Volltext: Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn : Organ für d. Hochbaufach u. seine Interessenten, II. Band (1896)

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eubauten und Cäcurrenzen 
in Oesterreich und Ungarn. 
Organ für das Hochbaufach und seine Interessenten. 
Verlag von 
MORITZ PERLES IN WIEN 
T. Seilergasse 4. 
Redigirt von Architekt OSKAR MARMOREK. 
Abonnementspreise: 
Ganzjährig. ...., .10fl. = 20 Mark 
Einzelne Exemplare, ,, 1fl. = 2 Mark 
1896. Erseheint am Anfang jedes Monates., MI JAHRGANG. 
DECEMBER. © HEFT XII, 
Alle Rechte vorbehalten. 
  
INHALT: ARTIKEL: „Architekt“ oder „Baumeister“, — Das 
serbischen Kirche in Ofen, — 
Stadt Pola. Curhaus für k. k, Staatsbeamte in Abbazia, 
Tafel 85, Schlafzimmer der Königin Maria Antoinette in Versailles, 
  
Stadtbad in Tetschen a. d. Elbe. 
Bau eines Saales, Neubau einer Synagoge zu Chemnitz, Internationaler Wettb 
Rathhauses in Leipzig. Entwürfe zu einem Diemenschuppen, Concurrenzpl 
etc. Bau eines Gebäudes für die Bergschule in Bochum, Bau einer Strassenbr 
    
Wiener Wohnhaus und seine künftige Entwicklung, — Thurm der 
Der Hausschwamm und andere‘ Krankheiten der Bauhölzer. — WETTBEWERBS-NACH- 
RICHTEN: Ausgeschriebene Wettbewerbe: Neubau eines Rathhauses in K] 
in Szentes, Zubau des städtischen Museums im Poritzer Parke in Prag. 
adno, Bau eines Schulgebäudes in Hainspach, Hötelgebäude 
Bau eines Irrenhauses in Triest. Canalisation und Entwässerung der 
Bau des Ernst und Lina Arnold-Stiftes in Greiz, 
ewerb zur Erlangung von Placatentwürfen, Bau eines neuen 
äne zum Zwecke der Ordnung von Eisenbahnstationen in Christiania 
ücke über die Süder-Elbe bei Harburg, — TAFELERKLÄRUNGEN: 
Tafel 86 und 87. Rathhaus in Kecskemet. Architekten Partos und. Lechner 
in Budapest. Tafel 88. Villa des Herr Karl Dery in Budapest, VI. Ecke Lendva 
meister Alexander Staerk in Budapest. Tafel 89, Millenniums-Ausstellung Budapest, 
Oskar Marmorek. Tafel 90, 91, 92. Villa Kind, Aussig a, d. Elbe. Architekt Hartwig Fischel in Wien, 
y- und Bulyovszkygasse, Entworfen und ausgeführt vom Bau- 
Pavillon der Actiengesellschaft Dynamit Nobel, Architekt 
— Ankündigungen. 
  
  
  
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„Architekt“ oder „Baumeister“. 
nfolge Auftrages der Gewerbebehörde in Olmütz 
wurde die dortige Architektenfirma /. X. und 
W. W. verhalten, die gemeinsame Firmirung 
abzuändern, da Herr WW. nicht berechtigt sei, 
sich »Architekt« zu nennen, ‚da er bloss Baumeister sei. 
Herr W. recurrirte gegen diese Verfügung der Gewerbe- 
rde sowohl im eigenen, als auch im Namen der Firma 
und erhob endlich infolge abweislichen Bescheides der 
lı trativbehörden die Beschwerde an den Verwal- 
chtshef..- In der Beschwerde, über die der 
gerichtshof zu entscheiden hatte, wird von 
ausgeführt, dass er berechtigt sei, den Titel 
« zu führen, nachdem er die Baumeisterprüfung 
ınd an den technischen Hochschulen in Dresden 
hen studirt habe. Der Vertreter des Ministeriums 
‚ Graf Cz., trat für die Abweisung der Beschwerde 
von einem Architekten ein gewisser Grad 
Befähigung erwartet werde, und da im vor- 
alle über die angeblichen Hochschulstudien des 
ırers kein Index vorliege, man daher nicht 
W. als ordentlicher Hörer oder nur als 
chule frequentirt habe. Der Verwaltungs- 
r; dem Vorsitze des Präsidenten Dr. v. 
kannte, es werde in Stattgebung der Beschwerde 
gefochtene Entscheidung als ungesetzlich aufgehoben. 
Die Gewerbebehörde, heisst es in den Entscheidungs- 
gründen, sei nicht berechtigt, zu entscheiden, ob Jemand 
»Architekt«. führen dürfe, da für sie bloss die 
I existire; anderseits sei im Gesetze der 
kt« genau determinirt. Diejenigen Archi- 
Grund ihrer Studien diesen Titel führen, 
heissen »auto1 Architekten«; die Führung der Bezeich- 
nung Architekt Schlechtweg könne dem Baumeister nicht 
verwehrt werden. >»N. Fr. Pr.«) 
Wenn auch das Ministerium: des Innern richtig er- 
kannt hat, dass ein Architekt denn doch vor Allem ein 
Künstler sein müsse, so hat der Verwaltungsgerichtshof 
doch leider mit Recht erkannt, dass diese einzig richtige 
rn erh chen Gesetze nicht Begründer sei. 
) 5C_ Verhandlung wäre nun wieder einmal in 
CM Concreten Falle erwiesen, dass es in Oesterreich 
’Tmann freisteht, sich den Titel »Architekt« beizulegen. 
den Titel »autorisirter Architekt« kennt und schützt 
la Gesetz, einen Titel, den ja, wie bekannt, nur ganz 
Wenige führen und den gerade die bedeutendsten Archi- 
  
