Das kleinere Pfarrhaus des Doppelhauses soll enthalten:
Waschküche, Plättstube, Kellerräume im Kellergeschoss,
d 170 qm Nutzfläche, Küche, Speise- und Mädchen-
rössere Pfarrhaus desselben dagegen:
Waschküche, Plättstube und Kellerräume im Kellergeschoss
immer mit ca. 210 qm Nutzfläche, Küche, Speise- und Mädchen-
kammer, sowie Badezimmer.
Das Einfamilienhaus soll bezüglich seiner räumlichen Grösse
und Anordnung dem grösseren Pfarrhause des Doppelhauses entsprechen.
Letzteres, sowie das grössere Pfarrhaus, soll unter den verlangten Räumen
ein grösseres Speisezimmer enthalten, das Raum für 20 Tischgäste bietet,
Die Höhen der Geschosse sind, von Fussboden zu Fussboden
gemessen, wie folgt anzunehmen:
a) Hospitalgebäude:
Kellergeschoss 3,50 m, für die Heizungsräume sind 4,50 m
zu nehmen,
Erdgeschoss und Obergeschoss je’4 m.
b) Doppelpfarrhaus und Einfamilienhaus:
Kellergeschoss 3 m,
Erdgeschoss 3,80 m,
Dachgeschoss 3 m.
Abweichungen bis zu 10°, von diesen Höhen und Flächenmafsen
bleiben. dem Ermessen der Bewerber überlassen.
Aus dem Gutachten des Preisgerichts.
Cöthen, den 6. Januar 1902.
Wegen verspäteten Eingangs wurde das Projekt „,Sylvesterspuk“
No. 28 von der Preisbewerbung ausgeschlossen. Ausserdem erfüllte
dasselbe nicht sämtliche Punkte des Programms.
Bei ersten Sichtung der Projekte wurden wegen grös
Verstösse gegen das Programm und gegen die sonstigen Bediı
der Ausschreibung 10 Entwürfe ausgeschieden.
Bei einer zweiten Sichtung der übrig bleibenden Projel
als zum engeren Wettbewerb für geeignet erachtet die Proj«
21, 22, 14), 190:
Die übrigen Projekte mussten wegen mangelhafteı lIdung
im Grundriss oder in der architektonischen Ausbildung hieden
werden.