Paramente in Verbindung mit der
Sakristei erforderlich.
Die Treppenaufgänge (Granitstufen und ohne Wendelung) zu
der Empore sind ausserhalb der zum Gottesdienst bestimmten Räume
zu legen und dürfen nicht so ausmünden, dass mehrere Menschenströme
sich treffen. Alle Treppen müssen ausreichende Breite sowie günstiges
Steigungsverhältnis, mindestens 18:27, und die nötigen Podeste haben.
Bis zum Kirchdachraum sollen zwei massive Treppen führen,
Der Stil der Kirche soll ein dem Geiste der evangelisch-lutherischen
Kirche entsprechender sein, Ein langgestrecktes Schiff ist zu vermeiden
und mehr eine Annäherung an den Centralbau, unter sorgfältiger Be-
rücksichtigung des Bauplatzes, zu erstreben. Putzbau ist ausgeschlossen;
Verblendziegelbau in Verbindung mit Sandstein erwünscht. Im Innern
ist Putz und Rohbau, auch unter Verwendung von Terrakotten, gestattet.
Die Wandflächen sind auf 2 m Höhe mit Holzverkleidung zu versehen.
Die Decke des Kirchgebäudes ist zu wölben. Die Unterbrechung des
Gewölbes durch eine Kuppel ist zu vermeiden. Auf die Erreichung
einer guten Akustik ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen,
Die Grösse und Anzahl der Fenster muss eine durchaus genügende
Beleuchtung geben.
Bei Gestaltung des Turmhelmes möchte möglichst von der all-
gemein üblichen glatten Pyramide abgesehen werden. Massiver Turmhelm
ist nicht ausgeschlossen.
Die Stellung der Kanzel und Orgel hinter oder über dem Altar
ist ausgeschlossen. Kanzel und Altar sind so: anzuordnen, dass ‚der
Prediger und Liturg von allen Plätzen aus sichtbar ist. Der Altar kann
mit einem Aufsatz (selbst Bild) angenommen werden,
Taufstein und Lesepult brauchen keinen festen Standpunkt auf
dem Altarplatz zu haben.
Die Orgel soll nicht als dominierender, sondern als dienender
Teil auftreten. Der Sitz des Organisten braucht nicht von der ganzen
Gemeinde gesehen zu werden, |
Die Kirche (einschliesslich der Vorhallen) _ist d
heizung zu erwärmen, Sakristei, Taufkapelle, V szimmer und Ver-
sammlungsraum müssen besonders geheizt werde nnen.
Im Turm ist der nötige Raum für ein Bronzegeläut von drei
Glocken im Gesamtgewicht von Ca, 6000 kg und für eine Uhr vor-
zusehen.
Die Gesamtsumme, einschliesslich des Architektenhonorars, darf
den Betrag von 300000 Mark nicht überschreiten. In dieser Summe
ist der Aufwand für innere Ausstattung der Kirche, insbesondere für
Altar und Kanzel, Taufstein und Lesepult, Orgel, Heizungs- und Be-
leuchtungsanlagen, Glocken, Glockenstuhl und Uhr nicht mit inbegriffen,
hingegen Gestühl und Holzverkleidung mit eingeschlossen. — Entwürfe,
deren Ausführung nach dem Urteile des Preisgerichtes einen grösseren
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