  
  
    
  
   
  
  
   
   
    
  
  
   
   
  
     
Baumeist 
Begriff »Archit 
tekten, die au 
   
    
  
  
  
  
  
tekten in Oesterreich nie erworben haben. Wenn der 
ebenso häufige als nichtssagende Einwand gemacht wird, 
was liegt denn an dem Titel, so zeigt schon allein der in 
zahllosen Fällen getriebene Missbrauch mit demselben den 
Werth, der ihm innewohnt. Der Laie, und beinahe jeder 
Bauherr ist ja ein Laie im Baufache, hat ja zur Be- 
urtheilung der Tüchtigkeit dessen, dem er einen Bau über- 
trägt, wenig andere Mittel als den Titel desselben. Die 
Empfehlung anderer Baubeflissenen kommt wenig in Be- 
tracht, da ja jeder gefragte Fachmann sich selbst wohl 
meist nach bestem Wissen als geeignet empfehlen wird, 
und das Urtheil nach ausgeführten Bauten, wenn solche 
überhaupt in der Nachbarschaft bestehen, fällt doch dem 
Laien schwer, umsomehr, als er die Bedingungen nicht 
kennt und beurtheilen kann, unter welchen sie zu Stande 
gekommen sind. 
Es bleibt also in vielen Fällen. dem Bauherrn 
nur der Titel als Kriterium der Tüchtigkeit übrig. Einen 
Arzt, einen Advocaten, einen Notar, - einen. Apotheker, 
eine Hebamme kann man sich nur nennen, wenn man 
dazu berechtigt und geeignet ist. Architekt und Ingenieur 
hingegen kann ‚sich jeder Maurermeister nennen, denn es 
besteht kein Gesetz und keine Verordnung, welche die 
Führung. dieses Titels nach irgend einer Richtung hin 
beschränken würde. Freilich, wenn sich Jemand mit Be- 
nützung dieses Titels eines Betruges schuldig macht, so 
kann er von dem Strafgerichte ebenso verfolgt werden, 
wie wenn sich Jemand unter der Vorgabe, ein Gutsbe- 
sitzer zu sein, Geld ausleiht und keine Güter hat. Bis zu 
dieser äussersten Grenze ist es aber Jedermann gestattet, 
diese scheinbar vielsagenden Titel zu missbrauchen. Diese 
traurigen Verhältnisse haben die Architekten und Inge- 
nieure- in. Oesterreich schon lange zu Bemühungen ge- 
Zwungen, einen gesetzlichen Schutz dieser zwei Standes- 
bezeichnungen zu erzielen, Besonders sind es die Ingenieur- 
und Architektentage gewesen, welche als die berufenen 
Vertreter der Architekten und Ingenieure Oesterreichs 
wiederholt an die massgebenden Factoren, an den Reichs- 
rath und die Minister mit der Bitte und mit Vorschlägen 
zur gesetzlichen Regelung dieser wichtigen Angelegenheit 
herangetreten sind. Wie sich die betheiligten Kreise diese 
Lösung denken, geht aus der. Petition hervor, welche die 
ständige Delegation des III. Oesterreichischen Ingenieur- 
und Architektentages an das Ministerium gerichtet. hatte. 
In derselben heisst es: 
 
	        
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