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1 am Wettbewerb ist allen in Hamburg geborenen, ansässigen
| oder indig thätig gewesenen Architekten gestattet,
M 2. Es ‚en im Mafsstabe von I1:200 einzuliefern, deren Darstellung in
A einfachster Weise geschehen soll.
Es sind einzuliefern:
ı Kellergrundriss, ı Erdgeschossgrundriss, ı Grundriss des ersten Ober-
geschosses, resp. der Emporen,
) wenn erforderlich, ı Grundriss des zweiten Obergeschosses;
> 2 Ansichten (von der Hammerbrookstrasse und der Norderquaistrasse)
event. wenn erforderlich, ı Eckansicht;
Schnitt durch die Kirche mit Ansicht von Altar, Kanzel und Orgel;
Schnitt durch die Anbauten, um die Höhenlagen erkennen zu lassen.
(Alle nicht verlangten Zeichnungen als auch Perspektiven bleiben
von der Beurteilung und der Ausstellung ausgeschlossen.)
I möglichst kurz gefasster Erläuterungsbericht zu dem Entwurf;
Kostenanschlag, in welchem die Kosten für das Kirchengebäude und
die Anbauten nach dem Rauminhalte zu berechnen sind.
4. Die Einlieferung der Skizzen hat spätestens bis zum 1. November 1897 zu
w erfolgen.
5. Das Preisrichteramt haben die folgenden Herren übernommen:
Senator Möring, Baudirektor Zimmermann in Hamburg, Architekt W, Hauers
| in Hamburg, Königl. Baurat Of/o March in Charlottenburg, Professor H. Stier
gl in Hannover, Pastor XZapp, Kirchenvorsteher 7. €. 7. Sörensen.
6. Für die 3 besten Skizzen ist eine Summe von Mk. 5000 ausgesetzt, welche als
Preise von Mk. 2500, 1500, 1000 zuerkannt werden sollen.
| Die Preise müssen unter allen Umständen in der vorstehenden Grösse
und Reihenfolge verteilt werden.
7. Der Kirchenvorstand hat die Absicht, einem der 3 preisgekrönten Bewerber die
b Ausführung des Baues zu übertragen,
Aus der Begutachtung.
Von den eingegangenen 35 Arbeiten werden in erster Lesung 10 Entwürfe
| ausgesondert: SE
| 2 Entwürfe wegen Unvollständigkeit. 6 Entwürfe wegen verfehlter Gesamt-
j Disposition, 1 Entwurf wegen Unzweckmässigkeit der Anlage und mangelhafter Be-
| leuchtung. 1 Entwurf wegen ästhetischer und technischer Unzulänglichkeit.
f Die verbleibenden 25 Entwürfe wurden eingehend geprüft und folgendermafsen
beurteilt; *
| Motto: „Lutherkirche“.
Der Verfasser legt das Kirchengebäude an die Ecke der zwei sich schneiden-
| den Strassen und macht es hierdurch von beiden Seiten gut zugänglich. Die An-
A ordnung der Nebengebäude erhält den Pastorenhäusern verwendbare Gartenflächen,
die in zweckmäfsiger Verbindung mit ihnen stehen. Bei de eischiffigen Kirchen-
PO anlage des Innern wird durch die Weiträumigkeit des Mittelschiffes und die Anordnung
der Sitze eine zentralisierende Anlage erzielt. Indessen beeinträchtigen die Stützen
{ die Einheitlichkeit des Raumes, der zur Wahrung der Eigenart eines evangelischen
| Gemeinderaumes besser mit einer einheitlichen Decke zu >rspannen ist. Kiner
l ; Anzahl von Plätzen der Seitenschiffe im Erdgeschoss und auf den Emporen wird
| + ausserdem der Anblick des Altars und der Kanzel durch diese Stützen entzogen.
Die westlich an die Kirche geschobenen Pfarrhäuser zeigen eine wohnliche Grundriss-
entwickelung, bei welcher nur die Anlage von Klosetts ohne direkte Licht- und Luft-
zuführung zu bemängeln ist. Die an der nördlichen Grenze angeordneten Versamm-
lungsräume für Konfirmations- und Gemeindezwecke sind hier zu entlegen. Es ist
*) Es ist hier nur abgedruckt, was sich auf Entwürfe im vorliegenden Hefte bezieht. D.H.
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