Evang.Kirche in Frankfurt a. M., Hohenzollernplatz
Aus den Vorschriften.
Der evangelisch - lutherische Stadtsynoda ‚d zu Frankfurt a. M. beabsichtig
auf dem im Lageplan mit A. B. C. D. bezeich Eckgrundstück am Hohenzollern-
platz und Hohenstaufenstrasse eine protestantıs 7irche mit Gemeinde- und Pfarr-
haus zu errichten.
Aus dem beigefügten Plan der Umg der neuen Kirche ist ersichtlich,
welche monumentalen Gebäude sich in der ‚rschaft befinden, und ebenso die
Lage der Strassenzüge, welche für die Fernwi des Bauwerks von Bedeutung sind
Es wird mehr Wert auf eine künstlerisch s Umrisslinie, bei ganz einfacher
Architektur, als auf reiche Detailausbildung Gewünscht ist die Anlage eines
dominierenden Turmes mit Uhr und Geläute.
I. Die Kirche soll 1000 feste Sitzplät 56/85 enthalten, von denen ca. */3
auf Emporen angeordnet werden können. A möglichst gute akustische Anlage
des Kircheninneren, Holzdecke nicht ausgeschlossen, wird der Hauptwert gelegt.
Der Altar soll einen breiten Umgang erhalten, hin demselben sollen keine Sitz-
plätze mehr angebracht werden. Die Orgel kann au seitlich oder im Rücken der
Gemeinde angebracht werden, mit geräumiger Sängt‘ ibüne.
2. Eine Sakristei von 30 qm mit Vorraum und Klosett. Da es wegen der
beschränkten Grundfläche sich empfiehlt, die Räume des Gemeindehauses in einem
Stockwerk unter der Kirche unterzubringen, sind für die verschiedenen Eingänge der
Kirche gedeckte resp. eingebaute Treppenaufgänge und zugfreie Vorhallen anzuordnen.
— In dem für das Gemeindehaus vorgesehenen Untergeschoss, dessen Fussboden für
die Wohnräume jedoch mindestens 30 Cm über der Strassenfläche liegen muss, bei
einer lichten Höhe von wenigstens 3,50 m, sollen folgende Räume untergebracht werden:
3. Ein grosser Saal von 60 qm für Gemeindeversammlung.
4. Daneben und leicht durch Schiebewände oder Schiebethüren mit dem
grossen Saal zu verbinden zwei Räume für Männer- und Frauenvereine von je 40 qm.
5. Vorraum, Garderobe und Klosetts zu diesen Sälen.
6. Zwei Räume für Kleinkinderschule von je‘ 350 qm mit besonderem Kin-
gang, in Verbindung mit:
7. zwei Zimmer und Küche für Kinderschwestern, sowie eine besondere
Klosettanlage für diese Abteilung.
8. Eine Küsterwohnung von drei Zimmern mit Zubehör und Küche, welch
letztere so zu legen ist, dass sie auch als Theeküche für die Gemeindesäle benutzt
werden kann.
9. Dampfluftheizung der Kirche mit Zubehör.
Das Pfarrhaus, welches am zweckmäfsigsten an die Hohenstaufenstrasse mit
Wich (3,00 m) von der Nachbargrenze gestellt wird, soll enthalten :
10. Im Erdgeschoss 3 Zimmer für das Konsistorium von je 30 qm.
11. Ein Amtszimmer für den Pfarrer von 30 qm nebst Vorzimmer von 20—30 qm
12. In den beiden oberen Stockwerken verteilt 9 Zimmer mit Küche, Bad
und Zubehör als Wohnung für den Geistlichen, darüber im Dachstock Räume für
Dienstboten und ein Fremdenzimmer.
13. Zwei Zimmer für Gemeindeschwestern nebst kleiner Küche entweder im
Erdgeschoss oder auch unter der Kirche. Der freibleibende Raum soll als Garten
angelegt werden.
Stil und Bauart ist den Verfassern der Entwürfe freigegeben. Es dürfte sich
nach den örtlichen Verhältnissen Sandsteinarchitektur mit Putzflächen empfehlen.
25 M. ER Voraussetzung, dass die Kosten für den cbm des umbauten Raumes
inkl. Tinfriedi, en ee 35 M. betragen, dürfen die Baukosten für die Gesamtanlage
Es Werden an 2 DES von 45000 N M. nicht übersteigen. }
und Schnitte 1: ® gELCANUNGEN verlangt: ‚ageplan ı : 1000. Grundrisse, Ansichten
3150. Zwei Perspektiven von dem Punkte x der Beethovenstrasse