A» +-— AM 73
WERE TEEN NL r: Er CA
LEER
DENE
- > A—
LAU LE VASE ——-
eubauten und Cäcurrenzen
in Oesterreich und Ungarn.
Organ für das Hochbaufach und seine Interessenten.
Verlag von
MORITZ PERLES IN WIEN
T. Seilergasse 4.
Redigirt von Architekt OSKAR MARMOREK.
Abonnementspreise:
Ganzjährig. ...., .10fl. = 20 Mark
Einzelne Exemplare, ,, 1fl. = 2 Mark
1896. Erseheint am Anfang jedes Monates., MI JAHRGANG.
DECEMBER. © HEFT XII,
Alle Rechte vorbehalten.
INHALT: ARTIKEL: „Architekt“ oder „Baumeister“, — Das
serbischen Kirche in Ofen, —
Stadt Pola. Curhaus für k. k, Staatsbeamte in Abbazia,
Tafel 85, Schlafzimmer der Königin Maria Antoinette in Versailles,
Stadtbad in Tetschen a. d. Elbe.
Bau eines Saales, Neubau einer Synagoge zu Chemnitz, Internationaler Wettb
Rathhauses in Leipzig. Entwürfe zu einem Diemenschuppen, Concurrenzpl
etc. Bau eines Gebäudes für die Bergschule in Bochum, Bau einer Strassenbr
Wiener Wohnhaus und seine künftige Entwicklung, — Thurm der
Der Hausschwamm und andere‘ Krankheiten der Bauhölzer. — WETTBEWERBS-NACH-
RICHTEN: Ausgeschriebene Wettbewerbe: Neubau eines Rathhauses in K]
in Szentes, Zubau des städtischen Museums im Poritzer Parke in Prag.
adno, Bau eines Schulgebäudes in Hainspach, Hötelgebäude
Bau eines Irrenhauses in Triest. Canalisation und Entwässerung der
Bau des Ernst und Lina Arnold-Stiftes in Greiz,
ewerb zur Erlangung von Placatentwürfen, Bau eines neuen
äne zum Zwecke der Ordnung von Eisenbahnstationen in Christiania
ücke über die Süder-Elbe bei Harburg, — TAFELERKLÄRUNGEN:
Tafel 86 und 87. Rathhaus in Kecskemet. Architekten Partos und. Lechner
in Budapest. Tafel 88. Villa des Herr Karl Dery in Budapest, VI. Ecke Lendva
meister Alexander Staerk in Budapest. Tafel 89, Millenniums-Ausstellung Budapest,
Oskar Marmorek. Tafel 90, 91, 92. Villa Kind, Aussig a, d. Elbe. Architekt Hartwig Fischel in Wien,
y- und Bulyovszkygasse, Entworfen und ausgeführt vom Bau-
Pavillon der Actiengesellschaft Dynamit Nobel, Architekt
— Ankündigungen.
TEE
„Architekt“ oder „Baumeister“.
nfolge Auftrages der Gewerbebehörde in Olmütz
wurde die dortige Architektenfirma /. X. und
W. W. verhalten, die gemeinsame Firmirung
abzuändern, da Herr WW. nicht berechtigt sei,
sich »Architekt« zu nennen, ‚da er bloss Baumeister sei.
Herr W. recurrirte gegen diese Verfügung der Gewerbe-
rde sowohl im eigenen, als auch im Namen der Firma
und erhob endlich infolge abweislichen Bescheides der
lı trativbehörden die Beschwerde an den Verwal-
chtshef..- In der Beschwerde, über die der
gerichtshof zu entscheiden hatte, wird von
ausgeführt, dass er berechtigt sei, den Titel
« zu führen, nachdem er die Baumeisterprüfung
ınd an den technischen Hochschulen in Dresden
hen studirt habe. Der Vertreter des Ministeriums
‚ Graf Cz., trat für die Abweisung der Beschwerde
von einem Architekten ein gewisser Grad
Befähigung erwartet werde, und da im vor-
alle über die angeblichen Hochschulstudien des
ırers kein Index vorliege, man daher nicht
W. als ordentlicher Hörer oder nur als
chule frequentirt habe. Der Verwaltungs-
r; dem Vorsitze des Präsidenten Dr. v.
kannte, es werde in Stattgebung der Beschwerde
gefochtene Entscheidung als ungesetzlich aufgehoben.
