Aus dem Ausschreiben.
Von den z. Zt. aufstehenden Provinzial- Verwaltungsgebäuden bleibt nur das
auf der Nordostecke stehende alte Landeshaus erhalten; jedoch wird der Anbau der
Südfront beseitigt.
Die Ausnutzung des Platzes zur Bebauung ist beschränkt durch die Bestimmung,
dass der mit a b c d bezeichnete Teil des Provinzial-Grundstüc nördlich der
Domschule unbebaut bleiben muss. Dafür darf in der Breite d g nach e f hin ein
Verbindungsbau vorgesehen werden, welcher die der Provinz gehörende, aber z. Zt.
von fremdem Besitz umschlossene Margarethenkapelle mit dem künftigen Museumsbau
in Verbindung bringt.
Es darf angenommen werden, dass der vor dem Klubhaus belegene, vom
Bauplatz durch die zur Rentenbank führende Gasse getrennte Vorgarten niemals
bebaut wird.
Nach den Bestimmungen der Baupolize ung darf das Grundstück zwar bis
zu drei Vierteln seiner Fläche bebaut werden. Mit Rücksicht auf die verfügbaren
Mittel soll die Bebauung sich jedoch zunächst nur auf etwa zwei Drittel der Fläche
erstrecken, wobei das alte Landeshaus mit einzurechnen ist. Die Grundrissanordnung
ist daher so zu wählen, dass eine Erweiterung des Museums ohne Schwierigkeiten
möglich ist.
Bezüglich der Verteilung der Räume wird Folgendes bemerkt:
a) Das alte Landeshaus ist im wesentlichen für die Verwaltungs- und die
Vereinsräume bestimmt und wird durch entsprechende Umbauten für diese
Zwecke passend einzurichten sein. Der jetzige Landtagssaal nebst den
Logen soll als Vortragssaal in seiner Form und Grösse erhalten bleiben.
Der Museumsneubau wird zwar aus architektonischen Rücksichten voraus-
sichtlich als selbständiger Bau neben dem alten Landeshause errichtet
werden. Der Hauptflur des letzteren soll jedoch mit dem Neubau sowohl
im Erdgeschoss, wie im Obergeschoss in bequeme Verbindung gebracht
werden. Es ist daher auch gestattet, beim Museums - Neubau, zugleich im
Interesse der Kosten- und Raumersparnis, von einem besonderen Eingang
mit Vortreppen und Vorhalle Abstand zu nehmen und dafür den jetzigen
Zugang zum Landeshause, unter entsprechender Ausbildung des Ver-
bindungsflurs etc., als einzigen Zugang zum Museum beizubehalten.
Der Museums-Neubau soll aus einem Untergeschoss und zwei Haupt-
geschossen bestehen.
Das Untergeschoss, eventl. von ungleicher Höhe, wird, neben den
Räumen für die Centralheizung und einer Hauswartswohnung, einen Teil
der Sammlungen des Altertumsvereins aufzunehmen haben. Für den
grösseren Teil dieser Sammlungen ist das Erdgeschoss bestimmt. Auch
kann hier eventl. die Skulpturensammlung des Kunstvereins untergebracht
werden,
Das Obergeschoss ist für die Gemäldesammlungen dieses Vereins
bestimmt und wird teils Säle mit Oberlicht, teils Kabinette mit Seiten-
licht erhalten.
Im Museums-Neubau sind an hervorragender Stelle einzufügen:
1. Die von der Pariser Weltausstellung herrührende, von der Provinz
erworbene geschnitzte Holztreppe mit zugehöriger Holzdecke.
Die ebendaselbst ausgestellt gewesenen drei Glasmosaikgemälde.
(Folgen hier nähere Angaben über Abmessung der Treppe und der
Mosaiken.)
Die Margarethenkapelle soll wiederhergestellt und als Sammlungsraum für
grössere kirchliche Gegenstände oder Architekturstücke eingerichtet werden.
Dieselbe ist daher durch einen Zwischenbau mit den Museums-Sammlungs-
täumen in bequeme Verbindung zu bringen.