Ordnung der Diplomprüfung Chemie
Genehmigt durch Erlaß des Kultministeriums
vom 8. Mai 1952, H 571.
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Bestimmungen
Erteilung des Grades eines Diplomchemikers bzw.
Diplomingenieurs
Zweck der Diplomprüfung
Gliederung der Diplomprüfung
Prüfungsausschuß
Zulassung zu den Prüfungen
Anrechnung auswärtiger Studien und anderer Prüfungen
Zeitpunkt der Prüfungen
; Meldungen zu den Prüfungen
§ © Wiederholung von Prüfungen. Nichterscheinen zu den
Prüfungen und Zurücktritt von ihnen
8 10 Gebühren
1
II. Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
§ 11 Prüfungsfächer
§ 12 Zulassung zur Vorprüfung
8 13 Durchführung der Vorprüfung
III. Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
3
3
8
1* Prüfungsfächer. Diplomarbeit
Zulassung zur Hauptprüfung und Diplomarbeit
Durchführung der Hauptprüfung
IV. Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse
$17 Teilprüfungszeugnisse und Noten
3 18 Gesamtzeugnisse
$ 19 Ausstellung der Gesamtzeugnisse —
8 20 Inkrafttreten der Prüfungsordnung
S21 Ausnahmen
Diplom
V. Sonderbestimmungen für Chemiker der Fachrichtung Textilchemie
VI. Studien- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Metallkunde an
westdeutschen Hochschulen