Die Gewerbebehörde, heisst es in den Entscheidungs-
gründen, sei nicht berechtigt, zu entscheiden, ob Jemand
»Architekt«. führen dürfe, da für sie bloss die
I existire; anderseits sei im Gesetze der
kt« genau determinirt. Diejenigen Archi-
Grund ihrer Studien diesen Titel führen,
heissen »auto1 Architekten«; die Führung der Bezeich-
nung Architekt Schlechtweg könne dem Baumeister nicht
verwehrt werden. >»N. Fr. Pr.«)
Wenn auch das Ministerium: des Innern richtig er-
kannt hat, dass ein Architekt denn doch vor Allem ein
Künstler sein müsse, so hat der Verwaltungsgerichtshof
doch leider mit Recht erkannt, dass diese einzig richtige
rn erh chen Gesetze nicht Begründer sei.
) 5C_ Verhandlung wäre nun wieder einmal in
CM Concreten Falle erwiesen, dass es in Oesterreich
’Tmann freisteht, sich den Titel »Architekt« beizulegen.
den Titel »autorisirter Architekt« kennt und schützt
la Gesetz, einen Titel, den ja, wie bekannt, nur ganz
Wenige führen und den gerade die bedeutendsten Archi-
Baumeist
Begriff »Archit
tekten, die au
tekten in Oesterreich nie erworben haben. Wenn der
ebenso häufige als nichtssagende Einwand gemacht wird,
was liegt denn an dem Titel, so zeigt schon allein der in
zahllosen Fällen getriebene Missbrauch mit demselben den
Werth, der ihm innewohnt. Der Laie, und beinahe jeder
Bauherr ist ja ein Laie im Baufache, hat ja zur Be-
urtheilung der Tüchtigkeit dessen, dem er einen Bau über-
trägt, wenig andere Mittel als den Titel desselben. Die
Empfehlung anderer Baubeflissenen kommt wenig in Be-
tracht, da ja jeder gefragte Fachmann sich selbst wohl
meist nach bestem Wissen als geeignet empfehlen wird,
und das Urtheil nach ausgeführten Bauten, wenn solche
überhaupt in der Nachbarschaft bestehen, fällt doch dem
Laien schwer, umsomehr, als er die Bedingungen nicht
kennt und beurtheilen kann, unter welchen sie zu Stande
gekommen sind.
Es bleibt also in vielen Fällen. dem Bauherrn
nur der Titel als Kriterium der Tüchtigkeit übrig. Einen
Arzt, einen Advocaten, einen Notar, - einen. Apotheker,
eine Hebamme kann man sich nur nennen, wenn man
dazu berechtigt und geeignet ist. Architekt und Ingenieur
hingegen kann ‚sich jeder Maurermeister nennen, denn es
besteht kein Gesetz und keine Verordnung, welche die
Führung. dieses Titels nach irgend einer Richtung hin
beschränken würde. Freilich, wenn sich Jemand mit Be-
nützung dieses Titels eines Betruges schuldig macht, so
kann er von dem Strafgerichte ebenso verfolgt werden,
wie wenn sich Jemand unter der Vorgabe, ein Gutsbe-
sitzer zu sein, Geld ausleiht und keine Güter hat. Bis zu
dieser äussersten Grenze ist es aber Jedermann gestattet,
diese scheinbar vielsagenden Titel zu missbrauchen. Diese
traurigen Verhältnisse haben die Architekten und Inge-
nieure- in. Oesterreich schon lange zu Bemühungen ge-
Zwungen, einen gesetzlichen Schutz dieser zwei Standes-
bezeichnungen zu erzielen, Besonders sind es die Ingenieur-
und Architektentage gewesen, welche als die berufenen
Vertreter der Architekten und Ingenieure Oesterreichs
wiederholt an die massgebenden Factoren, an den Reichs-
rath und die Minister mit der Bitte und mit Vorschlägen
zur gesetzlichen Regelung dieser wichtigen Angelegenheit
herangetreten sind. Wie sich die betheiligten Kreise diese
Lösung denken, geht aus der. Petition hervor, welche die
ständige Delegation des III. Oesterreichischen Ingenieur-
und Architektentages an das Ministerium gerichtet. hatte.
In derselben heisst es: