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Aus den Wettbewerbs-Vorschriften.
Die Deutsche Solvay- Werke Actien-Gesellschaft in Bernburg beabsichtigt
mustergültige Entwürfe für die Anlage einer Arbeiterkolonie durch Öffentliches Preis-
ausschreiben zu erlangen.
Das für die Kolonie bestimmte Gelände liegt im Süden der Stadt Bernburg.
Der Wettbewerb soll umfassen:
I. einen Bebauungsplan für das ganze, ca. 13,7 ha grosse Gelände, in welchem
n Grundstücke und sämtliche
die Strassen und Wege, sowie die einze
Gebäude und öffentlichen Anlagen einzuzeichnen sind;
II. Entwürfe für verschiedene Arten von kleinen Arbeiter-Wohnhäusern;
IIL Entwürfe für: a) eine Konsumanstalt, b) Bäckerei und Fleischerei (das
Schlachten selbst hat im städtischen Schlachthause in Bernburg zu er-
folgen), c) ein Wirtshaus mit grossem Saal, d) eine Wasch- und Bade-
anstalt, e) einen Kindergarten, f) einen Spielplatz.
Nachfolgende nähere Be stimmungen sind der Bearbeitung zugrunde zu legen:
Zu I) Die 2 öffentlichen Strassen, welche das Gelände im Osten und Westen
begrenzen, sind als feststehend anzusehen. Innerhalb des Geländes ist die Anordnung
der Strassen, Wege und Plätze dem Bewerber überla sen, doch soll an der Nord-
und Südseite des Terrains, gegen die fremden Grundstücke zı ‚ von der Anlage von
Strassen abgesehen werden. Vorzusehen sind im ganzen 450 bis 550 Wohnungen,
von welchen jede ihren besonderen Eingang und kleinen Hausgarten erhalten soll.
Die einzelnen Hausgrundstücke sollen einschliesslich Garten eine Grundfläche von
mindestens 160 bis 180 qm im Durchschnitt umfassen, Es können je 2 oder 4 der
kleinen Wohnhäuser zusammengebaut, ein Teil derselben auch als Einzelhäuser oder
als Reihenhäuser angeordnet werden; jedenfalls ist in der Gesamtanordnung der Ein-
druck des Schablonenhaften und der Einförmigkeit thunlichst zu vermeiden, dagegen
auf Mannigfa tigkeit der Gesamter ’heinung hinzuwirken. Aus diesem Grunde können
für ‚einen Grundrifs eventl. vers ’hiedene Fassaden entworfen werden.
Zu II) Von den oben erwähnten 450 bis 550 Wohnungen sollen 3/10 zwei,
6/x0 drei und 1x0 vier Wohnräume neben Küche, Keller, Bodenraum und Abort um-
fassen. Die Wohnungen sollen aus Erdgeschoss und Obergeschoss bestehen, je ge-
Ssonderten Eingang und kleinen Hausgarten erhalten; die Aborte müssen direkt vom
Hause aus zugänglich und für Wasserspülung eingerichtet sein. Bei der Grundrifs-
anordnung ist auf zweckmäfsige Einteilung und beste Ausnutzung der Grundfläche
Bedacht zu nehmen; die Stockwerkshöhen sollen im Lichten ca. 3,0 m im Erd-
geschoss, ca. 2,8 m im Obergeschoss betragen. Kochherde und Oefen sind als zum
Hause gehörig zu betrachten und, ebenso wie die Möbel, in die Grundrisse einzu-
zeichnen.
C Zu III) Die unter III aufgeführten, der Allgemeinheit dienenden Gebäude
müssen nach Lage und Einrichtung den Bedürfnissen der ganzen Kolonie entsprechen
und zwar soll:
a) die Konsumanstalt auf einer Baustelle von ca, 1500 qm errichtet werden
und enthalten:
Im Erdgeschoss: Verkaufs- und Magazinräume, getrennt für Manufaktur-
Waren, Kolonial- und Fleischwaren, zusammen ca. 500 qm mit aus-
teichenden Lager-, Comptoir- und Kellerräumen;
Im I. Geschoss eine Wohnung von 4 Zimmern nebst Küche und Neben-
räumen, sowie 2 Bureauräume für den Konsumverwalter;
Im II. Obergeschoss: Räume {für die Gehilfinnen und die Dienstboten
des Verwalters nebst Zubehör;
ferner ist erforderlich ein Wirtschaftshof mit einigen Schuppen für Ver-
packungsmaterial, für Brennmaterial und für Kohlenverkauf,