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Obergeschoss; Archiv für das Bureau von ca. 30 qm, Räume für die Centralheizung
ınd die Aufbewahrung von Brennmaterial, eventuell das Depöt- Gewölbe (siehe Erdgeschoss).
b. Im Erdgeschoss.
Dasselbe soll die Geschäftsräume enthalten und zwar: I. ein Kassenlokal
(Bureau) in einer Grösse von ca. 115 qm, das zu ca. 3/5 von den Arbeitsplätzen, zu
ca. %/s von dem Zahltische (ca. 10 m lang) und dem Raume für das Publikum eingenommen
werden soll; 2. ein Arbeitszimmer für den Geschäftsführer, ca. 22 qm;
- ein sogenanntes Privatzimmer für denselben, ca. 18 qm; 4. ein Sitzungszimmer für
lie Administration, ca. 30 qm; 5. ein Geschäftsgewölbe (für den Geschäftsführer und
die Administration), ca. 18 qm (ca 5><3"/z2 m); 6. ein Bureaugewölbe, ca. 6 qm;
ein Depötgewölbe, ca. ı2 qm; 8. ein Vorraum dazu, ca. I5 qm, für Boxes;
9. ein Teler raum; 10. ein Garderobenraum für die Bureau-Beamten; 11. ein abgetrennter
Arbeitsraum (Kabinett) für den Revisor; 12. ein kleiner Raum (Kabinett)
für Boten. Diese beiden Räume (1t und 12) sind sehr erwünscht, werden jedoch
nicht unbedingt verlangt.
Ein Hauptgewicht wird auf die Erfüllung der folgenden Bedingungen über die
Lage der genannten Räume zu einander gelegt:
Der Arbeitsraum des Geschäftsführers (2) muss mit dem Arbeitsraum: im
Kassenlokal (1), dem Privatzimmer (3) und dem Vorraum des Depötgewölbes (8) in
direkter, mit dem Geschäftsgewölbe (5) in indirekter, durch das Privatzimmer oder
durch das Sitzungszimmer (4). oder durch beide führende Verbindung stehen, auch
muss dasselbe (2) von dem Publikum bequem und ungehindert zu erreichen sein.
Das Sitzungszimmer der Administration (4) soll möglichst mit dem Arbeitszimmer
(2) bezw. dem Privatzimmer des Geschäftsführers (3) und dem Geschäftsgewölbe
(5) in Verbindung stehen; der Zugang zum Sitzungszimmer kann durch eines
oder beide dieser genannten Räume (2 und 3) erfolgen.
Das Bureaugewölbe (6), das Botenkabinett (12) und der Arbeitsraum für den
Revisor (11) müssen mit dem Arbeitsraume im Bureau (1) in unmittelbarer Verbindung
stehen.
Der Telephonraum muss von dem Arbeitsraume im Bureau (1) und von dem
Arbeitszimmer des Geschäftsführers (2) aus leicht erreichbar sein.
Die angegebenen Mafse sind als Mindestmafse anzusehen, unter die nicht
hinuntergegangen werden darf, die wohl aber nach Bedarf etwas überschritten
werden dürfen.
Sollte es nicht möglich sein, alle Räume zweckmäfsig im Erdgeschoss unterzubringen,
so bleibt es gestattet, das Depötgewölbe (7) mit seinem Vorraum (8) in
das Kellergeschoss zu verlegen, doch muss dasselbe dann bequem sowohl von dem
Publikum als vom Geschäftsführer zu erreichen sein.
Die sämtlichen Gewölberäume sind fensterlos anzulegen.
Auf eine spätere Vergrösserung des Kassenlokals ist Bedacht zu nehmen.
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d
c. Im Obergeschoss
soll die Wohnung für den Geschäftsführer untergebracht werden. Dieselbe besteht
aus: 3 Wohnzimmern, eines davon mit Erker oder Balkon, ı Schlafzimmer mit anstossendem
Badezimmer und einem Schrankzimmer, 1—2 Fremdenzimmern, ı Mädchenzimmer,
Küche mit Spülküche und Speisekammer, Wandschränke im Flur, Schlafzimmer
und Fremdenzimmer sind erwünscht.
d. Im Dachgeschoss.
Einige Zimmer bezw. Kammern, Trockenboden,
Der Zugang zur Etagentreppe kann mit dem Eingang zu den Geschäftsräumen verbunden
werden, doch muss die Treppe in einem für sich abzuschliessenden Raume liegen,
Bezüglich der Architektur der Fassaden werden keine besonderen Vorschriften
gemacht, doch soll das Aeussere des Gebäudes in dauerhaftem. Material hergestellt
werden, in gefälliger Weise der Bedeutung des Gebäudes Ausdruck verleihen und
der Lage des Bauplatzes Rechnung tragen,
(Fortsetzung Seite 32.)
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